Full text: Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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und die Werra aufwärts, schiffbar bis Kreuzburg 1 ), meist befahren 
bis Wanfried 2 ), wo die hessische Niederlage war 5 ), die Fulda zerfiel 
noch wieder in zwei Abschnitte, Mündener Schiffer, die hier damals 
den Verkehr ausschließlich in der Hand hatten, fuhren bis Kassel, 
von wo hessische Schiffer mit kleinen Boten bis Hersfeld gingen. 4 ) 5 ) 
Wanfried 2 ) blieb auch noch in neuerer Zeit der Umschlag, wenn 
gleich zeitweise auch Eschwege 3 ) und auch die preufsischen Orte 2 ) 
hervortraten. 
man in neuerer Zeit, stapelmäfsiges Feilhalten evt. mit gänzlicher Weiterfuhr- 
versagung für Getreide, Mehl, Wein, Bier, Bau- und Flofsholz etc., Stein, 
kohlen, (Eisen) und Quadersteine, Umladung und Faktorenzwang für alle 
Güter (modifiziert durch den Minder Vergleich 1769). Die Hauptstapelurkunden 
sind abgedruckt als Anhänge der Streitschriften. Einige jüngere Verordnungen 
(dabei Wedde-Ordnung und -Eid) sind abgedruckt in der Sammlung verschiedener 
Verordnungen, welche in Handlnngs-, Schiffahrts- und Polizey-Saohen der 
Kayserlich freyen Reichs-Stadt Bremen, so in älteren als neueren Zeiten aus« 
gegangen, Bremen, gedruckt und verlegt von Friedrich Meier, E. E. Raths 
Buchdrucker (1750), S. 48, 51, 52, 106, 108, 109, 111, 112, 113, (auch einiges 
zu Schiffei’-, Schlacht-, Waageordn, etc.) u. a. Vgl. a. die Kundige Rolle, bei 
Friedr. Meier, Bremen 1756 u. a. 
h Patje, Abrifs des Fabriken-, Gewerbe- und Handlungszustandes in 
den churbraunschw.-Iüneburg. Landen, 1796, S. 440 ff. 
2 ) Patje, 8. 440 ff,, Protokolle der Weserschiffahrtskommisson IV. Kon 
ferenz vom 16. Febr. 1821. Bremer Staatsarchiv, Handelskammerarchiv. In 
einem Schreiben aus Wanfried vom 18. Febr. 1819 wird erzählt, wie Wanfried 
Jahrhunderte lang der Umschlag gewesen sei, und wie Hessen auch Eschwege 
niedergehalten habe, und über neuerliche Schwierigkeiten und Zersplitterung 
geklagt. Zolltechnisch ist zu Zollvereinszeiten Wanfried hervorgehoben. 
s ) Hansestädte Lübeck und Bremen, Handbuch, Leipzig und Ronneburg 
1807, S. 329. 
4 ) Patje, S. 440 ff.; Memoire der Deputierten des Bremer und ober 
ländischen Handelsstandes zur Beförderung einer besseren Weserschiffahrts 
ordnung, Bremen 1815, S. 20. (Sammlung der Stadtbibliothek Oberweser). 
6 ) Die Geschichte der hessischen Schiffahrt auf der Fulda und Werra 
ist dargestellt von Hugo Brunner, Beiträge zur Geschichte der Schiffahrt 
in Hessen, besonders auf der Fulda, in der Zeitschrift des Vereins für hessische 
Geschichte und Landeskunde, N. F., XVI. Bd. 1891. Im sechzehnten Jahrhundert 
hat Hessen daran gedacht bis nach Ziegenhain in die Schwalm hinauf Schiff 
barkeit herzustellen, dann, weil man die Anwartschaft auf das Stift Hersfeld 
gewann, sich mit der fuldischen Regierung wegen Schiffbarmachung bis Fulda 
zu verständigen, es kam aber nur bis 1602 zum Schleusenbau und Auf 
räumung bis Hersfeld, womit zugleich ein Schiffahrtsreglement erlassen wurde 
(ältere Nachrichten Brunner, S. 204). Im siebenjährigen Krieg hatten auch 
die Franzosen wieder den Plan einer Schiffbarmachung bis Fulda; sie nötigten 
auch den Bischof von Fulda und die Grafen von Schlitz zum Schleusenbau, 
eine Reihe von Schleusen kam auch wirklich 1762 bis zum Frieden zu Stande. 
Die hessische Regierung setzte die Unterhandlung fort, konnte aber nicht
	        
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