Abschn. 84. Wesen und Zweck der KaToypacp/j.
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lieiay (Tixóxpouv laúniv Toiaúxriv ávarrópupov ktX. ; in P. Cairo 10 526
sind es unter anderem ^ ein Dienstboten vertrag und zwei
Ammenv ertrage.
Soweit bekannt, verwahrt und verbucht das Besitzamt nur
Verträge über feste Besitzrechte (siehe oben S. 292). Daß das Notariat
Verträge über Eselkauf, ßindskauf und dgl. meldet, ist also
ganz in Ordnung; denn Tierbesitz steht auf gleicher Stufe mit
Sklavenbesitz, der ja ebenfalls im Besitzamte verbucht wird (siehe
oben S. 286). Aber Pachtverträge, Dienstbotenverträge und Ammen
verträge begründen keine festen Besitzrechte. Würden Pachtver
träge im Besitzamte verbucht werden, so würde uns gewiß irgend
eine diroTpacpn der zahlreich vorhandenen Pachtverträge bekannt
geworden sein; das ist aber nicht der Fall.
Darum bleibt nur zu vermuten, daß es den Notariaten nicht
gestattet war, eine Auswahl der Verträge für die Vertragsmelde-
roUe vorzunehmen, wobei gar leicht Unstimmigkeiten zu befürchten
gewesen wären; die Notariate hatten vielmehr jeden Vertrag
ohne Ausnahme zu melden^ und es dem Besitzamte zu über
lassen, die Besitzverträge herauszusuchen. Auf diese Weise konnte
das Besitzamt überdies eine unbeschränkte Prüfung darüber, ob
bei Notariats Verträgen die Wertumsatzsteuer überall bezahlt worden
war, vornehmen (siehe oben S. 435), was nicht möglich gewesen
wäre, wenn das Besitzamt nur eine Auswahl der Verträge von
den Notariaten erhalten hätte.
Abschnitt 84.
Wesen und Zweck der KctraTpacpn.
Die demotischen Papyri zeigendaß zum Kaufe zwei ge
trennte Beurkundungen gehören: die Kaufurkunde (irpâcTiç)
und die Traditionsurkunde (dTroaraaiou (ruYYpaçp). Die Kauf-
Urkunde beurkundet für beide Partner in gewöhnlicher Weise
Kaufgegenstand, Preis und Gewähr; die Traditionsurkunde aber ist
eine selbständig hinterher nachfolgende, einseitige Erklärung
des Verkäufers, worin er seinen Verzicht auf den verkauften Ge
genstand förmlich ausspricht. Eine solche Verzichterklärung oder
‘ vgl. oben S. 432 Anm. 1.
* Zu diesem Ergebnisse gelangten wir auch schon oben S. 406.
® Spiegelberg, Die demot. Papyrus der Straßb. Bibliothek S. 8ff. ;
Griffith, P. dem. Rylands S. 125 ff.