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ständlich kann England im Interesse seines Prestiges auf dem Geld- und
Kreditmarkt sich ganz korrekt verhalten, aber nur darauf zu bauen, ist nicht
unbedenklich. Jedenfalls wäre es ein mehr als gewagtes Manöver, größere
Bestände an Devisen der Tripleentente anzusammeln. Die bloße Hinausschleppung
der Zahlung bedeutet schon eine empfindliche Schädigung.
Zu den wichtigsten Veränderungen der Geld- und Kreditordnung im
Kriegsfall gehört, wie schon erwähnt, das Moratorium ; es verschiebt die
Zahlungsverpflichtung bestimmter Klassen oder der ganzen Bevölkerung entweder
für alle oder nur für bestimmte ausstehende Schulden. Das Moratorium
zwingt den Einleger, der Bank Kredit zu gewähren, es zwingt die
Bank, ihren Schuldnern den Kredit zu belassen. Kurzum, es wirkt im wesentlichen
darauf hin, die Solidarität zu erhöhen. Für Serbien und Bulgarien
war das Moratorium in den Zeiten des Balkankrieges ein Glück, während
z. B. Galizien und die Bukowina unter der Kriegsgefahr furchtbar zu leiden
hatten, da kein Moratorium erlassen wurde. Gerade in der schwierigsten
Zeit mußten Leute Zahlungen leisten, die dies kaum in normalen Zeiten gekonnt
hätten.
Ein Hauptzweck des Moratoriums besteht darin, die Schuldner der Banken
und Sparkassen zu schützen, es soll aber auch ein Kaufmann gegen den andern,
ein Industrieller gegen den andern geschützt werden. Es ist nicht nur im
Interesse des Schuldners, sondern auch des Gläubigers, dem dadurch vielfach
ein zahlungsfähigerer Schuldner nach dem Kriege gesichert wird. Es kommt
ja oft vor, daß ein Gläubiger gerne warten würde, damit der Schuldner sicherholen
kann, und nur deshalb zugreift, damit ihm nicht ein anderer Gläubiger
mit einer Exekution zuvorkommt. Es ist ein analoger Fall wie bei den Abhebungen
der Einlagen. Der rücksichtslose, der unvernünftige Gläubiger gibt
den Ton an. Der rücksichtsvolle, der bedächtige Gläubiger wird geschädigt,
wenn er nicht mittut. Das Moratorium hilft so dem vorausdenkenden Gläubiger.
Wir sehen aber nach einer kurzen Überlegung, daß ein Moratorium auch
sehr bedenkliche Nebenwirkungen zur Folge hat. Nehmen wir an, ein Fabrikant
hat Geld bei einer Bank liegen und benötigt es, um einen Rohstofflieferanten
zu zahlen. Er kann das Geld nicht beheben, da ein Moratorium
verhängt ist. Es fragt sich nun, wie in einem solchen Falle geholfen werden
kann.
Wir sahen, daß das Moratorium vor allem auch dazu dient, die Gesamtheit
der von allen Banken gewährten Kredite nicht plötzlich zu reduzieren.
Wenn also dieser Kaufmann etwa 10 000 Kronen benötigt, so würde es sich
darum handeln, zu bewirken, daß sie den Schuldnern nicht gekündigt werden
müssen. Dies kann in der Weise etwa erfolgen, daß die Zahlung an den
Rohstofflieferanten nicht in Noten oder Metallgeld erfolgt, sondern nur durch
Überschreibung in den Büchern der Banken. Den Rohstofflieferanten müßte
eventuell ein neues Konto eröffnet werden.
Man könnte sich aber auch denken, daß alle großen Banken, die Notenbank
an der Spitze, ein Konsortium bilden, das für alle Einlagen gemeinsam
haftet und Überweisungen von Konto zu Konto zuläßt mit der ausdrücklichen
Bestimmung, daß eine Barabhebung nicht erfolgen darf. Das heißt, das
Moratoriurn würde nur insoferne Geltung haben, als man diesem Banksystem
Geld entziehen will, nicht aber insoweit man innerhalb des
Banksystems Girozahlungen leistet. Es würden gewissermaßen
nur Schecks zur Verrechnung, nicht aber Schecks zur Barabhebung ausgestellt
werden dürfen. Die Gesamtheit der Gelder, welche bei dem
Banksystem als Einlagen vorhanden sind, bliebe konstant.
Wenn jeder verpflichtet wäre, solche Zahlungen anzunehmen, und sich die
zwangsweise Eröffnung eines Kontos gefallen lassen müßte — da ja nicht
jeder, dem gezahlt wird, bereits Kontoinhaber sein würde — und der Staat
diese Zahlungen mit seiner Autorität deckt, hätten wir es mit staatlich organisiertem
une in lös liehen Girogeld zu tun.
Erfahrungen dieser Art hat man im Jahre 1907 während der nordamerikanischen
Krise gemacht, die audh wir zu spüren bekamen. Damals schloß