Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil IV. Girobanknotariat. 
(99 V. Chr.) wird der notarielle gidechische Vertrag am 3. Thoth 
des Jahres 16 abgeschlossen, die Umsatzsteuer aber wird erst am 
21. Pharmuthi desselben Jahres, also mehr als sieben Monate später, 
entrichtet. Während dieser Zeit befand sich die Sache beim Nota 
riate in der Schwebe, da keine dvaTpatpn erfolgen konnte. Der 
Kanzleiausdruck für eine Schwebesache ist peréujpoç. 
Dem Staate sind diese Schwebesachen unbequem, weil sie 
Umständlichkeiten und Betriebsschwierigkeiten hervorrufen, und 
weil die Zahlung der Steuer unterbleibt. Aus diesem Grunde' wird 
die allgemeine Verordnung P. Oxy. II 238 (72 n. Chr.) erlassen, die 
leider unvollständig erhalten ist: 
Toùç ëxovraç peieiOpouç oiKovopiaç ëv xe xuii ayopavo- 
liiuui Kai pvqpoveiuui Koi ypacpiiui èv xôii ôieXtiXuGôxi xeidp- 
Tuui ërei AùioKpàxopoç Kaicrapoç OîiecTTracriavoû Zeßaaioö 
TtpoaépxeiXGai toîç ayopavopoig Kai Te[Xeioûv] raótaç èvxòç 
[ ] Toö ève(TTÚjT[oç ] jiqvôç Zeßaaioö [ 
...] Ktti ôq)eíXavTa[ç ] q)épeiv [ KaxaXoJxKTiauiv 
e[ ] Ktti èvK\jKXi[ov jpaxa ëxi xai vO[v 
] (pépeiv fi ÖXI XOÎÇ q[ ] (das weitere ist ab 
gebrochen). 
Im ersten Monate des neuen Jahres — Monat Zeßaaxo? ist 
Monat Thoth — wird also verordnet, daß die Schwebesachen 
des alten Jahres endlich erledigt werden sollen; es sollen sich 
die Vertragspartner binnen einer bestimmten Frist zum Notariate 
begeben, nachdem sie die Umsatzsteuer vorher bezahlt haben 
(vgl. die Weite ôcpeíXavxaç und IvkOkXiov). 
Betrachten wir schließlich den Inhalt der Auszüge in den 
Vertragsmelderollen, so finden wir, daß die Notariate alle Ver 
träge ohne Ausnahme in diese Rollen übernehmen; es werden 
also auch solche Verträge dem Besitzamte gemeldet, mit denen 
das Besitzamt nichts zu tun hat. In P. Fior. I 24, 26 wird ein 
Pachtvertrag gemeldet, denn in Z. 27 ist von Afterpacht die 
Rede (siehe den Text oben S. 430) ; in P. Fior. I 25, 7 wird ein 
Eselkauf gemeldet, denn es heißt dort: diréxeiv aòxòv xipfiv ovou 
X€UKo[û] KxX.; in P. Fior. I 51, 12 ist es ein Rindskauf: [ß]o0v 
‘ vgl. hierzu Grenfell und Hunt aaO. S. 182f.; Mittels, Archiv I S.194, 
erklärt richtig die versäumte Steuerzahlung als die Ursache der Ver 
zögerung.
	        
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