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einen integrierenden Bestandteil der Handelsverträge bilden und wahr
scheinlich wichtiger als die Zollverträge sein. Daß ein gänzlich besiegter
Staat zur Ablieferung von Rohstoffen ohne Gegenleistungen gezwungen
würde, läge heute näher als vor einem Menschenalter, doch wird im all
gemeinen Bezahlung, wenn auch vielleicht zu verhältnismäßig niedrigem Preise,,
geleistet werden. Oft wird aber die Verpflichtung, einen bestimmten Roh
stoff, wenn auch zu hohen Preisen, zu liefern, als eine Art Tribut empfunden
werden, den man möglichst bald abschütteln müsse. Dies ist auch der Grund,
weshalb von manchen Seiten die Eroberung feindlichen Gebietes, das Rohstoff
quellen enthält, so eifrig befürwortet wird. Man zweifelt in manchen Kreisen
daran, daß mit Rohstofflieferungsverpflichtungen allein das Auslangen ge
funden werde. Dieser Zweifel hängt mit der Umgestaltung der gesamten
Weltbeziehungen zusammen. Die finanzielle Beteiligung an heute feindlichen
Unternehmungen ist wohl auf lange hinaus sehr erschwert und damit auch die
Beeinflussung der ausländischen Produktion. Früher konnte man sich aus
ländische Erze durch finanzielle Beteiligung an Gruben und Hüttenwerken
sichern, nach dem Weltkrieg wird dieser Weg wohl auf lange hinaus vielfach
ungangbar sein. Vielleicht ist aber dieser Zweifel nicht berechtigt, und man
gewöhnt sich allseitig daran, die Kompensationsverträge mit ihren Lieferungs
verpflichtungen als normale Bestandteile zwischenstaatlicher Vereinbarungen an
zusehen und einzuhalten. Daß freilich nach dem Kriege die politische Beein
flussung eine größere Bedeutung für Produktion und Handel haben wird als
vor dem Krieg, scheint ziemlich sicher.
Sollte der Kompensationsverkehr nur einigermaßen von Wichtigkeit sein,
so wird er staatliche Zusammenschlüsse in mehr als einer Rich
tung nahelegen. So kann es z. B. Vorkommen, daß ein Staat zwar Waren zur
Ausfuhr besitzt, aber nicht solche, die als Monopolartikel bei Verhandlungen
eine große Rolle spielen können. Es liegt dann nahe, daß ein Staat, welcher
keine solchen Monopolartikel besitzt, sich mit einem anderen verbindet, der
mit diesen auf dem Weltmarkt erfolgreich aufzutreten vermag. So könnte
Österreich-Ungarn etwa durch die handelspolitische Verbindung mit Deutsch
land an den Kompensationsverträgen Anteil bekommen, welche dieser Staat
etwa auf Grund seines Kalisalzmonopols abzuschließen in der Lage ist. Ver
hältnismäßig kleine Mengen an Monopolartikeln können Kompensationsverträgen
über weit wichtigere Mengen anderer Waren zugrunde gelegt werden, wobei
die Preise nicht durch den Druck mit dem Monopolartikel beeinflußt werden
müssen. Erwähnt sei noch, daß auch sonstige Abmachungen zwischen handels
politisch verbundenen Staaten in Frage kommen, so über die Weiterverwen
dung von Waren, die infolge gemeinsamer Abmachungen importiert werden.
Wenn zwei Staaten eine Ware gemeinsam importieren, liegt es nahe, daß sie
beim Export derselben einander nicht Konkurrenz machen.
Bisher wurde der Kompensationsverkehr insofern ins Auge gefaßt, als
es sich um den Austausch von Ware gegen Ware, und zwar Zug um Zug
handelt. Wir müssen aber auch den Fall erwägen, daß ein Staat heute Waren
benötigt, während er erst in der Zukunft Waren rückliefern kann. So
hat Deutschland aus der Schweiz Waren bezogen, ohne daß ihm gleich eine
Rücklieferung möglich war. Die Rücklieferungsverpflichtung nach dem Kriege
beruht im wesentlichen auf der Valutaanleihe, die seitens Deutschlands mit der
Schweiz abgeschlossen wurde. Heute spielt bereits die Frage in der Schweiz
eine gewisse Rolle, was man mit den nach dem Kriege einströmenden Waren
unternehmen werde, und manche vermuten, daß die Schweiz in erheblichem
Maße Zwischenhändler werden wird. In solchen Fällen ist es nicht ausge
schlossen, daß Kompensationsverträge abgeschlossen werden, welche die Ge
genleistung in einem erheblich späteren Zeitpunkt vorsehen. Wir können darin
eine Art naturalwirtschaftlicher Kreditabmachungen sehen.
Bisher behandelten wir den Fall, daß von den in Frage kommenden
Staaten jeder die Ware benötigt, welche der andere anbietet. Wir müssen
aber auch mit der Möglichkeit rechnen, daß ein Staat Waren benötigt, die ein
dritter Staat liefern könnte, welcher seinerseits die Ware benötigt, die der
zweite Staat besitzt. Wir kommen so zur Notwendigkeit, den Tausch