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vorbereitet war, 1 ) so dafs vielfach, wo französische Posten bestanden,
Mangel an den gewohnten Beförderungsmitteln entstand.
In Bremen mufste 1807 ein Grofsherzoglich Bergisches Postamt
aufgenommen werden, das die übrigen absorbierte 2 ) und 1809 (1810
Einverleibung in das französische Kaiserreich) in ein französisches
umgewandelt wurde. 2 )
Während des Vorrückens der verbündeten Armeen in Frankreich
war Thurn und Taxis zunächst provisorisch die Versorgung
') Nach der Gesetzgebung der Republik und des Kaiserreichs sind
diligenoe und messagerie freigegeben (genehmigungspflichtig) [früher Regie und
Pacht], Mailepost und Extrapost beibehalten, alle gewerbsmäfsigen Personennnd
Gütertransporte mit dem dixieme besteuert, die Privatunternehmer
periodischer Personentransporte zu Gunsten der zur Extrapoststellung und
Beförderung der Mailepost verpflichteten Posthalter diesen gegenüber relaispflichtig
oder mit einer Stationsabgabe belastet. Dekrete vom 25. vendemiaire
III. (16. Okt. 1794); 9, vendemiaire VI, (60. Sept. 1797), tit. VII.
art 65 seq.; 19. frimaire VII. (9. Dez. 1798); 27. prairial IX. (16. Juni 1801);
5. ventose XII. (25. Febr. 1804), tit. V. chap. III. art. 74 seq.; 15. ventose XIII.
(16. März 1805); 30 floreal XIII. (20. Mai 1805). Das deutsche Postregal damaliger
Zeit ergreift mehr oder weniger stark die regelmässigen und pferdewechselnden
Transporte (Milderung in Preussen 1820, 1847 etc.), ergreift oder
belastet aber z. T. das allgemeine Transportwesen weniger wie das zentralisierte
französische Königtum, dessen Formen sich der Entwicklung des Unternehmertums
eher günstig gezeigt haben.
2 ) Durch Vertrag vom 29. November 1806 wurde dem Grofsherzog von
Berg gestattet, ein Postamt in Bremen zu errichten. Das neu errichtete Grofsh.
Bergische Postamt vereinigte seit dem 15 Februar 1807 die Posten aufser der
stadtbremischen. Es figuriert unter dem Namen Hochfürstl Thurn- und
Taxissches und Grofsherzogl. Bergisches Vereinigtes Oberpostamt in dem alten
taxisschen Bureau. Das ehemalige Kgl. Grofsbritannische und Churf. Braunschweig-Lüneburgische
Postamt wurde seit 1804 als Hannoversches Postamt in
dem alten Bureau geführt. Das stadtbremische Postamt blieb ebenfalls in
gesondertem Bureau, verlor aber durch einen neuen, am 4. Juni vollzogenen,
am 8. Juli 1808 bestätigten Vertrag vom 1. August 1808 ab auch die Selbstständigkeit,
indem der Senat sein Postwesen auf 24 Jahre dem Grofsherzog von
Berg übertrug. Fahrpostdienst wurde nicht beansprucht, aufser wenn es der
Grofsherzoglichen Postverwaltung gefalle, einen Diligencedienst von Hamburg nach
Frankreich einzurichteu. 1809 war das Bergische Postamt in ein Kaiserlich
Französisches Oberpostamt nmgewandelt, sonst blieb das gleiche Verhältnis;
das Hannoversche Postamt empfing im Laufe des Jahres 1810 den Titel Kgl.
Westphälisches Postamt. 1811 verschwanden die Trennungen durchaus, insofern
nur mehr ein Kaiserl. Königl. Franz. Oberpostamt, Posthaus an der Comthurstrafse
Nr. 2 und die Poste aux chevaux (Extrapost) — bis 1810 Ordonnanz
— Posthaus Dechanatstrafse Nr. 10, aufgeführt werden. Bei der Wiederherstellung
der alten Zustände 1814 ist die Ordonnanz formell mit der Stadtpost
verbunden worden, während sie früher als besondere Organisation geführt
wurde. (Sammlung d. Verordn, u. Procl, Jahrg. 1814, S. 140, no. 80.)
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