Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil II. Kom-Giroverkehr. 
(2. Hand) Macht zusammen; nach Tlethmis für Heliodoros und 
Matys VI2 1/4 Artabe, nach Tachoi für Tisois-Eudaimonis 1 Artabe“. 
Eine offene Frage bleibt es, ob Ammonion ein Girokonto 
beim Staatsspeicher in Tochnubis hatte, oder ob er als Nicht-Giro 
kunde die Einzahlung durch körperliche Einlieferung des Getreides 
bewirkte; im letzteren Falle mögen die Empfänger in Tlethmis 
und Tachoi Girokunden gewesen sein. Es ist aber die Möglichkeit 
nicht unbedingt ausgeschlossen, daß beim Fernverkehre Zahlungs 
übermittelungen durch die Staatsspeicher auch dann ausgeführt 
werden konnten, wenn weder der Einzahler in dem einen Orte, 
noch der Empfänger in dem anderen Orte Girokonten besaßen ; nur 
müßte in diesem Falle die Ein- und Auszahlung stets körperlich 
vor sich gehen. Für das Vorhandensein einer solchen Einrichtung 
bieten aber die Urkunden keinerlei Beweise. Immerhin scheint 
es angebracht zu sein, wenigstens auf die Möglichkeit eines solchen, 
übrigens sehr nahe liegenden Verfahrens hinzuweisen. 
P. Fay. 16 (1. Jahrh. v. Ohr.) scheint mir ein Dienstscheck 
zu sein, mittelst dessen der erste Staatsspeicher die Giro- 
Einzahlung an den zweiten Staatsspeicher überweist. Der 
Text lautet: 
TTioXeiLiaîoç TpajiipaTeùç TTToXejLiaí[uji] ctitoXótuji Aùto- 
ÒÍKTiç xcúpcw. MéxpníTov TTocreiòmvíiJui Aiòúpou órrèp 'Hpa- 
KXeíòou ToO Znvoßiou èKq)ópiov ou TeTeiúpTnK€v aÒToO KXf|pou 
Trepi [KJepKencTiv tnç TToX(é|aiJuvoç) rrupoO bpó(iauj) recraapá- 
Kovxa Trévxe, Y(ívovxai) (irupoO) òpó(|mu) pe. (’’Exouç) o, TTaOvi i0. 
Auf der Rückseite : (2. H.) Zíxou puTTap[o]ú. 
Zunächst ist es klar, daß das áxcpópiov hier Privatpacht 
zins ist, den Herakleides als Pächter an Poseidonios als Grund 
besitzer zu zahlen hat. Die Zahlung soll durch den Staatsspeicher 
in Aúxoóíkt) der Oepiaxou pepíç geschehen, mithin handelt es sich 
um Girozahlung. Der Pächter sitzt in KepKefiffiç der TToXépoivoç 
pepíç^, woselbst er einen Acker des Poseidonios bewirtschaftet. 
Poseidonios aber wohnt nicht in KepKcncrtç, sondern in Aòxoòíkti, 
darum geschieht die Überweisung des Pachtzinses nach Aúxoòíkh- 
Der Pächter ist Giroguthaber des Staatsspeichers in Kerkeesis, der 
Grundbesitzer Giroguthaber des Staatsspeichers in Autodike. Die 
Zinszahlung erfolgt im Monate Payni, also unmittelbar nach der 
* Beide Dörfer lagen in verschiedenen Mepíòeç, doch anscheinend nicht 
allzuweit von der gemeinsamen Grenze.
	        
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