40 „Gustav Marburg. Soziale Reformen. a
Assekuranz-Studien.
(Siehe Erfurter Programm Par. 11/5.) .
Im Jahre 1885 habe ich in meiner Broschüre
»Soziale Reformen« über Assekuranzen folgendes gesagt:
„Die Feuer-, die Elementar- und Vichversicherung
könnte der Staat durch eine allgemeine staatliche
Zwangsversicherung regeln, und damit eine
Unfalls-, Aussteuer- und Lebensversicherung verbinden.“
Es wäre dies eine sehr billige und streng reelle Versicherung,
während Privatgesellschaften diese Sicherheit
nicht gewähren, wie viele Insolvenzen beweisen,
Der Staat könnte die verschiedenen Länder, Provinzen,
Komitate autorisieren, Staatsversicherungen nach einheitlichen
Gesetzen zu organisieren und die Länderverwaltung
mit der Führung der Geschäfte betrauen.
Der Kassier müßte jedoch Staatsbeamter sein. Die
Kontrolle hätten Staatsbeamte zu besorgen.
Die einfließenden Gelder müßten bis auf die nötigen
Manipulations - Kassen, eventuell Reservefonds, einer
Assekuranzzentralkasse durch Postsparkasse oder Reichsbank
zugewiesen werden. Die Zentralkasse kann auch
nach Komplettierung des Reservefonds, eine Reservekasse
für außergewöhnliche Elementarereignisse schaffen.
Die Feuerassekuranz- Gesellschaften haben bisher
viel Gutes geschaffen; ihre wohltätige Einrichtung wird
Niemand bestreiten; die Mehrzahl dieser Gesellschaften
haben auch sehr gute Geschäfte gemacht und wandert
sehr viel Geld an die ausländischen Unternehmer.
Wenn der Staat aus sozialpolitischen Gründen dieses
Geschäft selbst in die Hand nimmt, genügt es, für die
Folge keine derartigen Geschäfts-Konzessionen herauszugeben.
Feuerassekuranz.
1904.
S ı. Die allgemeinen Assekuranz - Bestimmungen
lauten: