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Staatskartell und Staatstrust als Organisationsformen
der Zukunft.
(1910.)
Die sich mehrenden Eingriffe des deutschen und österreichischen Staates
auf dem Gebiete der Produktion und des Handels lassen immer deutlicher be
stimmte Typen erkennen, die vielleicht eine große Zukunft vor sich haben.
Man mag dieser Entwicklung feindlich oder freundlich gegenüberstehen, man
wird nicht umhin können, sich die vorhandenen Tendenzen näher anzusehen.
Es sind vor allem zwei Vorkommnisse der letzten Zeit, welche auch Kreise,
die sich mit allgemeinen Fragen der Wirtschaftsorganisation wenig beschäf
tigen, klar gemacht haben, daß wir bedeutsamen Wandlungen entgegengehen.
Das eine Vorkommnis ist die Erlassung des deutschen Gesetzes über den Ab
satz von Kalisalzen, das andere das Vorgehen der österreichischen Regierung
aut dem Gebiete der Rohölproduktion, ln beiden Fällen spielte die Staats
gewalt innerhalb der wirtschaftlichen Verbände eine große Rolle und war be
müht, die Produktions- und Verkaufsorganisationen zu festigen. Manche Re
formen lassen sich so leichter durchführen, als wenn der Staat sich damit be
gnügt, von außen her durch die Rechtsprechung und Verwaltungsmaßregeln
allein die großen Organisationen zu bekämpfen. Es ist ein in der Geschichte
der Staatsordnungen nicht unbekannter Ausweg, eine Institution, die, einem
dringenden Bedürfnis entsprechend, sich ohne Hilfe der Staatsgewalt, viel
leicht gegen dieselbe entwickelt hat, nicht weiter zu bekämpfen, sondern selbst
in die Hand zu nehmen. Die Macht der Kartelle nimmt in Deutschland und
Österreich unaufhaltsam zu, v/obei manche bedenkliche Nebenerscheinungen
nicht ausbleiben. Vielen Praktikern und Theoretikern ist es seit langem klar,
daß ein Kampf gegen die Kartelle von außen her auf unüberwindliche Schwie
rigkeiten stößt. Man hörte daher häufig die Meinung, daß nur eine Verstaat
lichung vieler Produktionszweige dauernd helfen könne. Besonders auf dem
Gebiete des Bergbaus hat dieser Gedanke Anklang gefunden. Eine Verstaat
lichung auf anderen Gebieten stößt aber auf großen Widerstand. Es würde
sich da um gewaltige Umwälzungen handeln, die man, wenn möglich, ver
meidet, selbst dann, wenn viele der Beteiligten sich nicht so sehr gegen diese
Reformen sträubten. Unter diesen Umständen hat die Idee, dem Staat inner
halb der Organisation eine regulierende Gewalt zuzuweisen, ihn gewisser
maßen als Teilhaber und Interessenten einzufügen, für jene etwas Bestechendes,
welche den Einzelunternehmer möglichst erhalten wissen wollen. Der Staat
tritt so an die Stelle der leitenden Persönlichkeiten eines Trust oder eines
Syndikats. Was die Abhängigkeit der Einzelunternehmer anlangt, so muß
daraut hingewiesen werden, daß dieselbe heute ohnehin unvermeidlich erscheint.
Wir sehen auf Schritt und Tritt, wie früher selbständige Firmen in Abhängig
keit von Lieferanten oder Abnehmern gelangen, wie sie in steigendem Maße
in Kartellen einen Teil ihrer früheren Unabhängigkeit verlieren und vor allem,
wie sie immer enger mit den großen Banken verknüpft werden. Wir sehen
allenthalben den persönlichen Einzelunternehmer der Aktiengesellschaft weichen,
kurzum, die Entschließungsfreiheit wird auf dem Gebiete der Produktion und
des Handels bei den bestehenden Organisationsformen unaufhaltsam einge
schränkt. Kollektives Handeln ersetzt immer mehr das seit
dem Siege der Handelsfreiheit bestehende individuelle.
Für den, der in Abhängigkeit gerät, ist es kein sehr großer Unterschied, ob die