Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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14.  Juni  1880.  Durch  Verordnung  des  Bundesrats  wird  die
Verlegung  der  Zollgrenze  an  der  Elbe,  die  bisher  bei  Bergedorf
oberhalb  Hamburgs  gelegen  hatte,  an  die  Elbmündung  bei  Kuxhaven
in  Aussicht  genommen  (für  den  1.  Oktober  1881),  nachdem  die
revidierte  Elbschiffahrtsakte,  die  am  7.  März  1880  in  Wien  unterzeichnet ­
  worden  war,  nur  zwei  deutsche  Zollämter  an  der  Elbe,
Schandau  und  Bergedorf,  festgestellt  hatte.  Damit  wäre  Hamburg
eine  ringsumschlossene  Enklave  des  deutschen  Zollgebiets  geworden-25.
  Mai  1881.  Vereinbarung,  durch  die  Hamburg  sich  dem
deutschen  Zollverein  anschliefst.
Hamburg  behält  ein  Freihafengebiet,  zu  dessen  Anlagen  das
Reich  bis  zu  40  Millionen  Mark  beisteuern  soll,  und  tritt  im  übrigen
mit  Stadt  und  Gebiet  dem  Zollverein  nach  dem  1.  Oktober  1888
an  einem  vom  Bundesrat  zu  bestimmenden  Tage  bei.
25.  Mai  1881.  Rede  Eugen  Richters  gegen  die  Vergewaltigung ­
  der  Hansestädte.
Rede  des  Bremer  Reichstagsabgeordneten  Mosle,  der  Bismarcks
Wirtschaftspolitik  verteidigt  und  den  Antrag  auf  Übergang  zur
Tagesordnung  stellt.
21.  Januar  1882.  Der  am  27.  Oktober  1881  neugewählte
Reichstag  genehmigt  die  mit  Hamburg  getroffenen  Abmachungen
mit  171  gegen  102  Stimmen.
16.  Februar  1882.  Reichsgesetz,  betreffend  die  Ausführung
des  Anschlusses  Hamburgs  an  das  deutsche  Zollgebiet.
1.  Januar  1885.  Eine  Parzelle  von  Hastedt  und  Sebaldsbrück
wird  wegen  besserer  Regulierung  der  Zollgrenze  Zollinland.
31.  März  1885.  Reichsgesetz,  betreffend  den  Beitrag  des
Reiches  zu  den  Kosten  des  Anschlusses  Bremens  an  das  deutsche
Zollgebiet.
30.  September  1885.  Reichsgesetz  wegen  Aufnahme  Bremens
in  das  Zollgebiet.
15.  Oktober  1888.  Die  Stadt  und  der  Rest  des  Landkreises
Bremen  mit  Ausnahme  des  Freibezirks,  Bremerhaven  mit  Ausnahme
der  Häfen  und  des  angrenzenden  Geländes  als  Zollausschlufsgebiet
werden  Zollinland.  Errichtung  eines  bremischen  Hauptzollamts  in
Bremerhaven.
Hamburg  Stadt  und  Gebiet  werden  Zollinland  mit  Ausnahme ­
  des  Freihafengebiets  in  Hamburg  und  der  Kuxhavener  Hafenanlagen. ­

Geestemünde  und  Brake  werden  ins  Zollinland  gezogen,  Brake
erhält  einen  Freibezirk,  Geestemünde  ein  Zollausschlufsgebiet.  Altona
            
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