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danach auch Frankfurts. Modern in seinem Zoll- und Steuerweesn zu
werden, war in jener Periode, in der unsere Zeit mit Macht hereinkam,
unabweislich geworden, auch wo noch nicht die Vorbereitungen
des achtzehnten Jahrhunderts bestanden, mufste man es, und da
1. dafs die Sache nicht als eine öffentliche betrachtet werde und daher so
wenig der Senat als eine in seinem Nahmen handelnde Behörde davon Notitz
nehme; 2. dafs vor allen Dingen keine besondere Persohn angestellt werde jene
Manifeste anzufertigen, denn a. würde solches in der Kaufmannschaft und
insonderheit bey die schon jetzt sehr unzufriedenen und unruhigen Krämer
grofse Sensation erregen und b. den armen Fuhrmann, der schon unter manchen
sonst ungekannten Formalitäten seufzt, noch mehr drücken und beschweren.
Was also zu thun wäre, ist Folgendes: Nicht die Inspection hey dem Frachtfuhrwesen,
sondern nur ein Mitglied derselben spricht mit dem Güterbestäder
privatim darüber, macht sie im allgemeinen mit der Sache bekannt und erlaubt es
ihren Gehülfen, die ohnehin nach Neben-Verdienst sich sehnen, es zu gestatten,
diejenigen Fuhrleute, so es wünschen und verlangen, mit Manifeste gegen
eine billige Gebühr zu versehen. Somit kann und würde der Zweck erreicht
werden, ohne eine Neuerung einzuführen, da zeithero bey Fuhrleuten, die weit
in’s Oberland fahren, dergleichen Anfertigungen üblich gewesen sind,“ Ein
zweites Schreiben von einem Besteder 1826. „2. Nach dem Wunsche der
Oberländischen Committenten werden die Frachtbriefe mit Bereitwilligkeit
der Absender sehr oft zum Vortheil der ersteren eingerichtet, sowohl über bey
mir aufgegebene, als auch Anweisungs-Güter. Man hat nämlich zwey- und
dreyerley Frachtbriefe über einen und denselben Gegenstand für jeden der durch-,
passirenden Staaten eingerichtet, oder sie enthalten entweder gar kein Mafs und
Gewicht, oder es ist wenigstens vermindert, wovon mir die Erfahrung leicht die
Einsicht und Kunde giebt und sind sie oft mit fingirten und anderweitigen
Adressen und Oertern versehen. Wenn ich nun vorher, wie gewöhnlich, weifs,
dafs der Waarenführcr defraudiren soll oder will, welche Frachtbriefe habe ich
alsdann zu stempeln und zu numeriren? — oder soll und darf ich selbige, wider
den Wunsch der oberländischen Handelsfreunde, mit dem Bedeuten, „es könne so
nicht verladen werden“ an die hiesigen Absender zurückschicken? Meine
Stellung wird dann zwischen einerseits verlangter Wahrheit und anderseits
begehrtem Interesse so schwierig, dafs ich mich nicht darin zu finden weifs,
wie nach Gewissen und Pflicht zweierley Interessen gedient und genügt werden
kann. 3. Wird nicht im Vertrauen auf somalige Abfertigungen das Schmuggeln
noch mehr befördert werden und sich vermehren? und nach dem ersten
Entdeckungsfall die Sache umgekehrt so viel verschlimmert werden, dafs nicht
nur der ganze Zweck verloren geht, sondern auch alsdann vielleicht gar nicht
wieder zu erreichen stehen wird ? — So auch fallen 4. Schmuggeleien — wenn
auch unbedingt von aufsen vorgeschrieben — dann, wenn sie mifslungen, in
der Regel mit dem gröfsten Nachtheil und mindestens dem Risico des Capitals
auf den Absender zurück und möchte man daher mit Rücksicht auf das Ganze,
nicht Vortheil dabey finden, sie zu befördern oder zu begünstigen, denn auf
solche Art würden wir nur ausweichend willfahren “ Lügen unter
Gottes Geleit sagt Justus Möser von den Frachtbriefen (Patr. Phant., I. T.,
XXIX, Sämmtl. Werke, I. T., Berlin 1842, S, 253.)