Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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danach  auch  Frankfurts.  Modern  in  seinem  Zoll-  und  Steuerweesn  zu
werden,  war  in  jener  Periode,  in  der  unsere  Zeit  mit  Macht  hereinkam, ­
  unabweislich  geworden,  auch  wo  noch  nicht  die  Vorbereitungen
des  achtzehnten  Jahrhunderts  bestanden,  mufste  man  es,  und  da

1.  dafs  die  Sache  nicht  als  eine  öffentliche  betrachtet  werde  und  daher  so
wenig  der  Senat  als  eine  in  seinem  Nahmen  handelnde  Behörde  davon  Notitz
nehme;  2.  dafs  vor  allen  Dingen  keine  besondere  Persohn  angestellt  werde  jene
Manifeste  anzufertigen,  denn  a.  würde  solches  in  der  Kaufmannschaft  und
insonderheit  bey  die  schon  jetzt  sehr  unzufriedenen  und  unruhigen  Krämer
grofse  Sensation  erregen  und  b.  den  armen  Fuhrmann,  der  schon  unter  manchen
sonst  ungekannten  Formalitäten  seufzt,  noch  mehr  drücken  und  beschweren.
Was  also  zu  thun  wäre,  ist  Folgendes:  Nicht  die  Inspection  hey  dem  Frachtfuhrwesen, ­
  sondern  nur  ein  Mitglied  derselben  spricht  mit  dem  Güterbestäder
privatim  darüber,  macht  sie  im  allgemeinen  mit  der  Sache  bekannt  und  erlaubt  es
ihren  Gehülfen,  die  ohnehin  nach  Neben-Verdienst  sich  sehnen,  es  zu  gestatten,
diejenigen  Fuhrleute,  so  es  wünschen  und  verlangen,  mit  Manifeste  gegen
eine  billige  Gebühr  zu  versehen.  Somit  kann  und  würde  der  Zweck  erreicht
werden,  ohne  eine  Neuerung  einzuführen,  da  zeithero  bey  Fuhrleuten,  die  weit
in’s  Oberland  fahren,  dergleichen  Anfertigungen  üblich  gewesen  sind,“  Ein
zweites  Schreiben  von  einem  Besteder  1826.  „2.  Nach  dem  Wunsche  der
Oberländischen  Committenten  werden  die  Frachtbriefe  mit  Bereitwilligkeit
der  Absender  sehr  oft  zum  Vortheil  der  ersteren  eingerichtet,  sowohl  über  bey
mir  aufgegebene,  als  auch  Anweisungs-Güter.  Man  hat  nämlich  zwey-  und
dreyerley  Frachtbriefe  über  einen  und  denselben  Gegenstand  für  jeden  der  durch-,
passirenden  Staaten  eingerichtet,  oder  sie  enthalten  entweder  gar  kein  Mafs  und
Gewicht,  oder  es  ist  wenigstens  vermindert,  wovon  mir  die  Erfahrung  leicht  die
Einsicht  und  Kunde  giebt  und  sind  sie  oft  mit  fingirten  und  anderweitigen
Adressen  und  Oertern  versehen.  Wenn  ich  nun  vorher,  wie  gewöhnlich,  weifs,
dafs  der  Waarenführcr  defraudiren  soll  oder  will,  welche  Frachtbriefe  habe  ich
alsdann  zu  stempeln  und  zu  numeriren?  —  oder  soll  und  darf  ich  selbige,  wider
den  Wunsch  der  oberländischen  Handelsfreunde,  mit  dem  Bedeuten,  „es  könne  so
nicht  verladen  werden“  an  die  hiesigen  Absender  zurückschicken?  Meine
Stellung  wird  dann  zwischen  einerseits  verlangter  Wahrheit  und  anderseits
begehrtem  Interesse  so  schwierig,  dafs  ich  mich  nicht  darin  zu  finden  weifs,
wie  nach  Gewissen  und  Pflicht  zweierley  Interessen  gedient  und  genügt  werden
kann.  3.  Wird  nicht  im  Vertrauen  auf  somalige  Abfertigungen  das  Schmuggeln
noch  mehr  befördert  werden  und  sich  vermehren?  und  nach  dem  ersten
Entdeckungsfall  die  Sache  umgekehrt  so  viel  verschlimmert  werden,  dafs  nicht
nur  der  ganze  Zweck  verloren  geht,  sondern  auch  alsdann  vielleicht  gar  nicht
wieder  zu  erreichen  stehen  wird  ?  —  So  auch  fallen  4.  Schmuggeleien  —  wenn
auch  unbedingt  von  aufsen  vorgeschrieben  —  dann,  wenn  sie  mifslungen,  in
der  Regel  mit  dem  gröfsten  Nachtheil  und  mindestens  dem  Risico  des  Capitals
auf  den  Absender  zurück  und  möchte  man  daher  mit  Rücksicht  auf  das  Ganze,
nicht  Vortheil  dabey  finden,  sie  zu  befördern  oder  zu  begünstigen,  denn  auf
solche  Art  würden  wir  nur  ausweichend  willfahren  “  Lügen  unter
Gottes  Geleit  sagt  Justus  Möser  von  den  Frachtbriefen  (Patr.  Phant.,  I.  T.,
XXIX,  Sämmtl.  Werke,  I.  T.,  Berlin  1842,  S,  253.)
            
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