Full text : Die Theorie der Volkswirtschaft

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langen,  da  der  Pächter  in  diesem  Falle  den  gewöhnlichen  Unternehmergewinn ­
  in  den  anderen  50  Kilo  Getreide  erhält.  Daraus
läßt  sich  der  Schluß  ziehen,  der  im  Gegensatz  zu  der  Grundrententheorie
  von  Rodbertus  und  der  Theorie  der  absoluten  (Nicht-Monopol-)
  Rente  von  Marx  steht.
Betrachten  wir  zuerst  die  Beziehungen  eines  kapitalistischen
Pächters  zum  Grundbesitzer.  Nachdem  er  das  Grundstück  gepachtet ­
  hat,  wird  er  darauf  so  viel  Kapital  aufwenden,  daß  er
noch  den  normalen  Profit  herausschlagen  kann.  Nach  der  Grundrententheorie ­
  von  Rodbertus  erscheint  die  Rente  als  Resultat  der
andersartigen  Zusammensetzung  des  landwirtschaftlichen  Kapitals, ­
  da  hier  keine  Aufwände  für  Rohmaterial  notwendig  sind,  das
in  der  Wirtschaft  selber  erzeugt  wird.  Infolgedessen  erhält  der
Pächter  bei  einem  Aufwand  von  verschiedenen  Kapitalien  A,  B
und  C,  zusammen  30  Mark,  auf  einen  Morgen  eine  doppelt  so
hohe  Profitnorm  als  in  der  Industrie,  wenn  das  dort  verwendete
Rohmaterial  ebensoviel  (30  Mark)  kostet.  Mit  andern  Worten:
wenn  man  in  der  Industrie,  bei  einem  Aufwande  von  60  Mark,
30  Mark  Gewinn  erhält,  so  bringt  in  der  Landwirtschaft  ein  Aufwand ­
  von  30  Mark  den  gleichen  Profit  ein.  Es  ist  klar,  daß  der
Grundbesitzer  diesen  Extraprofit,  in  diesem  Falle  15  Mark,  erhält,
weil  der  Pächter  sich  mit  dem  gewöhnlichen  Unternehmergewinn
von  15  Mark  begnügt.
Nehmen  wir  an,  daß  diese  Theorie  richtig  ist  und  daß  der
Pächter  an  den  Grundbesitzer  15  Mark  abtritt.  Wenn  er  dann  bei
einem  Aufwand  von  30  Mark  pro  Morgen  60  Kilo  Getreide  zu  einer
Mark  pro  Kilo  erhält,  so  wird  er  außer  den  15  Mark,  die  er  dem
Grundbesitzer  abtritt,  noch  15  Mark  Profit  erhalten.  Der  Grundbesitzer ­
  kann  aber  den  Pächter  nicht  hindern,  außer  dem  Kapital
A,  B  und  C  noch  weitere  Kapitalien,  D,  E  und  F,  zu  investieren.
Der  Pächter  wird  es  unbedingt  tun,  sogar  wenn  die  weiteren
Aufwände  geringere  Erträge  bringen.
Wir  haben  angenommen,  daß  die  ersten  Aufwände  einen  doppelten ­
  Gewinn  geben,  wobei  die  Hälfte  als  Pachtzins  dem  Boden-Besitzer
  zukommt.  Da  nun  das  Pachtgeld  schon  gezahlt  ist,  so
würden  die  weiteren  Kapitalaufwände  unter  der  Voraussetzung,
            
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