Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  IV.  Girobanknotariat.

ein  Dienstpapier  des  Besitzanites.  Die  dTTOTpaq)n  ist  ein  Anschreiben ­
  an  das  Besitzamt,  und  durch  Entgegennahme  dieses  Anschreibens ­
  übernimmt  das  Besitzamt  die  vorgeschriebenen  dienstlichen
Verpflichtungen.  Daraus  folgt,  daß  dieses  Dienstpapier  dauernd
im  Besitzamte  verbleibt,  und  zwar  auch  dann,  wenn  die  zugehörige
Privaturkunde  aus  dem  Besitzamte  zurückgezogen  wird  (Abschn.  96).
Um  bei  drohendem  Gerichtsverfahren  einen  Tatbestand  zu
verdunkeln,  könnte  jemand  versucht  sein,  die  Papiere  über  seinen
vermeldeten  Besitz  rechtzeitig  zurückzuziehen  und  bei  Seite  zu
bringen  ;  da  aber  die  zugehörige  àíroTpacpií  nicht  ebenfalls  zurückgezogen ­
  werden  kann,  und  da  die  diTOTpaqpii  den  Inhalt  des  Vertrages ­
  jedesmal  genau  angibt,  so  bildet  die  duoTpacpfi  des  Melders
allezeit  den  nicht  wegzuschaffenden  Nachweis  des  Tatbestandes.
In  der  Bestandsliste  des  Besitzamtes  nimmt  jeder  Besitzer
mindestens  eine  besondere  Spalte  ein;  größere  Besitzer  bedürfen
deren  wohl  mehrere.  BGU.  1072  (um  128  n.  Chr.)^  enthält  zwei
Spalten;  die  erste  dient  für  Zavcrveóç,  die  zweite  für  Ze|Lie[eúç];
dieser  Papyrus  ist  also  das  Stück  einer  Z-RoUe  der  Bestandsliste
für  eine  nicht  erkennbare  Ortschaft.  Da  das  Ordnen  von  Namen
nach  dem  Alphabete  im  Altertume  nur  unter  Berücksichtigung
des  ersten  Buchstabens  geschah^,  so  braucht  Zavcrveóç,  weil  in
seinem  Namen  auf  das  Z  ein  a  folgt,  nicht  etwa  in  den  ersten
Spalten  der  Z-Rolle  gestanden  zu  haben  ;  tatsächlich  steht  auch  über
der  Spalte  1  des  Papyrus  die  Seitenzahl  30.  Die  ersten  29  Spalten
sind  uns  nicht  erhalten,  ebenso  fehlen  die  Spalten  32  und  folgende.
Wenn  ein  Besitzer  oft  neuen  Besitz  hinzuerwarb  und  anderes
verkaufte,  reichte  der  ursprünglich  für  die  Berichtigungen  und
Nachträge  vorgesehene  Raum  in  der  Bestandsliste  nicht  immer  aus;
alsdann  benutzte  der  Beamte  für  die  Zusätze  alle  freien  Ecken  und
sogar  die  Seitenränder,  indem  er  dort  quer  schrieb.  Ein  solches
buntes  Bild  bietet  uns  P.  Oxy.  II  274  (um  95  n.  Ohr.);  dieser
Papyrus  3  ist  ebenfalls  eine  Spalte  aus  einer  Bestandsliste,  er  enthält ­
  Einträge  von  sieben  verschiedenen  Händen*.  Unter  den

»  Mitteis,  Zeitschr.  der  Sav.  Stift.  28  (1907)  S.  388;  Wilcken,  Archiv  IV
S.  563  ;  Eger,  Zum  ägypt.  Grundbuchwesen  S.  166  f.
*  vgl.  P.  Straßb.  I  S.  103.
*  vgl.  die  Erläuterungen  dieses  Papyrus  bei  Eger,  Zum  ägypt.  Grundbuchwesen ­
  S.  159  ff.
^  Ein  ähnlicher  Papyrus  ist  nach  den  Angaben  der  Herausgeber  P.  Oxy.

II  360.
            
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