Full text: Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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Zollbünde die Deutschen wie Gefangene vor, die nur durch ein 
Gitter miteinander verkehren durften 1 ). 
Im Auslande hatten die Hansestädte grofse Schwierigkeiten, 
wenn es sich darum handelte, was Landeserzeugnis sei, da Deutschland 
offiziell nicht ein country war, die Begriffe aber, die man auf die 
geschlossenen ausländischen Staaten anwenden konnte, auf den 
verschlungenen deutschen Handel nicht zutrafen. So hatte Bremen 
besonders ärgerliche Streitigkeiten mit Portugal, dänische Schiffe 
mufsten, auch wo die Hansestädte durch Handelsverträge gesichert 
waren, von Altona ausklarieren etc. 
Es bestand auch keine Möglichkeit, eigene Repressalien gegen 
die Staaten anzuwenden, die, wie England, bevor es zum Freihandel 
überging, und die meisten anderen Staaten damals und länger in 
seinem Gefolge, Differenzialbehandlung gegen nicht direkt, sondern 
aus einem ausländischen Depot herbeigebrachte Waren eintreten 
liefsen, bezw. nur Landeserzeugnisse in Nationalschiffen zuliefsen * 2 ). 
Die Hansestädte waren Zollausland so gut wie die Niederlande 
und Frankreich; Deutschland arbeitete im transatlantischen Verkehr, 
auch als die grofsen Bünde schon bestanden, nur mit fremden Depots, 
da die übrigen Häfen im Weltverkehr nicht die Bedeutung hatten. 
Die wesentlich binnenländisch orientierten Bünde schützten 
zunächst nur die binnenländische Industrie, soweit sie in ihnen ver 
einigt war, erst spät bahnte sich das besondere kommerzielle Yer- 
1899, S. 96 ff., 187, 189 ff., 206 ff. Zum Schmuggel im friderizianisohen 
Preufsen: Gustav Schmoller, D. preuls. Handels- u. Zollges. v. 26. Mai 1818. 
i. Zushg. m. d. Gesch. d. Zeit, ihr. Kämpfen u. Ideen, üniversitätsrede, Berlin 
1898, S. 18 ff., u. a.; Herrn, Freyraark, D. Ref. d. preufs. H.- u. Zollpol. 
v. 1800—1821, Saraml. nationalökonomischer Abhandlg. d. st. Sem. z, Halle, 
Bd. XVII, S. 19. 
Neu ist der Schmuggelbetrieh ja nicht, wenn auch einige Arten; aber in 
der Zeit der Durchsetzung des modernen Verkehrs ist er wohl am schlimmsten 
gewesen. 
!) I). D. de Pradt, Congres de Carlsbad, Paris 1819—20, I e p., p. 11. 
Vgl. a. Anastasius Grün, Spaziergänge eines Wiener Poeten, III. Auflage., 
Hamburg 1835, Epilog; Heinrich Heine, Deutschland, ein Wintermährchen, 
Hamburg 1844, Caput II. 
2 ) 1847/48 liefsen England, Frankreich, Spanien, Holland, Belgien, Dänemark, 
Schweden u. a. aufsereuropäische Waren in deutschen Schiffen nur mit Auf 
schlag oder gar nicht zu. Frankreich, Belgien und Holland besteuerten aufserdem 
deutsche Erzeugnisse höher, wenn sie über die Landgrenzen statt über die See 
grenzen kamen. England, Nordamerika, Rufsland, Brasilien hatten das Prinzip 
der Gegenseitigkeit angenommen.
	        
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