Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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vorbereitet  war, 1 )  so  dafs  vielfach,  wo  französische  Posten  bestanden,
Mangel  an  den  gewohnten  Beförderungsmitteln  entstand.
In  Bremen  mufste  1807  ein  Grofsherzoglich  Bergisches  Postamt
aufgenommen  werden,  das  die  übrigen  absorbierte 2 )  und  1809  (1810
Einverleibung  in  das  französische  Kaiserreich)  in  ein  französisches
umgewandelt  wurde. 2 )
Während  des  Vorrückens  der  verbündeten  Armeen  in  Frankreich ­
  war  Thurn  und  Taxis  zunächst  provisorisch  die  Versorgung
')  Nach  der  Gesetzgebung  der  Republik  und  des  Kaiserreichs  sind
diligenoe  und  messagerie  freigegeben  (genehmigungspflichtig)  [früher  Regie  und
Pacht],  Mailepost  und  Extrapost  beibehalten,  alle  gewerbsmäfsigen  Personennnd
  Gütertransporte  mit  dem  dixieme  besteuert,  die  Privatunternehmer
periodischer  Personentransporte  zu  Gunsten  der  zur  Extrapoststellung  und
Beförderung  der  Mailepost  verpflichteten  Posthalter  diesen  gegenüber  relaispflichtig ­
  oder  mit  einer  Stationsabgabe  belastet.  Dekrete  vom  25.  vendemiaire
  III.  (16.  Okt.  1794);  9,  vendemiaire  VI,  (60.  Sept.  1797),  tit.  VII.
art  65  seq.;  19.  frimaire  VII.  (9.  Dez.  1798);  27.  prairial  IX.  (16.  Juni  1801);
5.  ventose  XII.  (25.  Febr.  1804),  tit.  V.  chap.  III.  art.  74  seq.;  15.  ventose  XIII.
(16.  März  1805);  30  floreal  XIII.  (20.  Mai  1805).  Das  deutsche  Postregal  damaliger ­
  Zeit  ergreift  mehr  oder  weniger  stark  die  regelmässigen  und  pferdewechselnden ­
  Transporte  (Milderung  in  Preussen  1820,  1847  etc.),  ergreift  oder
belastet  aber  z.  T.  das  allgemeine  Transportwesen  weniger  wie  das  zentralisierte
französische  Königtum,  dessen  Formen  sich  der  Entwicklung  des  Unternehmertums ­
  eher  günstig  gezeigt  haben.
2 )  Durch  Vertrag  vom  29.  November  1806  wurde  dem  Grofsherzog  von
Berg  gestattet,  ein  Postamt  in  Bremen  zu  errichten.  Das  neu  errichtete  Grofsh.
Bergische  Postamt  vereinigte  seit  dem  15  Februar  1807  die  Posten  aufser  der
stadtbremischen.  Es  figuriert  unter  dem  Namen  Hochfürstl  Thurn-  und
Taxissches  und  Grofsherzogl.  Bergisches  Vereinigtes  Oberpostamt  in  dem  alten
taxisschen  Bureau.  Das  ehemalige  Kgl.  Grofsbritannische  und  Churf.  Braunschweig-Lüneburgische
  Postamt  wurde  seit  1804  als  Hannoversches  Postamt  in
dem  alten  Bureau  geführt.  Das  stadtbremische  Postamt  blieb  ebenfalls  in
gesondertem  Bureau,  verlor  aber  durch  einen  neuen,  am  4.  Juni  vollzogenen,
am  8.  Juli  1808  bestätigten  Vertrag  vom  1.  August  1808  ab  auch  die  Selbstständigkeit, ­
  indem  der  Senat  sein  Postwesen  auf  24  Jahre  dem  Grofsherzog  von
Berg  übertrug.  Fahrpostdienst  wurde  nicht  beansprucht,  aufser  wenn  es  der
Grofsherzoglichen  Postverwaltung  gefalle,  einen  Diligencedienst  von  Hamburg  nach
Frankreich  einzurichteu.  1809  war  das  Bergische  Postamt  in  ein  Kaiserlich
Französisches  Oberpostamt  nmgewandelt,  sonst  blieb  das  gleiche  Verhältnis;
das  Hannoversche  Postamt  empfing  im  Laufe  des  Jahres  1810  den  Titel  Kgl.
Westphälisches  Postamt.  1811  verschwanden  die  Trennungen  durchaus,  insofern
nur  mehr  ein  Kaiserl.  Königl.  Franz.  Oberpostamt,  Posthaus  an  der  Comthurstrafse
  Nr.  2  und  die  Poste  aux  chevaux  (Extrapost)  —  bis  1810  Ordonnanz
—  Posthaus  Dechanatstrafse  Nr.  10,  aufgeführt  werden.  Bei  der  Wiederherstellung ­
  der  alten  Zustände  1814  ist  die  Ordonnanz  formell  mit  der  Stadtpost
verbunden  worden,  während  sie  früher  als  besondere  Organisation  geführt
wurde.  (Sammlung  d.  Verordn,  u.  Procl,  Jahrg.  1814,  S.  140,  no.  80.)
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