Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil IV. Girobanknotariat. 
Umstande folgt, daß die demotischen Verträge, falls sie der ava- 
Tpacpn teilhaftig werden sollten, dem griechischen Notare vor 
zulegen waren. Wir befinden uns im Dorfe Tenis; der dortige 
öffentliche Privatnotar Géujv muß staatlicherseits ausdrücklich 
mit der Befugnis bekleidet gewesen sein, den demotischen Ver 
trägen durch seine àvuTpaqpií die öffentliche Rechtsgültigkeit zu 
verschaffen. Falls also diese demotischen Verträge in ein Tempel 
archiv wanderten (siehe oben S. 2801), hatten sie den Umweg über 
das griechische Notariat zu nehmen. In Orten mit einem 
Staatsnotariate (àTopavopeiov), also in den Gauhauptstädten, war 
vielleicht der Umweg über dieses Staatsnotariat erforderlich. 
In P. Tur. 1 Kol. 4, 14 (116 v. Ohr.) heißt es: tù pf) dva- 
TCTpappéva AiTÓima cruvaXXáTpaTa UKupa eîvai, d. h. „die nicht der 
avaxpacpii teilhaftig gewordenen demotischen Verträge sollen ohne 
öffentliche Rechtskraft sein“. Die Erlangung dieser àvuTpacpn 
geschieht also auf dem Umwege über das griechische 
Notariat. 
Unter den Verträgen der älteren Ptolemäerzeit hat der dva- 
Tpacpfj-Vermerk öfter die Fassung: 'ireitTuuKev eîç Kißmiov xò 
auvdXXuTpal Der Kißioxog ist ein zur Aufnahme von Schrift 
stücken bestimmter Behälter, der nicht nur bei den Notariaten, 
sondern auch bei anderen Dienststellen ^ vorkommt. Beim grie 
chischen Notariate diente der Behälter zur Entgegennahme der 
demotischen Verträge, die die dvaypaçn erhalten sollen. Verträge 
der späteren Zeit tragen den Vermerk: TréTrxujKev eîç dvaypaç^v^ 
oder: pexeíXriqpa eîç dvaYpaqpnv^, d. i. „entgegengenommen 
zwecks Vornahme der dvuTpaqpn“, oder, was am häufigsten vor 
kommt, dvaT€YpaiTTai. 
Bemerkenswert ist die unter demotischen Verträgen öfter vor 
kommende Wendung TréiTTiJUKev a eîç dvuYpaçiív®. Dieses a habe 
" P. Leid. I 379 = Archiv V S. 231 (256 v. Chr.); P. dem. Cairo 30604 
(232 v. Chr.); vgl. Grenfell und Hunt, P. Teh. II 279 Einl. 
* Z. B. im Büro der Steuerpächter : P. dera. Cairo 10262, 3 ; vgl. P. Teh. 
H S. 36. 
» P. dem. Cairo 30607 (um 128 v. Chr.) ; 30627 (um 101 v. Chr.) ; 30612 
(97 V. Chr.) ; P. Teb. II 571 (um 107 v. Chr.) usw. Auch in P. Teb. 1104 und 105 
(92 V. Chr.) vermutet Wilcken ^¿«(TUJKev) statt TéT(aKTai) ; vgl. Archiv V S. 230. 
* P. Leid. I 375 (124 v. Chr.) ; P. dem. Straßb. 56 bei Spiegelberg, Der 
P. Libbey S. 10 (117 v. Chr.) ; P. Buttmann (um 134 v. Chr.). 
» P. dem. Cairo 30612; 30617 a; 30620 ; 30628 ; 31079; 31228 (sämtlich 
aus Tebtynis).
	        
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