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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken.
benachrichtigt wird. Diese den heutigen Anschauungen ^ im all
gemeinen entsprechende Unterscheidung wird jedoch im lebendigen
Verkehre oft durchbrochen. So kann es verkommen, daß der Zah
lungspflichtige aus ganz besonderem Grunde oder aus Unkenntnis
einen Scheck statt einer Giroanweisung ausfertigt: der Empfänger
wird alsdann den Scheck dem Bezogenen mit dem Anträge vor
legen, den Betrag seinem Guthaben gutzuschreiben. Andererseits
muß der Bezogene, wenn ihm eine Giroanweisung zugeht, die Bar
zahlung an den Empfänger eintreten lassen, sobald dieser kein
Konto bei ihm besitzt.
Der Scheck soll eigentlich nur Zahlungsmittel, nicht
Umlaufsmittel sein; gleichwohl wird es vielfach für vorteilhaft
angesehen, wenn dem Scheck wenigstens ein kurzfristiger Um
lauf gestattet wird*, weil dann der Scheck während jener Frist
aus den Händen von Mchtguthabern in die Hand eines Guthabers
gelangen kann, der die Gutschrift statt Barzahlung herbeiführt.
Eine weitere sehr wichtige Ausgestaltung erfährt das Giro-
und Scheckwesen durch Hinzutritt des Fernverkehrs. Im Orts
verkehre wohnen Aussteller, Empfänger und Bezogener an dem
selben Orte; unterhält aber der Bezogene an verschiedenen Orten
Zweigstellen, so bietet er den Bewohnern aller dieser Orte die
Möglichkeit, einen Fernverkehr zu unterhalten. Es kann also
ein Aussteller im Orte A, der nur in A ein Guthaben besitzt,
einen Scheck an einen Empfänger im Orte B senden, wenn der
Bezogene in A und B Dienststellen unterhält; der Empfänger geht
zur Dienststelle in B, läßt sich dort den Betrag auszahlen, und
die Dienststelle in B rechnet mit derjenigen in A ab.
Ein solcher Fernverkehr kann immer nur beschränkten Um
fang haben, weil die Zahl der Orte beschränkt ist, an denen der
Bezogene, wenn er Privatperson (Bankgeschäft) ist, Zweigstellen
unterhält. Um diese Schwierigkeit zu beseitigen, hat sich in Eng
land und Amerika der Clearing-Verkehr herausgebildet, der es
ermöglicht, daß Aussteller und Empfänger, auch wenn sie bei ver
schiedenen Banken in verschiedenen Orten Guthaben besitzen, in
den Giro-Fernverkehr eintreten können ; der Ausgleich zwischen
* Eine gute Übersicht über die einschlägigen Fragen nebst Literatur
angabe findet man bei Lünsmann, Der Giro- und Scheckverkehr und die Frage
seiner Organisation durch die Deutsche Post, Diss. Straßburg 1908.
* In diesem Sinne Buff, Der gegenwärtige Stand und die Zukunft des
Scheckverkehrs in Deutschland, 1907.