Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  70.  Selbständiger  Girobankvertrag  von  Hermupolis.  345

4.  Zeuge  und  Schreibvertreter ­
  (Hand  6):  AùpnX(ioç)
[Armótpioç  ó  Kai]  KopvnXdç
Aiovuaíou  cru)Li7rápi)Liai  aùrf)  Kai
^Tpa(ipa)  ÚTTèp  aÙTf|ç  pf|  €Íòuír|ç
Tpappara.
5.  (?)  (Hand  7):  [
]  TOÖ
TrpOKei|Ll(évOU)  OÍKOTT(éòOu)  Tipfiç
òpax(iiiúúv)  TrevTaKOcríujv.  Xoiòk
òeutépa  Kai  eÍKÓÒi^.

4.  Zeuge  und  Schreibvertreter ­
  (Hand  6):  Ich  Aurelius
Demetrios  genannt  Kornelas,
Sohn  des  Dionysios,  bin  als  ihr
Zeuge  hier  zugegen.  Zugleich
habe  ich  an  ihrer  Stelle  vollzogen, ­
  da  sie  schreibunkundig  ist.
5.  (?)  (Hand  7):  [
]  des  oben  bezeichneten
  Grundstückes  zum  Kaufpreise ­
  von  500  Drachmen.  Am
22.  Choiak.

Der  vorstehende  Girobankvertrag  steht  auf  Spalte  1  des  Blattes;
Spalte  2  enthält  die  diroTpacpfi  der  Käuferin  an  das  Besitzamt
(Abschn.  77).
Vergleichen  wir  diesen  selbständigen  Girobankvertrag  mit  dem
unselbständigen  Girobankvertrage  P.  Fior.  I  1  (siehe  oben  S.  326  ff.),
so  erkennen  wir  außer  den  bereits  erwähnten  grundsätzlichen  Verschiedenheiten ­
  (vgl.  S.  318)  noch  eine  Verschiedenheit  in  der  Abfassung. ­
  Zwar  in  der  òiaTpaqpn  besteht  keine  wesentliche  Abweichung. ­
  Hier  wie  dort  finden  wir  die  drei  Hauptteile:  Kopf,
Körper,  Bescheinigung  der  Bank.  Die  Unterteile  des  Kopfes  sind
dieselben:  Zeit,  Bankfirma.  Auch  die  Unterteile  des  Körpers  stimmen
ini  allgemeinen  überein:  Zahler,  Empfänger,  Verkaufsgegenstand
und  Kauf  betrag  (Darlehen  und  Hypothek),  Girobankvertrag  (Staatsuotariatsvertrag),
  Übereignung  des  Kaufes  (Sicherstellung  durch
Hypothek).  Ein  wichtiges  Merkmal  des  selbständigen  Girobankvertrages ­
  ist  die  Wendung  'Kara  Tf|vòe  rpv  òiaypaqpnv’  (Punkt  7).
Hnter  Punkt  c  ist  das  crecrriiLieiujjLiai  stehengeblieben  (vgl.  S.  331).
Was  aber  die  Schlußbekräftigung  (Punkt  8)  der  òiaTpaqpn
betrifft,  so  haben  wir  hier  schon  eine  Abweichung  gegenüber  dem
Unselbständigen  Girobankvertrage.  Diese  Schlußbekräftigung  löst
Mittels  auf:  Kal  èrrepuuTnOleíua)  ib|LioXÓT(nU€v).  Nun  ist  die  òiaypaqpn
eine  von  der  Bank  aufgesetzte  Urkunde,  deren  Kern  der  Kontoauszug ­
  ist;  darinnen  werden  zwei  nebeneinanderstehende  Tatsachen
beurkundet,  nämlich  erstens,  daß  Artemidora  einen  Gegenstand
verkauft  habe  (Punkt  3:  rreupaKévai  abrr)  ktX.),  und  zweitens,
‘  Die  Bedeutung  dieser  letzten  Unterschrift  ist  nicht  klar.  Vgl.  die
Vermutungen  von  Mittels,  P.  Lips.  I  S.  12.
            
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