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Teil IV. Girobanknotariat.
ein Dienstpapier des Besitzanites. Die dTTOTpaq)n ist ein An
schreiben an das Besitzamt, und durch Entgegennahme dieses An
schreibens übernimmt das Besitzamt die vorgeschriebenen dienstlichen
Verpflichtungen. Daraus folgt, daß dieses Dienstpapier dauernd
im Besitzamte verbleibt, und zwar auch dann, wenn die zugehörige
Privaturkunde aus dem Besitzamte zurückgezogen wird (Abschn. 96).
Um bei drohendem Gerichtsverfahren einen Tatbestand zu
verdunkeln, könnte jemand versucht sein, die Papiere über seinen
vermeldeten Besitz rechtzeitig zurückzuziehen und bei Seite zu
bringen ; da aber die zugehörige àíroTpacpií nicht ebenfalls zurück
gezogen werden kann, und da die diTOTpaqpii den Inhalt des Ver
trages jedesmal genau angibt, so bildet die duoTpacpfi des Melders
allezeit den nicht wegzuschaffenden Nachweis des Tatbestandes.
In der Bestandsliste des Besitzamtes nimmt jeder Besitzer
mindestens eine besondere Spalte ein; größere Besitzer bedürfen
deren wohl mehrere. BGU. 1072 (um 128 n. Chr.)^ enthält zwei
Spalten; die erste dient für Zavcrveóç, die zweite für Ze|Lie[eúç];
dieser Papyrus ist also das Stück einer Z-RoUe der Bestandsliste
für eine nicht erkennbare Ortschaft. Da das Ordnen von Namen
nach dem Alphabete im Altertume nur unter Berücksichtigung
des ersten Buchstabens geschah^, so braucht Zavcrveóç, weil in
seinem Namen auf das Z ein a folgt, nicht etwa in den ersten
Spalten der Z-Rolle gestanden zu haben ; tatsächlich steht auch über
der Spalte 1 des Papyrus die Seitenzahl 30. Die ersten 29 Spalten
sind uns nicht erhalten, ebenso fehlen die Spalten 32 und folgende.
Wenn ein Besitzer oft neuen Besitz hinzuerwarb und anderes
verkaufte, reichte der ursprünglich für die Berichtigungen und
Nachträge vorgesehene Raum in der Bestandsliste nicht immer aus;
alsdann benutzte der Beamte für die Zusätze alle freien Ecken und
sogar die Seitenränder, indem er dort quer schrieb. Ein solches
buntes Bild bietet uns P. Oxy. II 274 (um 95 n. Ohr.); dieser
Papyrus 3 ist ebenfalls eine Spalte aus einer Bestandsliste, er ent
hält Einträge von sieben verschiedenen Händen*. Unter den
» Mitteis, Zeitschr. der Sav. Stift. 28 (1907) S. 388; Wilcken, Archiv IV
S. 563 ; Eger, Zum ägypt. Grundbuchwesen S. 166 f.
* vgl. P. Straßb. I S. 103.
* vgl. die Erläuterungen dieses Papyrus bei Eger, Zum ägypt. Grund
buchwesen S. 159 ff.
^ Ein ähnlicher Papyrus ist nach den Angaben der Herausgeber P. Oxy.
II 360.