Full text: Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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Zoll zu Hameln und zu Vlotho, der dafür ein bestimmtes berechnete, 
eingehoben. Die Bremer Schiffer haben gegen das Ende des acht 
zehnten Jahrhunderts den Allerverkehr nach Celle nahezu unbedingt 
beherrscht, im Leineverkehr, der nach den Schleusenbauten in der 
Mitte des achtzehnten Jahrhunderts stärker zunahm, haben sie keine 
derartige Stellung zu erreichen vermocht. Im Oberweserverkehr 
haben sie zwar mehrfach das Recht der Vorausbeladung zu wahren 
gesucht, und noch 1807 im freien Verkehr ohne Reihe sich beklagt, 
dafs durch die Frachtbesorger, denen die Fremden Auftrag geben, 
die Fremden eher Ladung in Bremen erhielten, als sie, aber obwohl 
sie im achtzehnten Jahrhundert nicht mit den Vlothoern auf gleicher 
Stufe rangieren wollen, denen nur mit zwei Schiffen nach Münden 
zu kommen erlaubt ist, und verlangen, bei Repressalien, den Mündenern 
gleichgestellt zu sein, und ebenso die Fahrt nach Münden alten 
Rechtens behaupten, so haben sie doch in diesem Verkehr nicht eine 
ausschlaggebende Rolle gespielt, ja, sie scheinen zeitweise ganz 
zurückgedrängt worden zu sein. 1 ) Durch die Möglichkeit Ladrecht, 
nicht blos Rückladrecht, im Einzelfall oder generell zu erlangen, 
haben auch die an den kleineren Zwischenorten ansässigen Schiffer 
die Möglichkeit, an dem Verkehr über den Bedarf ihrer Orte, soweit 
ein solcher vorhanden war, teilzunehmen. Für die überragende Blüte 
der Vlothoer Schifferschaft hat in neuerer Zeit ebenfalls das Ladrecht 
am fremden Platz höhere Bedeutung als das am eigenen. Die 
Mündener Schiffer liefsen die in der Vorstadt Blume ansässigen 
Schiffer, die sie nicht zu Gildegenossen annahmen, da wer zur Gilde 
gehörte Rauch und Feuer in der Stadt haben mufste, wie das auch 
9 Bremer Staatsarchiv; Bremer Handelskammer Archiv (Coli. Sen.); 
Noack, Das Stapel- und Schiffahrtsreoht Mindens, 1904; Willigerodt, 
Geschichte von Münden, Göttingen 1808; Wilh. Lotze, Gesch. d. Stadt 
Münden, 1878, S. 236; Patje, Kurzer Abriss des Fabriken-, Gewerbe- und 
Handlungszustandes in den churbr.—lüneb. Landen, 1796, S.440 ff.; H, Keller, 
Weser und Ems, 1901, I. Bd., 2. Abt,, S. 3 ff. — Vergl. a. zu den Brüder 
schaften der Eiohenschiffor, a. Auflader, städt. Fuhrleute, die später z. T. zu 
Totenladen wurden, im Bremer Staatsarchiv. Eine Skizze zu den bremischen 
Brüderschaften hat J. G, Kohl, Alte und neue Zeit, Episoden aus der Cultur- 
geschiohte der freien Reichs-Stadt Bremen, Bremen 1871, S. 264. Trage- und 
Folge-Brüderschaften, geschrieben; E. Dünzelmann, Aus Bremens Zopfzeit, 
Bremen 1899, S. 2, 185 ff,; C. A. Heineken, Gesch. d. fr. Hansestadt Bremen 
(Orig. M. Stb.), 1812, S. 165, 178, u. a. Zu der Darstellung in Weddigens 
Westphälischem Magazin 111, Bd. 9. Heft, S. 248 ff., wonach nur zwei Gilden 
auf der Weser bestehen, wozu alle übrigen Schiffer sich halten, die in jüngere 
Schilderungen, als Patje, übergegangen ist, vgl. J. L. Quentins Berichtigung 
eines Abrisses von der Schiffahrt auf der Weser, 1788, S, 13 ff. 
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