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diesen Kontrollausschüssen eingehalten werden, was bedeutet, daß die
Komitees sich der Parteidisziplin fügen müßten. Endlich gewännen diese
Ausschüsse, ganz abgesehen davon, ob sie offiziell oder unabhängig
sind, bald die Macht über das Unterhaus, wie es der Fall mit ähnlichen
Komitees in Washington 1 gewesen ist. Dies würde bis zu einem außergewöhnlich
hohen Grade die Fehler zusammenfassen, die heute gegen
die Kabinette mit der Begründung betont werden, daß diese die
Vorrechte des Hauses ihrer eigenen Autorität unterwürfen. Eine Regierungsgewalt,
die von Ausschüssen gehandhabt wird, unterscheidet
sich nicht von einer durch Kabinette ausgeübten Regierung. Höchstens
ist sie ein wenig schwerfälliger und undemokratischer.
Was wirklich demHause der Gemeinen einige seiner verlorenen Freiheiten
zurückerstatten würde, wäre eine bereits von mir angedeutete
Veränderung: die Parteidisziplin müßte sich nur auf alle größeren und
fundamentaleren Fragen der Staatspolitik erstrecken. Wenn kleine
Detailangelegenheiten und unwichtige Geschäfte in einer Weise behandelt
werden, als involvierten sie die Existenz eines Ministeriums;
aber Sachen, in denen das Kabinett den frei ausgedrückten Willen der
Majorität respektieren sollte, von offiziellen Einpeitschern geregelt
werden, die die Abgeordneten zur Unterstützung von vorher vom Ministerium
getroffenen Entscheidungen zwingen, so droht die Kontrolle
des Kabinetts ihre legitimen Grenzen zu überschreiten und den einzelnen
Abgeordneten aus einem freien und verantwortlichen Vertreter, der
durch eine aus ähnlichen freien und verantwortlichen Deputierten zusammengesetzte
Partei handelt, in einen bloßen Beigeordneten des
Willens einiger auserwählter Wenigen zu verwandeln. Wenn dies geschieht,
so ist das System der Kabinette positiv schädlich geworden.
Doch auch in diesem Falle kann der Schaden wiederum nicht durch
Veränderungen beseitigt werden, die wohl die Form und die Prozedur
tangieren, aber das Wesen unberührt lassen.
Was vor allen anderen Dingen erforderlich ist, sind eine klare Auffassung
von der Tätigkeit eines Kabinetts und der Entschluß jedes Abgeordneten,
es abzulehnen, seine Parteiloyalität dadurch zu beweisen,
daß er sich jeglichen Rechtes des eigenen Urteils in Sachen entäußert,
1 „Eine Oligarchie der Obmänner der leitenden Ausschüsse ist im Repräsentantenhaus
als eine Folge der wachsenden Inanspruchnahme seiner Zeit und des Waltens
des Systems der Ausschüsse entstanden.“ Bryce: American Commonwealth,
I., p. 530.