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Teil IV. Girobanknotariat.
(99 V. Chr.) wird der notarielle gidechische Vertrag am 3. Thoth
des Jahres 16 abgeschlossen, die Umsatzsteuer aber wird erst am
21. Pharmuthi desselben Jahres, also mehr als sieben Monate später,
entrichtet. Während dieser Zeit befand sich die Sache beim Nota
riate in der Schwebe, da keine dvaTpatpn erfolgen konnte. Der
Kanzleiausdruck für eine Schwebesache ist peréujpoç.
Dem Staate sind diese Schwebesachen unbequem, weil sie
Umständlichkeiten und Betriebsschwierigkeiten hervorrufen, und
weil die Zahlung der Steuer unterbleibt. Aus diesem Grunde' wird
die allgemeine Verordnung P. Oxy. II 238 (72 n. Chr.) erlassen, die
leider unvollständig erhalten ist:
Toùç ëxovraç peieiOpouç oiKovopiaç ëv xe xuii ayopavo-
liiuui Kai pvqpoveiuui Koi ypacpiiui èv xôii ôieXtiXuGôxi xeidp-
Tuui ërei AùioKpàxopoç Kaicrapoç OîiecTTracriavoû Zeßaaioö
TtpoaépxeiXGai toîç ayopavopoig Kai Te[Xeioûv] raótaç èvxòç
[ ] Toö ève(TTÚjT[oç ] jiqvôç Zeßaaioö [
...] Ktti ôq)eíXavTa[ç ] q)épeiv [ KaxaXoJxKTiauiv
e[ ] Ktti èvK\jKXi[ov jpaxa ëxi xai vO[v
] (pépeiv fi ÖXI XOÎÇ q[ ] (das weitere ist ab
gebrochen).
Im ersten Monate des neuen Jahres — Monat Zeßaaxo? ist
Monat Thoth — wird also verordnet, daß die Schwebesachen
des alten Jahres endlich erledigt werden sollen; es sollen sich
die Vertragspartner binnen einer bestimmten Frist zum Notariate
begeben, nachdem sie die Umsatzsteuer vorher bezahlt haben
(vgl. die Weite ôcpeíXavxaç und IvkOkXiov).
Betrachten wir schließlich den Inhalt der Auszüge in den
Vertragsmelderollen, so finden wir, daß die Notariate alle Ver
träge ohne Ausnahme in diese Rollen übernehmen; es werden
also auch solche Verträge dem Besitzamte gemeldet, mit denen
das Besitzamt nichts zu tun hat. In P. Fior. I 24, 26 wird ein
Pachtvertrag gemeldet, denn in Z. 27 ist von Afterpacht die
Rede (siehe den Text oben S. 430) ; in P. Fior. I 25, 7 wird ein
Eselkauf gemeldet, denn es heißt dort: diréxeiv aòxòv xipfiv ovou
X€UKo[û] KxX.; in P. Fior. I 51, 12 ist es ein Rindskauf: [ß]o0v
‘ vgl. hierzu Grenfell und Hunt aaO. S. 182f.; Mittels, Archiv I S.194,
erklärt richtig die versäumte Steuerzahlung als die Ursache der Ver
zögerung.