Full text : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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ständlich  kann  England  im  Interesse  seines  Prestiges  auf  dem  Geld-  und
Kreditmarkt  sich  ganz  korrekt  verhalten,  aber  nur  darauf  zu  bauen,  ist  nicht
unbedenklich.  Jedenfalls  wäre  es  ein  mehr  als  gewagtes  Manöver,  größere
Bestände  an  Devisen  der  Tripleentente  anzusammeln.  Die  bloße  Hinausschleppung ­
  der  Zahlung  bedeutet  schon  eine  empfindliche  Schädigung. ­

Zu  den  wichtigsten  Veränderungen  der  Geld-  und  Kreditordnung  im
Kriegsfall  gehört,  wie  schon  erwähnt,  das  Moratorium  ;  es  verschiebt  die
Zahlungsverpflichtung  bestimmter  Klassen  oder  der  ganzen  Bevölkerung  entweder ­
  für  alle  oder  nur  für  bestimmte  ausstehende  Schulden.  Das  Moratorium ­
  zwingt  den  Einleger,  der  Bank  Kredit  zu  gewähren,  es  zwingt  die
Bank,  ihren  Schuldnern  den  Kredit  zu  belassen.  Kurzum,  es  wirkt  im  wesentlichen ­
  darauf  hin,  die  Solidarität  zu  erhöhen.  Für  Serbien  und  Bulgarien
war  das  Moratorium  in  den  Zeiten  des  Balkankrieges  ein  Glück,  während
z.  B.  Galizien  und  die  Bukowina  unter  der  Kriegsgefahr  furchtbar  zu  leiden
hatten,  da  kein  Moratorium  erlassen  wurde.  Gerade  in  der  schwierigsten
Zeit  mußten  Leute  Zahlungen  leisten,  die  dies  kaum  in  normalen  Zeiten  gekonnt ­
  hätten.
Ein  Hauptzweck  des  Moratoriums  besteht  darin,  die  Schuldner  der  Banken
und  Sparkassen  zu  schützen,  es  soll  aber  auch  ein  Kaufmann  gegen  den  andern,
ein  Industrieller  gegen  den  andern  geschützt  werden.  Es  ist  nicht  nur  im
Interesse  des  Schuldners,  sondern  auch  des  Gläubigers,  dem  dadurch  vielfach
ein  zahlungsfähigerer  Schuldner  nach  dem  Kriege  gesichert  wird.  Es  kommt
ja  oft  vor,  daß  ein  Gläubiger  gerne  warten  würde,  damit  der  Schuldner  sicherholen ­
  kann,  und  nur  deshalb  zugreift,  damit  ihm  nicht  ein  anderer  Gläubiger
mit  einer  Exekution  zuvorkommt.  Es  ist  ein  analoger  Fall  wie  bei  den  Abhebungen ­
  der  Einlagen.  Der  rücksichtslose,  der  unvernünftige  Gläubiger  gibt
den  Ton  an.  Der  rücksichtsvolle,  der  bedächtige  Gläubiger  wird  geschädigt,
wenn  er  nicht  mittut.  Das  Moratorium  hilft  so  dem  vorausdenkenden  Gläubiger.
Wir  sehen  aber  nach  einer  kurzen  Überlegung,  daß  ein  Moratorium  auch
sehr  bedenkliche  Nebenwirkungen  zur  Folge  hat.  Nehmen  wir  an,  ein  Fabrikant ­
  hat  Geld  bei  einer  Bank  liegen  und  benötigt  es,  um  einen  Rohstofflieferanten ­
  zu  zahlen.  Er  kann  das  Geld  nicht  beheben,  da  ein  Moratorium
verhängt  ist.  Es  fragt  sich  nun,  wie  in  einem  solchen  Falle  geholfen  werden ­
  kann.
Wir  sahen,  daß  das  Moratorium  vor  allem  auch  dazu  dient,  die  Gesamtheit ­
  der  von  allen  Banken  gewährten  Kredite  nicht  plötzlich  zu  reduzieren.
Wenn  also  dieser  Kaufmann  etwa  10  000  Kronen  benötigt,  so  würde  es  sich
darum  handeln,  zu  bewirken,  daß  sie  den  Schuldnern  nicht  gekündigt  werden
müssen.  Dies  kann  in  der  Weise  etwa  erfolgen,  daß  die  Zahlung  an  den
Rohstofflieferanten  nicht  in  Noten  oder  Metallgeld  erfolgt,  sondern  nur  durch
Überschreibung  in  den  Büchern  der  Banken.  Den  Rohstofflieferanten  müßte
eventuell  ein  neues  Konto  eröffnet  werden.
Man  könnte  sich  aber  auch  denken,  daß  alle  großen  Banken,  die  Notenbank ­
  an  der  Spitze,  ein  Konsortium  bilden,  das  für  alle  Einlagen  gemeinsam
haftet  und  Überweisungen  von  Konto  zu  Konto  zuläßt  mit  der  ausdrücklichen
Bestimmung,  daß  eine  Barabhebung  nicht  erfolgen  darf.  Das  heißt,  das
Moratoriurn  würde  nur  insoferne  Geltung  haben,  als  man  diesem  Banksystem
Geld  entziehen  will,  nicht  aber  insoweit  man  innerhalb  des
Banksystems  Girozahlungen  leistet.  Es  würden  gewissermaßen
nur  Schecks  zur  Verrechnung,  nicht  aber  Schecks  zur  Barabhebung  ausgestellt
werden  dürfen.  Die  Gesamtheit  der  Gelder,  welche  bei  dem
Banksystem  als  Einlagen  vorhanden  sind,  bliebe  konstant.
Wenn  jeder  verpflichtet  wäre,  solche  Zahlungen  anzunehmen,  und  sich  die
zwangsweise  Eröffnung  eines  Kontos  gefallen  lassen  müßte  —  da  ja  nicht
jeder,  dem  gezahlt  wird,  bereits  Kontoinhaber  sein  würde  —  und  der  Staat
diese  Zahlungen  mit  seiner  Autorität  deckt,  hätten  wir  es  mit  staatlich  organisiertem ­
  une  in  lös  liehen  Girogeld  zu  tun.
Erfahrungen  dieser  Art  hat  man  im  Jahre  1907  während  der  nordamerikanischen ­
  Krise  gemacht,  die  audh  wir  zu  spüren  bekamen.  Damals  schloß
            
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