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Teil II. Kom-Giroverkehr.
(2. Hand) Macht zusammen; nach Tlethmis für Heliodoros und
Matys VI2 1/4 Artabe, nach Tachoi für Tisois-Eudaimonis 1 Artabe“.
Eine offene Frage bleibt es, ob Ammonion ein Girokonto
beim Staatsspeicher in Tochnubis hatte, oder ob er als Nicht-Giro
kunde die Einzahlung durch körperliche Einlieferung des Getreides
bewirkte; im letzteren Falle mögen die Empfänger in Tlethmis
und Tachoi Girokunden gewesen sein. Es ist aber die Möglichkeit
nicht unbedingt ausgeschlossen, daß beim Fernverkehre Zahlungs
übermittelungen durch die Staatsspeicher auch dann ausgeführt
werden konnten, wenn weder der Einzahler in dem einen Orte,
noch der Empfänger in dem anderen Orte Girokonten besaßen ; nur
müßte in diesem Falle die Ein- und Auszahlung stets körperlich
vor sich gehen. Für das Vorhandensein einer solchen Einrichtung
bieten aber die Urkunden keinerlei Beweise. Immerhin scheint
es angebracht zu sein, wenigstens auf die Möglichkeit eines solchen,
übrigens sehr nahe liegenden Verfahrens hinzuweisen.
P. Fay. 16 (1. Jahrh. v. Ohr.) scheint mir ein Dienstscheck
zu sein, mittelst dessen der erste Staatsspeicher die Giro-
Einzahlung an den zweiten Staatsspeicher überweist. Der
Text lautet:
TTioXeiLiaîoç TpajiipaTeùç TTToXejLiaí[uji] ctitoXótuji Aùto-
ÒÍKTiç xcúpcw. MéxpníTov TTocreiòmvíiJui Aiòúpou órrèp 'Hpa-
KXeíòou ToO Znvoßiou èKq)ópiov ou TeTeiúpTnK€v aÒToO KXf|pou
Trepi [KJepKencTiv tnç TToX(é|aiJuvoç) rrupoO bpó(iauj) recraapá-
Kovxa Trévxe, Y(ívovxai) (irupoO) òpó(|mu) pe. (’’Exouç) o, TTaOvi i0.
Auf der Rückseite : (2. H.) Zíxou puTTap[o]ú.
Zunächst ist es klar, daß das áxcpópiov hier Privatpacht
zins ist, den Herakleides als Pächter an Poseidonios als Grund
besitzer zu zahlen hat. Die Zahlung soll durch den Staatsspeicher
in Aúxoóíkt) der Oepiaxou pepíç geschehen, mithin handelt es sich
um Girozahlung. Der Pächter sitzt in KepKefiffiç der TToXépoivoç
pepíç^, woselbst er einen Acker des Poseidonios bewirtschaftet.
Poseidonios aber wohnt nicht in KepKcncrtç, sondern in Aòxoòíkti,
darum geschieht die Überweisung des Pachtzinses nach Aúxoòíkh-
Der Pächter ist Giroguthaber des Staatsspeichers in Kerkeesis, der
Grundbesitzer Giroguthaber des Staatsspeichers in Autodike. Die
Zinszahlung erfolgt im Monate Payni, also unmittelbar nach der
* Beide Dörfer lagen in verschiedenen Mepíòeç, doch anscheinend nicht
allzuweit von der gemeinsamen Grenze.