162
nur das Streben nach einem Maximum des Reingewinnes kennt. Die Verwaltungswirtschaft
dagegen, wie sie die Übemangswirtschaft darstellen wird,
benötigt die Naturalrechnung, um einzelne Schritte tatsächlich unternehmen
zu können.
Die Verwaltungswirtschaft der Übergangszeit kann sich auf eine weitgehende
staatliche Kontrolle der Markt Verhältnisse beschränken und
nur gewisse Import- und Produktionszweige zentralisieren,
sie kann zu einer Verstaatlichung bedeutsamer Produktionszweige,
zu einer Verstaatlichung des Kredits und Zwischenhandels
führen, sie kann aber auch die Form eines Verbandssystems
annehmen, wie es etwa Wilhelm Neurath in seinem Pankartellismus vorgeschlagen
hatte. Ein System von Verbänden übt ähnliche Wirkungen auf Produktion
und Verteilung wie ein staatlicher Apparat aus. Es bleibt aber die
freie Vereinbarung zwischen in gewissem Sinne unabhängigen Faktoren
gewahrt. Die Einkommensverteilung kann bei den verschiedenen Möglichkeiten
im ganzen die gleiche sein. Ein System von Verbänden verhält sich in mehr
als einer Richtung anders als Einzelkartelle. Es hat kein Interesse daran, den
Reingewinn zu erhöhen, indem es Arbeitskräfte entläßt oder Rohstoffe nicht
nützt, weil es unmittelbar die Nachteile zu spüren bekommt. Ein Verbandssystem
kann unter Umständen die Produktion so regeln, daß die einzelnen Verbände
von der vollen Ausnützung aller Kräfte Vorteil haben, wobei es beliebig
große Differenzen zwischen den einzelnen Einkommen geben mag. Es fragt
sich nun, wie eine derart staatlich oder verbandsmäßig organisierte Übergangswirtschaft
wirkt.
Die ganze Tendenz führt notwendigerweise zu einer gewissen Stabilisierung
der Wirtschaft ; stürmische Veränderungen mit krisenhaften Folgen
entfallen, wenn Verbände in freier Vereinbarung oder unter staatlichem Einfluß
Preise, Produktion, Löhne und so weiter bestimmen. Der wirkliche
Bedarf wirkt unmittelbar auf die Produktion. Jede Änderung
der Produktion muß in dem ganzen System einen vereinbarten Platz finden ;
daß Einzelne durch eigenwilliges Verhalten vielleicht die ganze Wirtschaft
erschüttern und eventuell sich auch selbst schwer schädigen, ist nicht gut
möglich. Diese Stabilisierungsneigung tritt uns auch sonst entgegen, wenn wir
die Verfügungen über Wohnungsmieten oder die Bestimmungen über Minimallöhne
ins Auge fassen. Hieher zählt auch die wachsende Neigung, den Bauern
ein gewisses Stück Land zu garantieren, indem man es dem Zugriff des
Gläubigers entzieht, wie dies in manchen Ländern seit langem geschieht.
Siedlungspolitische Anregungen aller Art durchschwirren die Luft. So verschieden
ihre Ursprünge und Ziele sind, eines haben sie gemeinsam: die
Verringerung oder Ausschaltung des freien Verkehrs und die Schaffung gemeinwirtschaftlicher
Grundlagen für die Verteilung und Ausnützung von Grund
und Boden. Was man früher für einen Segen hielt, die Eingliederung des
Bauern in den Marktverkehr, in die Geldordnung, sehen heute immer mehr
Menschen als nicht unbedenklich au, weil dadurch der Bauer in seiner Stabilität
erschüttert werde. Welche fördernden oder lähmenden Wirkungen eine
solche allgemeine Stabilisierung des Daseins psychologisch und soziologisch
auszuüben vermag, bleibe ununtersucht. Viele werden der Meinung sein, daß der
Wegfall der Konjunktur, welche vernichtet und erhebt, den Menschen einen
wesentlichen Anreiz zur Entfaltung nehme. Andere wieder werden die Meinung
vertreten, daß man ein gesichertes wirtschaftliches Dasein, eine Beseitigung
des Elends, dazu verwenden könne, um die frei werdenden Kräfte auf anderen
Gebieten zu verwerten. Gerade die Absorption höherer Fähigkeiten durch die
wirtschaftlichen Vorgänge drücke die Kultur nieder. Mancher nimmt lieber das
Risiko des freien Verkehrs auf sich, ehe er sich der Gnade und Ungnade eines
Verbandes oder einer Stadtgemeinde ausliefern will, welche vielleicht die
aus Lieferungsverträgen herrührende Verpflegung vor allem politischen Parteigängern
zuweisen werde. Und er sieht nicht ohne Bedenken die Protektion
an Stelle der Konjunktur treten, der sie sich jetzt schon manchmal vermähle.
Die Stabilisierungstendenz ergreift in wachsendem Ausmaß die Arbeitsverhältnisse.
Es spielt an sich eine geringe Rolle, welche Form gewählt wird.