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Heu die Arbeit dann am produktivsten, wenn sie nur im Gras
mähen und Einfahren, und zur Gewinnung von Getreide, wenn sie
bloß in zweimaligem Pflügen und Eggen besteht. Bei Wurzel
frucht-, Reben- und Tabakkultur ist ein hoher ursprünglicher
Arbeitsaufwand notwendig, wobei die weiteren Aufwände wenig
produktiv sind. Dieses trifft sowohl für die Rebenkultur in den
Vereinigten Staaten von Nordamerika als auch für die der Rhein
gegenden zu. Selbstverständlich ist die Rebenkultur in den Rhein
gegenden und in Frankreich eine intensivere als in Amerika, aber
die weiteren Kapitalaufwände sind im Verhältnis zu den früheren
gering: die Anpflanzung, das Stutzen usw. erfordern bedeutende
Arbeitsaufwände. Deshalb übt die Konkurrenz der neuen Länder
in diesen Produkten keinen starken Druck auf die Produktion der
dichtbevölkerten Gegenden aus.
Das Bestehen einer extensiven Wirtschaft in dünn bevöl
kerten Gegenden dient also als Beweis dafür, ' daß bei weiteren
Aufwänden auf schon angebauten Grundstücken die Arbeitspro
duktivität sinkt und daß nur in einzelnen Ausnahmefällen eine
intensive Kultur aus natürlichen Gründen geboten ist.
' V.
Die Grundbesitzer können die intensive Bewirtschaftung des
Bodens, das Erzielen von mehr Produkten aus einer Bodenfläche
nicht verhindern. Die Pächter können in beliebiger Höhe Kapi
talien aufwenden, aber der Grundbesitzer wird sich den Unter
schied zwischen der Produktivität des ersten Kapitalaufwandes und
der des weiteren aneignen. Wenn die Bevölkerung zur Bestellung
minder produktiver Böden schreitet, geschieht das gleiche. Nehmen
wir an, daß man beim ersten Kapitalaufwand von 10 Mk. 100 Kilo
Getreide erhält. Wenn der folgende Kapitalaufwand von zehn
Mark auf demselben oder auf einem ärmeren Boden nur 50 Kilo
Getreide einbringt, so wird sich der Grundeigentümer diese Diffe
renz aneignen, weil jeder Pächter offenbar den letzten Aufwand
noch machen wird. Wenn es also bei dem Aufwand von zehn
Mark vorteilhaft ist, 50 Kilo Getreide zu erhalten, so kann der
Grundbesitzer von den ersten 100 Kilo 50 als Pachtgeld ver-