Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn,  84.  Wesen  und  Zweck  der  Kaxofpatpú.

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Eine  demotische  Traditionsurkunde  aus  frührömischer  Zeit,
die  mit  dem  Kaufverträge  auf  demselben  Blatte  (als  Spalte  2)  steht,
enthält  P.  dem.  Eylands^  Nr.  45  (42  n.  Chr.).  Der  Papyrus  stammt
aus  Soknopaiu  Nesos.  Da  zu  dieser  Zeit  das  Staatsarchiv  zu  Arsinoe
schon  als  Besitzamt  diente,  und  da  die  demotischen  Partner  den
Vertrag  offenbar  in  das  Besitzamt  bringen  wollten,  so  nahm  der
demotische  Vertrag  auch  hier,  wie  in  ptolemäischer  Zeit,  den  Umweg
über  das  griechische  Notariat  des  Dorfes.  Hier  im  griechischen
Notariate  wurde  der  Vertrag  übersetzt^  und  mit  dem  otvaTpaqpfi-Vermerke
  versehen.
Diese  Übersetzung*  wimmelt  von  Fehlern^,  genau  so,  wie
P.  Grenf.  II  41  (siehe  den  Text  oben  S.  411).  In  ähnlicher  Weise
fehlerhaft  ist  die  griechische  Übersetzung  unter  dem  demotischen
Texte  in  P.  Kylands  44  (29  n.  Chr.).  Wir  besitzen  reichlich  Notariatsurkunden ­
  aus  dörfischen  ypacpeia,  und  auch  diese  enthalten  sehr  oft
allerlei  Fehler;  doch  keine  ist  so  eigenartig  fehlerhaft  wie  P.ßylands
44  und  45  sowie  P.  Grenf.  II  41.  Wie  mir  Spiegelberg  sagt,  sind
die  Fehler  überdies  derart,  wie  sie  ein  Mann  macht,  der  von  Hause
aus  ägyptisch  spricht.  Darum  vermute  ich,  daß  die  Übersetzungen
von  einem  Manne  herrühren,  der  ein  ägyptisch  sprechender  Bewohner
(wohl  Priester)  war;  er  hatte  sich  das  Griechische  notdürftig  ange-Gignet
  und  war  vom  griechischen  Notariate  in  Soknopaiu  Nesos  —
weil  der  dortige  griechische  Notariatsbeamte  des  Demotischen  nicht
kundig  war  —  als  vereidigter  Dolmetscher  bestellt  worden.  Die
Aufgabe  des  Dolmetschers  bestand  darin,  die  demotischen  Verträge,
die  über  das  griechische  Notariat  in  das  Besitzamt  wandern  sollten,
uiit  griechischer  Übersetzung  zu  versehen,  um  sie  für  das  Besitzamt
(eingereicht  mittelst  dTTOTpacpn)  und  für  das  Notariat  (Vertrags-*
  Griffith,  Catalogue  of  the  Demotic  Papyri  in  the  John  Rylands  library
Manchester,  Manchester  1909.
*  In  ptolemäischer  Zeit,  da  die  demotischen  Verträge  wahrscheinlich  in
ein  Tempelarchiv  wanderten,  bedurfte  es  einer  Übersetzung  seitens  des  griechischen ­
  Notariates  für  das  Tempelarchiv  nicht,  weil  die  Beamten  (Priester)  des
Tempelarchives  demotisch  verstanden.
®  Die  dritte  Spalte  desselben  Papyrus  enthält  ebenfalls  eine  Übersetzung ­
  nebst  dvuTpaqpi^,  die  aber  zu  einem  unbekannten  demotischen  Vertrage ­
  gehört;  vielleicht  ist  letzterer  lose  beigefügt  gewesen.
*  Die  Übersetzung  beginnt:  [iTOTofjxiç  TTavecppùpJiç  pribpôç  Tavecppúm[iç]
  ihpwXoKw  TrampaKa[í]v[a]i  ’Anúvxiç  TTave(pp[ú]|Liiç  prjbpò;  Taveqppúiniç
TÄV  ú-irap[xóvxujv  poi  pépri  búo  àj-rcih  pepOiv  éirxà  o[{KÍa]ç  bioxf|KOu  kuí
aù[Xïî]ç  Koi  p¿pi  TOÙU)  à[irô]  peXúv  b€<JödX[u)v]  kxX.
            
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