Full text : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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zu  halten,  ist  neben  der  Sperrung  der  Obligationen  auf  viele  Monate  hinaus
vor  allem  der  Ankauf  eigener  Renten  durch  Vermittlung  von  Bankhäusern  zu
erwähnen.  Dieses  Vorgehen,  das  bekanntlich  auch  von  Aktiengesellschaften
praktiziert  wird,  um  die  Aktienkurse  zu  halten,  kann  übrigens  auch  dazu  dienen,
den  Kurs  des  eigenen  Geldes  im  Ausländ  zu  halten.  Die  russische  Regierung
hat  so  den  Obligationenkurs  und  den  Rubelkurs  beeinflußt.  Die  Beeinflussung
des  russischen  Obligationenkurses  kann  man  besonders  daran  erkennen,  daß
gelegentlich  die  Anleihen  der  neutralen  Staaten  sich  schlechter  hielten  als  die
russischen.  Die  Stabilisierung  des  Wechselkurses,  der  verhältnismäßig  kleine
Schwankungen  erlitt,  wurde  zum  Teil  durch  die  Bereitwilligkeit  erreicht,  jederzeit ­
  Rubel  zu  kaufen,’^9)  außerdem  stellte  die  Russische  Reichsbank  dem  Markt
Devisen  zur  Verfügung.  Insbesondere  gab  sie  langfristige  Devisen  ab,  da  die
Handelswelt  sich  gegen  einen  etwaigen  Fall  der  russischen  Valuta  sichern
wollte.80^  Daß  noch  andere  Ursachen  mitspielten,  die  dem  Rubelkurs  günstig
waren,  so  z.  B.  große  Qetreideexporte  bei  hohem  Preis,  soll  nicht  unerwähnt
bleiben.  Wenn  die  russische  Regierung  durch  derartige  Eingriffe  auch  in  der
Lage  war,  den  Rubel-  und  Obligationenkurs  vor  plötzlichem;  Fall  zu  hindern,
so  kann  auf  die  Dauer  der  Obligationenkurs  doch  nur  dann  gehalten  werden,
wenn  ihm  die  gesamte  Marktlage  günstig  ist.  Was  eigentlich  nur  mit  vollem
Erfolg  verhindert  werden  kann,  sind  jene  Kursstürze,  die  dadurch  entstehen,
daß  eine  kleine  Störung  zu  Verkäufen  führt.  Der  Kursfall  bewirkt,  daß  am
folgenden  Tage  neue  Obligationen  auf  den  Markt  kommen,  wodurch  allein,
ohne  daß  inzwischen  irgendeine  Veränderung  erfolgt  wäre,
der  Kurs  weiter  gedrückt  wird,  was  seinerseits  wieder  Angstverkäufe  zur  Folge
hat.  Die  so  erzeugten  Baissen  können  nun  durch  zweckmäßig  eingerichtete  Maßregeln ­
  bei  Aufwendung  verhältnismäßig  geringer  Kosten  vermieden  werden,
indem  der  Kurs  in  der  bedenklichsten  Zeit  gehalten  wird.  Die  bloße  Tatsache,
daß  der  Kurs  sich  nicht  oder  nur  wenig  ändert,  wenn  auch  ungünstige  Ereignisse ­
  vorgefallen  sind,  beruhigt  viele  Obligationenbesitzer.  Auch  dann,  wenn
ein  Fall  des  Kurses  nicht  aufzuhalten  ist,  ist  oft  viel  gewonnen,  wenn  er  langsam
erfolgt,  da  dann  häufig  nicht  derselbe  Tiefstand  wie  beim  raschen  Fall  erreicht ­
  wird.  Die  Praxis  und  Theorie  der  letzten  Jahre  neigen  dazu,  derartige
Eingriffe  der  Regierungen  zu  unterstützen  und  die  früher  herrschende  Meinung ­
  von  den  großen  Vorteilen  des  unbeeinflußten  Angebotes  und  der  unbeeinflußten ­
  Nachfrage  auf  dem  Geldmarkt  zurückzudrängen.  Die  Nationalökonomie ­
  kehrt  damit  zu  jener  Anschauungsweise  zurück,  die  im  XVIII.  Jahrhundert ­
  unter  dem  Einflüsse  des  Merkantilismus  herrschte.  Damals  war  eine
derartige  Beeinflussung  der  Wechsel-  und  Obligationskurse  eine  der  Praxis  und
Theorie  gleich  vertraute  Maßnahme.  Die  Abkehr  vom  extremen  wirtscliaftlichen
  Liberalismus  führt  jetzt  auch  auf  dem  Gebiete  der  Geldlehre  dazu,  an
die  alten  Traditionen  wieder  anzuknüpfen.
Wie  wir  schon  oben  erwähnten,  kann  der  Kurssturz  der  Anleihe  auch
dadurch  verursacht  werden,  daß  die  Regierung  eine  Anleihe  auf  die  andere
folgen  läßt  und  dem  Markte  so  Geld  enteieht.  Um  dieseim  Kurssturz  bei  steigendem ­
  Diskontsatz  vorzubeugen,  stehen  der  Regierung  verschiedene  Mittel
zu  Gebote.  Sie  kann  z.  B.  die  aus  der  ersten  Anleihe  gewonnenen  Gelder  auf
dem  gleichen  Markt  für  Kriegsartikel  ausgeben8^),  wodurch  die  Geldflüssigkeit
bei  Begebung  der  zweiten  Anleihe  nicht  allzusehr  verändert  sein  wird.  Es  kann
auch  Vorkommen,  daß  der  Staat,  in  dem  die  Anleihe  emittiert  wird,  es  geradezu
als  Bedingung  der  Emission  aufsteilt,  daß  ein  Teil  der  durch  die  Anleihe  gewonnenen ­
  Gelder  im  Inlande  für  Kriegsartikel  ausgegeben  werden  müsse,  wie
dies  z.  B.  Frankreich  vom  Serbien  zugunsten  der  Schneider-Greuzot-Werke  ver-78)
  K.  Helffrich,  a.  a.  O.  S.  29,  88,  226.
79)  Vgl.  G.  F.  Knapp,  Staatliche  Theorie  des  Geldes.  Leipzig  1905,  S.  252.
89)  Vgl.  K.  Helffrich,  a.  a.  O.  S.  181.
87)  Vgl.  z.  B.  J.  Steuart,  An  inquiry  into  the  principles  of  political
economy  .  .  .  Basel  1796,  V,  S.  359.
82)  Vgl.  K.  H  elf  f  rich,  a.  a.  O.  S.  92.
            
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