Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 14e. Wesen und Arten der àiroYpacpaí. 
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Die ersteren zerfallen abermals in Unterteile nach Maßgabe des 
Sonderzweckes, für den sie bestimmt sind. 
Es ergibt sich also folgendes Bild: 
A. Pflichtmäßige d^oypaçaL 
I. Pflichtmäßige ÓTroTpaqpaí für den allgemeinen Staatsver 
waltungsdienst. 
1. Ptolemäische duoTpacpai. 
2. Komische duoTpacpai. 
a) Kar’ oÍKÍav duoirpoapai. 
b) ’A-TTOYpacpaí zum Zwecke eines Erntesteuemachlasses. 
c) ’AíTOTpaqpaí über Viehbesitz. 
d) ATTOTpacpai über bewegliche, nicht lebende Gegenstände. 
II. Pflichtmäßige d-rroTpacpai zur Richtigstellung der Akten 
im Besitzamte. 
B. Freiwillige diroTpatpcxi zur Hinterlegung von Besitzpapieren 
im Besitzamte. 
Ptolemäische duoypaqaí (Gruppe All) sind uns nur in 
geringer Zahl erhalten. Das Wesentliche hat Wilcken, Ostraka I 
S. 456 ff., seinerzeit zusammengestellt ; dazu treten seitdem die 
von Wilcken, Archiv I S. 173 f., sowie die von GrenfeU und Hunt, 
Archiv II S. 82 ff., veröffentlichten d-rroTpatpai, ferner P. Petr. III 72 
Und P. Hib. I 33. AUe diese duoYpacpai^ sind Steuererklärungen 
über Besitz (Haus und Hof, Schafe, bewegliche Gegenstände). Die 
geringe Zahl und Lückenhaftigkeit dieser Urkunden gestattet nicht, 
den näheren Zweck der verschiedenen Arten von diroypacpai zu 
erkennen, wie dies für die römische Zeit möglich ist. 
Unter den römischen dTTOfpatpui nehmen einen besonderen 
Platz ein die kut’ oÍKÍav dnoYpaepeti^ (Gruppe AI2a). Sie sind 
Volkszählungslisten, die in 14 jährigen Zeiträumen fällig sind und 
für verschiedenartige Zwecke nutzbar gemacht werden. Empfänger 
^eser duoTpaepai sind diejenigen Behörden in Stadt und Dorf, 
’Welche auch sonst mit allgemeinen Yerwaltungs- und Steuersachen 
Befassung haben ^ ; das sind in Dörfern der KuupoYpapiLiaTeuq und 
XaoTpdcpoi, in Städten der diKpoòdpxnç, die XaoYpdçoi und 
‘ Eger, Zum ägypt. Grundbuchwesen S. 179 Anm. 1. 
* Wilcken, Ostraka I S. 435 ff. ; Grenfell und Hunt, P. Oxy. II S, 207 ff.; 
M. Meyer, Heerwesen S. 109; Wessely, Epikrisis, Sitzungsber. Akad. 
len 1900 S. 9ff.; Eger, Zum ägypt. Grundbuchwesen S. 18ff. und S. 180ff. 
* Wilcken, Ostraka I S. 440 ff. 
Preisigke, Girowesen im griech, Ägypten. 
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