Full text: Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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einen integrierenden Bestandteil der Handelsverträge bilden und wahr 
scheinlich wichtiger als die Zollverträge sein. Daß ein gänzlich besiegter 
Staat zur Ablieferung von Rohstoffen ohne Gegenleistungen gezwungen 
würde, läge heute näher als vor einem Menschenalter, doch wird im all 
gemeinen Bezahlung, wenn auch vielleicht zu verhältnismäßig niedrigem Preise,, 
geleistet werden. Oft wird aber die Verpflichtung, einen bestimmten Roh 
stoff, wenn auch zu hohen Preisen, zu liefern, als eine Art Tribut empfunden 
werden, den man möglichst bald abschütteln müsse. Dies ist auch der Grund, 
weshalb von manchen Seiten die Eroberung feindlichen Gebietes, das Rohstoff 
quellen enthält, so eifrig befürwortet wird. Man zweifelt in manchen Kreisen 
daran, daß mit Rohstofflieferungsverpflichtungen allein das Auslangen ge 
funden werde. Dieser Zweifel hängt mit der Umgestaltung der gesamten 
Weltbeziehungen zusammen. Die finanzielle Beteiligung an heute feindlichen 
Unternehmungen ist wohl auf lange hinaus sehr erschwert und damit auch die 
Beeinflussung der ausländischen Produktion. Früher konnte man sich aus 
ländische Erze durch finanzielle Beteiligung an Gruben und Hüttenwerken 
sichern, nach dem Weltkrieg wird dieser Weg wohl auf lange hinaus vielfach 
ungangbar sein. Vielleicht ist aber dieser Zweifel nicht berechtigt, und man 
gewöhnt sich allseitig daran, die Kompensationsverträge mit ihren Lieferungs 
verpflichtungen als normale Bestandteile zwischenstaatlicher Vereinbarungen an 
zusehen und einzuhalten. Daß freilich nach dem Kriege die politische Beein 
flussung eine größere Bedeutung für Produktion und Handel haben wird als 
vor dem Krieg, scheint ziemlich sicher. 
Sollte der Kompensationsverkehr nur einigermaßen von Wichtigkeit sein, 
so wird er staatliche Zusammenschlüsse in mehr als einer Rich 
tung nahelegen. So kann es z. B. Vorkommen, daß ein Staat zwar Waren zur 
Ausfuhr besitzt, aber nicht solche, die als Monopolartikel bei Verhandlungen 
eine große Rolle spielen können. Es liegt dann nahe, daß ein Staat, welcher 
keine solchen Monopolartikel besitzt, sich mit einem anderen verbindet, der 
mit diesen auf dem Weltmarkt erfolgreich aufzutreten vermag. So könnte 
Österreich-Ungarn etwa durch die handelspolitische Verbindung mit Deutsch 
land an den Kompensationsverträgen Anteil bekommen, welche dieser Staat 
etwa auf Grund seines Kalisalzmonopols abzuschließen in der Lage ist. Ver 
hältnismäßig kleine Mengen an Monopolartikeln können Kompensationsverträgen 
über weit wichtigere Mengen anderer Waren zugrunde gelegt werden, wobei 
die Preise nicht durch den Druck mit dem Monopolartikel beeinflußt werden 
müssen. Erwähnt sei noch, daß auch sonstige Abmachungen zwischen handels 
politisch verbundenen Staaten in Frage kommen, so über die Weiterverwen 
dung von Waren, die infolge gemeinsamer Abmachungen importiert werden. 
Wenn zwei Staaten eine Ware gemeinsam importieren, liegt es nahe, daß sie 
beim Export derselben einander nicht Konkurrenz machen. 
Bisher wurde der Kompensationsverkehr insofern ins Auge gefaßt, als 
es sich um den Austausch von Ware gegen Ware, und zwar Zug um Zug 
handelt. Wir müssen aber auch den Fall erwägen, daß ein Staat heute Waren 
benötigt, während er erst in der Zukunft Waren rückliefern kann. So 
hat Deutschland aus der Schweiz Waren bezogen, ohne daß ihm gleich eine 
Rücklieferung möglich war. Die Rücklieferungsverpflichtung nach dem Kriege 
beruht im wesentlichen auf der Valutaanleihe, die seitens Deutschlands mit der 
Schweiz abgeschlossen wurde. Heute spielt bereits die Frage in der Schweiz 
eine gewisse Rolle, was man mit den nach dem Kriege einströmenden Waren 
unternehmen werde, und manche vermuten, daß die Schweiz in erheblichem 
Maße Zwischenhändler werden wird. In solchen Fällen ist es nicht ausge 
schlossen, daß Kompensationsverträge abgeschlossen werden, welche die Ge 
genleistung in einem erheblich späteren Zeitpunkt vorsehen. Wir können darin 
eine Art naturalwirtschaftlicher Kreditabmachungen sehen. 
Bisher behandelten wir den Fall, daß von den in Frage kommenden 
Staaten jeder die Ware benötigt, welche der andere anbietet. Wir müssen 
aber auch mit der Möglichkeit rechnen, daß ein Staat Waren benötigt, die ein 
dritter Staat liefern könnte, welcher seinerseits die Ware benötigt, die der 
zweite Staat besitzt. Wir kommen so zur Notwendigkeit, den Tausch
	        
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