Full text: Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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zierung unter der deutschen Schiffahrt [im Volkswirtschaftsaus- 
schufs etc. auch noch in Bezug auf Beibehaltung der (modifizierten) 
Flufszölle], nachdem die Norddeutsche Bundes- und die Reichs 
verfassung (Art. 54) Stellung genommen. In der Organisation 
setzen die Schiffahrtsakten an die Stelle der städtisch-lokal orien 
tierten Stapel- und Schifferrechte territoriale Bindung (Weser 
schiffahrtsakte, Cabotage, Schifferquotenverhältnis) sonst auch inter 
nationale Formen 1 )- Aus der territorialen Bindung erwächst die 
nationale Organisation des neuen deutschen Bundesstaats * 2 ). Der 
Zollbegriff geht parallel damit in den der besonders verrechneten 
Strombauabgabe über 3 ). 
*) S. die völkerrechtliche Literatur am Schlafs. 
2 ) Vgl. f. ßeichsgesetz vom 15. Juni 1895. R.G.B. 1895, S. 301, no. 2245. 
3 ) Max Peters, Schiffahrtsabgaben, Schriften des Ver. f. Socialpolitik, 
Bd. CXV, Leipz. 1906—08 auch über die Beziehungen der Verfassungen von 
1867/71 zu den Entwürfen 1848/1849; a. 0. Mayer, Studien z. Rheinschiffahrts 
akte, Annalen d. D. Reichs, 1907, S. 12 ff.; u. a.
	        
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