Full text: Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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Wertung der Packhäuser, die Kosten der neuen Häfen, die mit dem 
wachsenden Verkehr dann auch ohne den Zollanschlufs, der einen 
Reichszuschufs brachte, doch hätten gebaut werden müssen, die 
Frage der Weserkorrektion. 
Auch fürchtete man traditionell die Zollformalitäten, die man 
in den Jahren vorher im Binnenlande mit allen Schrecken kennen 
gelernt hatte und mit dem Seehandel unvereinbar hielt und hatte 
noch nicht gleich die richtige Vorstellung von der Lösung, die jetzt 
gefunden ist; so bedurfte es noch des Zwanges, den Bismarck gegen 
Hamburg Anfang der achtziger Jahre durch Verlegung der Zollgrenze 
auf die Unterelbe, die durch die damalige .Heuregulierung der Elb 
schiffahrtsakte mit Österreich ermöglicht wurde, auszuüben versprach'). 
Der Bremer Reichstagsabgeordnete Mosle bekannte sich im Gegen 
satz zu seinen Wählern damals als Anhänger der neuen Bismarckschen 
Wirtschaftspolitik agrarisch industrieller Schutzzölle in der Frage der 
damals schon etwas archaistischen surtaxe d’entrepot 1 2 ) und sprach 
gegen Eugen Richter, der gegen die Vergewaltigung der Hansestädte 
protestierte. 
Die Phase des neunzehnten Jahrhunderts hat allmählich den 
Gegensatz Industrie — Handel herausgestellt, der dem Begriff der alten 
Commerzien des Absolutismus und z. T. der Städte, des gebundenen 
Verkehrs und Kolonialhandels nicht eigentlich eignet. 
Der alte Strafsenzoll hat in erster Linie als Transitzoll gewirkt. 
Die Städte haben ihre Akzisen und Konsumtionen als Eingangs 
und Ausgangssteuern ausgebildet. Die alten Markt- und Pfundzölle 
erfafsten das Gut im Umsatz. Die Stapel- und Niederlagsabgaben 
haben eine besondere Stellung, je nachdem sie Ablösungen sind oder 
nur Leistungen der öffentlichen Anstalten bezahlt machen. Die 
Beziehungen zur Friedwirkung können hier aufser Betracht bleiben, 
mag man sich auf den alten Zoll etc. beziehen, oder auf die Geleite. 
Das Land stand nur durch die Städte mit dem Verkehr in Beziehung. 
Die partikulären Zollbünde Deutschlands haben ihren Kampf 
noch mit einem besonderen Transitzoll, mit dem sie das ihre Grenzen 
1 ) Vgl. dazu G. F. Beutner, Der ZollanschMs der Hansestädte Ham 
burg u. Bremen, e. Zeitstudie, Berlin 1880, S. 30 ff.; Ed. Engelhardt, 
Discussions des derniers actes conventionnels relatifs au regirae des fleuves 
internationaux, Revue de droit international, tome XIII, 1881, p. 191 et s.; 
A. Ho ff mann, Deutsches Zollrecht, I. Bd., Gesch. d. d. Zollrechts, Leipzig 
1902, S. 98 ff.; u. a. 
2 ) Über seine Stellung in Bremen vergl. a. Const. Bulle, Geschichte 
der neueren Zeit 1815-1885, II. Auf!., IV. Bd., Berlin 1888, S. 434 ff.
	        
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