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auf Hannover, sondern nahm auch nach Mecklenburg etc. an, nach
Hamburg nahm das Stadtpostamt, das hannoversche Postamt und
das thurn- und taxissche Postamt an. Nach England konnte man
auch über Frankreich mit Thurn und Taxis senden usw. Der
Schachzug war der, dafs Bremen Taxis dahin zu bringen suchte, die
preufsische Post aufzugeben und 1823 sehr energisch kraft staat
lichen Oberaufsichtsrechts dem taxisschen Postmeister die fernere
Übernahme der preufsischen Post verbot. Das kam trotz seiner
schroffen Form den preufsischen Interessen entgegen, da man schon
lange ganz gern den früheren Zustand wiederhergestellt hätte, weil
seinerzeit die Übertragung des preufsischen Postamts in Bremen an
Taxis ein Kompensationsobjekt gewesen war. Preufsen liefs sich
daher in Verhandlungen mit dem nach Berlin geschickten Stadt
postmeister Dr. Wichelhausen ein und übertrug ihm, um seine Post
nicht mit Ablauf des von Bremen Taxis gestellten Termins obdach
los werden zu lassen, die preufsische Post. 1 ) Taxis konnte gegen
das Faktum nichts ausrichten. Man besafs an der preufsischen Post
jetzt wieder einen Einflufs nach dem Innern, mit dem man Benach
teiligungen steuern konnte.
Die oldenburgische Post wurde 1817 auf Rechtsboden gestellt
und dem bremischen Postamt die Besorgung übertragen. 8 ) Auf der
Route nach Hamburg war eine hamburg-hannoversche Kommunion
post entstanden. 3 ) 1818 kam es mit Hannover zu einer Verein
barung, nach der es dem Stadtpostamte gestattet wurde, Briefpakete
mit den hannoverschen Posten über Kuxhaven nach England zu
senden und von dorther zu empfangen; Hannover erhielt S U und
Bremen des Portos, während Hannover allein die Beförderung
übernahm. Hannover konnte nach dieser Übereinkunft Briefe für
England annehmen und verteilen. 4 ) Tatsächlich erhielt es nur sehr
wenig Briefe. Es gelang dem bremischen Postdirektor, einen direkten
Kartenschlufs mit der englischen Postverwaltung zu vereinbaren.
!) Vertrag mit Preufsen vom 12. Dezember 1823.
,J ) Verträge mit Oldenburg vom 25. März 1817 und 23. Februar 1831.
3 ) Vertrag zwischen Bremen und Hamburg vom 4,/6. Februar 1815.
Bremen verzichtete auf die Kommunionfahrpost zwischen Bremen und
Hamburg in dem Vertrage vom 23. April 1851 mit Hannover, das sich ver
pflichtete, keine höhere als die inländische Taxe auf dieser Route in Anwen
dung zu bringen, auf die Transitgebühr Bremen-Bremerhaven des Vertrages
von 1846 (im folg.) zu verzichten, und eine unmittelbare Postverbindung Bremen-
Vegesack ohne Beanspruchung einer Transitgebühr zu genehmigen.
*) Vertrag vom 14. Dezember 1818.
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