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Harburg angeschlossen werden, da man an eine rege Benutzung
des Geestemünder Hafens vom Elbeverkehr, Kanalprojekte 1 ) dachte,
es ist vordem 1853—1854 2 ) und 1856 3 ) die Rede von einem
Anschiufs von Verden direkt nach Geestemünde mit Umgehung des
Zollauslands Bremen etc., man glaubte 1845, Bremen werde, um
Umschlag zu bleiben, den Bahnanschlufs der Bahn von Hannover
über Bremen nach Geestemünde fürchten und stellte daher bereits
beim Bahnbau 1847 die Bedingung, dafs der Bahnhof Bremen in
der Längsrichtung des Stromes gebaut werde, um die Linie bequem
fortführen zu können. 4 )
In Bremen bedauerte man, als schliefslich die Ausführung von
1862 näherrückte, die im Anschlufs an den Bahnbau Hannover—
Bremen und weiter wegen der Ocean-Steam-Navigation-Company
bearbeiteten Projekte einer Bahnanlage nach Geestemünde—Bremer
haven nicht energischer betrieben zu haben.
Es war schon in einem der Verträge, die Bremen wegen des
Bahnbaus 1845 abschlofs, von einer Verlängerung die Rede gewesen, die
Druck von G. Hunckel, Bremen 1856; Die Oldenburg—Bremer Eisenbahn, Olden
burg 1862, S. 7.
J ) Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 139, 140; Hannovers Seeschifffahrt,
I. Heft 1853, S. 58 ff.; und in der Erörterung zum Wasserwesen.
2 ) Hannovers Seeschifffahrt, I. Heft, Leer 1853, S. 57, 61, 63, 73, 74;
Moidinger, Die deutschen Ströme, III. Abt., 1854, S. 23.
3 ) Weserzeitung vom 2. Juli 1856; Julius Michaelis, Deutschlands
Eisenbahnen, ein Handbuch, III. Auf!., Leipzig 1863 (1857), S. 147.
4 ) Gedanken dieser Art, wie sie in dem Projekt des Ältermanns
Holte noch einmal hervortreten (Arch. Coli. Sen), waren damals in Bremen
bereits überwunden. Vergl. a. Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 115. Als
Smidt 1827 seinen Artikel über eine etwa zu erbauende Bahn in den
Bremerhavener Vertrag aufnahm, bestanden noch allgemeine Widerstände gegen
seinen Plan, hier eine Stadt entstehen zu lassen, überhaupt, und speziell bei
den Ältexdeuten äufserte sich die Besorgnis, mit einer Verlegung dahin, wo
die Kautelon gegen eine absolute Gewalt des Rats wegfielen, vom Rate allzu
abhängig zu sein. Aber man fürchtete auch damals schon eine gegensätzliche
Politik Hannovers auf dem linken Weserufer, insofern man glaubte, Hannover
werde, wenn man eine Bahn baue, die ja anders wie der freie Strom durch
hannoversches Zollinland ging, durch Zollbegünstigung oder -freiheit auf Be
nutzung des linken Qeesteufers hinwirken und so Bremerhaven in Frage stellen,
deshalb sei es besser, den Plan vorläufig, bis die Notwendigkeit vorliege,
ruhen zu lassen. Es bestand damals bereits ein Plan einer englischen Gesell
schaft eines Herrn Sowersby (1827?, 1829—30). Bremer Staatsarchiv; Handels-
kammerarohiv. In den Vertrag des Baus der Geestemünde—Bremer Bahn sind
Kantelen gegen eine differenzierte Behandlung der Frachttarife seitens Hannover
aufgenommen worden. (Vertrag vom 28. Febr. 1859. S. dazu Duokwitz, Denk
würdigkeiten, S. 141; Hannovers Seeschifffahrt, I. Heft, 1853, S. 61, 71).