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Wertung der Packhäuser, die Kosten der neuen Häfen, die mit dem
wachsenden Verkehr dann auch ohne den Zollanschlufs, der einen
Reichszuschufs brachte, doch hätten gebaut werden müssen, die
Frage der Weserkorrektion.
Auch fürchtete man traditionell die Zollformalitäten, die man
in den Jahren vorher im Binnenlande mit allen Schrecken kennen
gelernt hatte und mit dem Seehandel unvereinbar hielt und hatte
noch nicht gleich die richtige Vorstellung von der Lösung, die jetzt
gefunden ist; so bedurfte es noch des Zwanges, den Bismarck gegen
Hamburg Anfang der achtziger Jahre durch Verlegung der Zollgrenze
auf die Unterelbe, die durch die damalige .Heuregulierung der Elb
schiffahrtsakte mit Österreich ermöglicht wurde, auszuüben versprach').
Der Bremer Reichstagsabgeordnete Mosle bekannte sich im Gegen
satz zu seinen Wählern damals als Anhänger der neuen Bismarckschen
Wirtschaftspolitik agrarisch industrieller Schutzzölle in der Frage der
damals schon etwas archaistischen surtaxe d’entrepot 1 2 ) und sprach
gegen Eugen Richter, der gegen die Vergewaltigung der Hansestädte
protestierte.
Die Phase des neunzehnten Jahrhunderts hat allmählich den
Gegensatz Industrie — Handel herausgestellt, der dem Begriff der alten
Commerzien des Absolutismus und z. T. der Städte, des gebundenen
Verkehrs und Kolonialhandels nicht eigentlich eignet.
Der alte Strafsenzoll hat in erster Linie als Transitzoll gewirkt.
Die Städte haben ihre Akzisen und Konsumtionen als Eingangs
und Ausgangssteuern ausgebildet. Die alten Markt- und Pfundzölle
erfafsten das Gut im Umsatz. Die Stapel- und Niederlagsabgaben
haben eine besondere Stellung, je nachdem sie Ablösungen sind oder
nur Leistungen der öffentlichen Anstalten bezahlt machen. Die
Beziehungen zur Friedwirkung können hier aufser Betracht bleiben,
mag man sich auf den alten Zoll etc. beziehen, oder auf die Geleite.
Das Land stand nur durch die Städte mit dem Verkehr in Beziehung.
Die partikulären Zollbünde Deutschlands haben ihren Kampf
noch mit einem besonderen Transitzoll, mit dem sie das ihre Grenzen
1 ) Vgl. dazu G. F. Beutner, Der ZollanschMs der Hansestädte Ham
burg u. Bremen, e. Zeitstudie, Berlin 1880, S. 30 ff.; Ed. Engelhardt,
Discussions des derniers actes conventionnels relatifs au regirae des fleuves
internationaux, Revue de droit international, tome XIII, 1881, p. 191 et s.;
A. Ho ff mann, Deutsches Zollrecht, I. Bd., Gesch. d. d. Zollrechts, Leipzig
1902, S. 98 ff.; u. a.
2 ) Über seine Stellung in Bremen vergl. a. Const. Bulle, Geschichte
der neueren Zeit 1815-1885, II. Auf!., IV. Bd., Berlin 1888, S. 434 ff.