Full text : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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weisen,  so  könnten  zum  Beispiel  gewisse  gesellschaftlich  erwünschte  Höchstleistungen ­
  besonders  prämiiert  werden.
Von  einer  vollständigen  Verwirklichung  des  Sozialismus  kann  man  im
allgemeinen  aber  erst  dann  sprechen,  wenn  sowohl  die  sozialistische  Verteilung,
als  auch  die  planmäßige  Verwaltung  der  Produktion  durch  die  Gesellschaft ­
  erfolgt.  Daß  der  Sprachgebrauch  in  dieser  Hinsicht  freier  ist,  zeigt
aber  etwa  die  Bezeichnung:  sozialistische  Monarchie.  Sie  erscheint
gegeben,  wenn  ein  Monarch  die  sozialistische  Wirtschaftsordnung  auf  Grund
seiner  absoluten  Gewalt  verwirklicht.  So  könnte  auch  die  planmäßige  Produktion ­
  und  Verteilung  nach  allgemein  gültigen  Grundsätzen  durch  ein  Zusammenwirken ­
  von  Industrie  verbänden,  Agrarverbänden,  Konsum ­
  e  n  t  e  n  ve  rb  än  d  en  usw.  erfolg  eh.  Wenn  dagegen  die  Gesellschaft
durch  eine  entsprechend  gewählte  Volksvertretung  Produktion  und  Verbrauch
zentralistisch  und  in  gewissem  Sinne  bürokratisch  regelt,  dann  ist  eine  sozialdemokratische ­
  Lebensordnung  gegeben.  Es  kann  aber  auch  an
die  Stelle  der  demokratisch  gewählten  Volksvertretung  mit  ihrem  Verwaltungsapparat ­
  unter  Umständen  das  politischen  Zwecken  dienende  Rätesystem
treten;  übereinandergestaffelte  Räte  als  Leiter  der  Produktion,  die  sich  schließlich
zu  einem  Rat  der  Räte  zusammenschließen,  sollen  gewissermaßen  die  Bürokratie
an  allen  Stellen  durch  Vertretungskörper  ersetzen.  Daß  die  Arbeiter  jedes
Betriebes  dabei  an  dessen  „Gewinn“  beteiligt  sind,  ist  dem  Rätesystem  nicht
eigewtümlich.
Nach  dem  bisher  Gesagten  kann  man  im  eigentlichen  Sinn  des  Wortes
nur  von  einer  Sozialisierung  der  Gesamtwirtschaft,  d.  h.  von
ihrer  planmäßigen  Umgestaltung  sprechen.  Es  wäre  irreführend,  zu  sagen,
eine  einzelne  Fabrik  sei  „sozialisiert“  worden,  weil  ihre  Arbeiter  sie  in  Besitz ­
  nahmen,  oder  irgend  ein  Bergwerk  sei  „sozialisiert“  worden,  weil  es  verstaatlicht ­
  wurde,  wenn  nicht  gleichzeitig  die  Gesamtwirtschaft  planmäßig  geleitet ­
  wird,  sondern  die  alte  Regellosigkeit  der  Produktion  und
der  Verteilung  andauert.  Nur  als  Mittel  einer  planmäßigen  Wirtschaftsgestaltung ­
  soll  man  Änderungen  in  den  Eigentumsverhältnissen,  Verstaatlichungen,
Besitzergreifung  durch  Arbeiterräte  als  Sozialisierungen  bezeichnen.  Wie  sollte
denn  auch  ein  einzelner  Arbeiterrat  oder  eine  einzelne  Produktionsgenossenschaft
die  Planmäßigkeit  der  Gesamtwirtschaft  verbürgen  !  ?
Wirtschaftspläne  werden  ausschließlich  durch  Großorganisat
  i  o  n  e  n  verwirKlicht,  deren  bedeutsamste  heute  der  Staat  ist.  In  diesem  Sinne
hat  man  denn  auch  von  marxistischer  Seite  die  Entwicklung  der  gemischten
Werke  und  der  Kartelle  selbst  dann  begrüßt,  wenn  deren  Macht  zunächst  der
Arbeiterschaft  höchst  lunerwünscht  war.  In  diesem  Geiste  müßte  eigentlich
auch  heute  die  Sozialisierung  vor  allem  in  der  Ausgestaltung  und
Vervollständigung  der  Großorganisationen  erblickt  werden,  die
ja  noch  gewaltiger  Entwicklung  vor  allem  durch  Schaffung  neuer  Zwischenund
  Bindeglieder  fähig  sind.  Soweit  man  diese  Großorganisationen  durch  gesellschaftlichen ­
  Einfluß  dem  Kampf  gegen  jede  Unwirtschaftlichkeit,  der  Förderung ­
  des  Glückes  Aller  und  der  sozialistischen  Verteilung  dienstbar  machen
kann,  müßten  sie  folgerichtig  seitens  der  Sozialdemokratie  ausgebaut  werden.
Gesellschaftstechnisch  wäre  es  naheliegend,  Genossenschaften,  Kartelle, ­
  Banken,  Gemischte  Werke,  Gewerkschaften,  Konsum ­
  e  n  t  e  n  v  e  r  b  ä  n  d  e  ,  Handelskammern,  Landwirtschaftskammern ­
  und  andere  Großorganisationen  neben  dem  Staat  als  Diener
der  Sozialisierung  zu  verwenden.  Es  wäre  durchaus  denkbar,  daß
man  diesen  Gebilden  in  ihrer  Gesamtheit  gewissermaßen  das  Mandat  übertrüge,
die  Sozialisierung  nach  gewissen  allgemeinen  Grundsätzen  durchzuführen.  Dies
hätte  unter  der  Leitung  und  nach  der  Anweisung  einer  machtvollen  Volksregierung ­
  zu  geschehen,  welche  durch  Kommissare  und  besondere,  neu  einzurichtende ­
  staatliche  Stellen  diese  Wirtschaftsmaßnahmen  dem  Staatsbetrieb
einzugliedern  hätte.  Das  Ziel  würde  vor  allem  dadurch  erreicht  werden,  daß
das  System  der  Verbände  ausgestaltet,  Produktion  und  Konsum  ¡möglichst
unmittelbar  miteinander  verbunden  werden.  Die  Verstaatlichung  würde  ein
wichtiges  Mittel  sein,  um  gewisse  Verbindungen  zu  erleichtern  oder  um  Wider-
            
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