Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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Zollbünde  die  Deutschen  wie  Gefangene  vor,  die  nur  durch  ein
Gitter  miteinander  verkehren  durften 1 ).
Im  Auslande  hatten  die  Hansestädte  grofse  Schwierigkeiten,
wenn  es  sich  darum  handelte,  was  Landeserzeugnis  sei,  da  Deutschland
offiziell  nicht  ein  country  war,  die  Begriffe  aber,  die  man  auf  die
geschlossenen  ausländischen  Staaten  anwenden  konnte,  auf  den
verschlungenen  deutschen  Handel  nicht  zutrafen.  So  hatte  Bremen
besonders  ärgerliche  Streitigkeiten  mit  Portugal,  dänische  Schiffe
mufsten,  auch  wo  die  Hansestädte  durch  Handelsverträge  gesichert
waren,  von  Altona  ausklarieren  etc.
Es  bestand  auch  keine  Möglichkeit,  eigene  Repressalien  gegen
die  Staaten  anzuwenden,  die,  wie  England,  bevor  es  zum  Freihandel
überging,  und  die  meisten  anderen  Staaten  damals  und  länger  in
seinem  Gefolge,  Differenzialbehandlung  gegen  nicht  direkt,  sondern
aus  einem  ausländischen  Depot  herbeigebrachte  Waren  eintreten
liefsen,  bezw.  nur  Landeserzeugnisse  in  Nationalschiffen  zuliefsen *  2 ).
Die  Hansestädte  waren  Zollausland  so  gut  wie  die  Niederlande
und  Frankreich;  Deutschland  arbeitete  im  transatlantischen  Verkehr,
auch  als  die  grofsen  Bünde  schon  bestanden,  nur  mit  fremden  Depots,
da  die  übrigen  Häfen  im  Weltverkehr  nicht  die  Bedeutung  hatten.
Die  wesentlich  binnenländisch  orientierten  Bünde  schützten
zunächst  nur  die  binnenländische  Industrie,  soweit  sie  in  ihnen  vereinigt ­
  war,  erst  spät  bahnte  sich  das  besondere  kommerzielle  Yer-1899,

  S.  96  ff.,  187,  189  ff.,  206  ff.  Zum  Schmuggel  im  friderizianisohen
Preufsen:  Gustav  Schmoller,  D.  preuls.  Handels-  u.  Zollges.  v.  26.  Mai  1818.
i.  Zushg.  m.  d.  Gesch.  d.  Zeit,  ihr.  Kämpfen  u.  Ideen,  üniversitätsrede,  Berlin
1898,  S.  18  ff.,  u.  a.;  Herrn,  Freyraark,  D.  Ref.  d.  preufs.  H.-  u.  Zollpol.
v.  1800—1821,  Saraml.  nationalökonomischer  Abhandlg.  d.  st.  Sem.  z,  Halle,
Bd.  XVII,  S.  19.
Neu  ist  der  Schmuggelbetrieh  ja  nicht,  wenn  auch  einige  Arten;  aber  in
der  Zeit  der  Durchsetzung  des  modernen  Verkehrs  ist  er  wohl  am  schlimmsten
gewesen.
!)  I).  D.  de  Pradt,  Congres  de  Carlsbad,  Paris  1819—20,  I e  p.,  p.  11.
Vgl.  a.  Anastasius  Grün,  Spaziergänge  eines  Wiener  Poeten,  III.  Auflage.,
Hamburg  1835,  Epilog;  Heinrich  Heine,  Deutschland,  ein  Wintermährchen,
Hamburg  1844,  Caput  II.
2 )  1847/48  liefsen  England,  Frankreich,  Spanien,  Holland,  Belgien,  Dänemark,
Schweden  u.  a.  aufsereuropäische  Waren  in  deutschen  Schiffen  nur  mit  Aufschlag ­
  oder  gar  nicht  zu.  Frankreich,  Belgien  und  Holland  besteuerten  aufserdem
deutsche  Erzeugnisse  höher,  wenn  sie  über  die  Landgrenzen  statt  über  die  Seegrenzen ­
  kamen.  England,  Nordamerika,  Rufsland,  Brasilien  hatten  das  Prinzip
der  Gegenseitigkeit  angenommen.
            
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