Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

TEIL IV. 
Girobanknotariat. 
Abschnitt 59. 
Staatsnotariat, Privatnotariat, Banknotariat. 
Im Rahmen dieser Schrift kann es nicht meine Aufgabe sein, 
eine umfassende Darstellung des Notariatswesens^ zu liefern; ich 
muß mich damit begnügen, nur die Grundzüge zu geben und die 
jenigen Punkte hervorzuheben, die zum Verständnisse des Giro 
banknotariates nötig sind. 
Als Staatsnotar wirkt in Ägypten^ der dyopavopog, so 
wohl zur ptolemäischen als zur römischen Zeit. Sein Amt heißt 
dTopavopeîov. Der ptolemäische àTopavójuoç ist ein nicht 
liturgischer Staatsbeamter, der viele Jahre lang im Dienste 
stehen kann^; der römische dTOpavópoç dagegen ist ein litur 
gischer städtischer Beamter^ mit jähriger Amtszeit. Wenn 
auch der römische aYopavóiuoç ein städtischer Beamter ist, mit 
dem Amtssitze in der Gauhauptstadt, so ist doch sein Amt kein 
städtisches Amt, sondern ein Staatsamt®; sein Amtsbezirk deckt 
sich nicht mit der Gemarkung der Hauptstadt, sondern mit dem 
‘ Literatur: Mitteis, Reichsrecht S. 52ff.; Archiv I S. 190ff.; P. Lips. 
I S. 18; Hermes 30 S. 506f. ; Privatrecht I S. 808 ff. ; Wessely, Die ägypt. 
Agoranomen als Notare, Mitt. PER. V S. 83 ff. ; Wilcken, Ostraka I S. 131 ; 
Naber, Archiv II S. 32ff. ; H. Erman, Archiv II S. 455ff. ; Gerhard, ihvr] év 
-rricTTei, Philol. 63 (1905) S. 498 ff. ; Koschaker, Der àpxibiKaoxpç, Zschr. d. 
Sav. Stift. 28 (1907) S. 264ff.; Paul M. Meyer, Klio IV S. 28ff. 
* Außerhalb Ägyptens liegen die Verhältnisse zum Teil anders (Mittels, 
Reichsrecht S. 96). 
® Paniskos läßt sich 10 Jahre hindurch als dyopavópog nachweisen, 
von 107 bis 98 v. Chr. (P. Grenf. II 23 a; 35; BGU. 1000); Heliodoros 17 Jahre 
hindurch, von 123 bis 107 (Gerhard, Philol. 63, 1905, S. 561). 
* Preisigke, Städt. Beamtenwesen S. 11 und 31 ff. 
® Ähnlich ist ein Postdirektor in Preußen ein „kgl. preußischer Post 
direktor“, weil er durch den König von Preußen seine Anstellung erhält; 
aber sein Amt ist ein Reichsamt mit der Firma „Kaiserliches Postamt“.
	        
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