Full text : Sozialismus und Regierung

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liehen  Hemmvorrichtung  werden  zwei  Mittel  vorgeschlagen.  Erstens
wäre  die  Gültigkeitsdauer  ihrer  Gewalt  einzuschränken,  und  zweitens
sollte  man  die  Lordskammer  direkt  aus  Wahlen  hervorgehen  lassen.
Das  erste  Mittel  beschränkt  formell  das  Votum  der  Lords  entweder
auf  eine  bestimmte  Zeit  oder  auf  eine  gewisse  Anzahl  von  Nichtübereinstimmungen ­
  mit  irgendwelchem  Vorschlag  der  Volksvertretung.
Wenn  wir  die  hemmenden  Schranken  überhaupt  für  wünschenswert
erachten,  so  scheint  mir  dies  die  beste  Kontrollierungsmethode  zu  sein.
Aber  selbst  dies  ist  dem  gewichtigen  Ein  wände  ausgesetzt,  daß  es  die
zweite  Kammer  ermächtigt,  die  Erörterung  über  Vorlagen  bis  zu  einem
Punkte  in  die  Länge  zu  ziehen,  wo  die  Diskussion  nicht  mehr  aufklärt,
sondern  ermüdet.  Es  gibt  eine  Zeitgrenze,  innerhalb  welcher  Dinge  geschehen ­
  müssen  oder  sie  werden  leicht  überhaupt  unterlassen.
Das  zweite  Mittel  reizt  jedoch  sehr  zum  Widerspruch.  Wenn  die  Lehre ­
  von  der  einschränkenden  Gewalt  richtig  ist,  so  sollte  man  sie  unabhängig ­
  und  unparteiisch  anwenden.  Säßen  in  dem  Oberhause  die  Gewählten ­
  der  Majorität  derjenigen  Kammer,  der  Zaum  und  Zügel  angelegt ­
  werden  soll,  wie  es  der  Fall  in  den  meisten  unserer  Kolonien  ist,  so
verfehlte  es  offenbar  seine  Bestimmung.  Es  müßte  seine  Tätigkeit  einstellen, ­
  genau  so,  wie  es  das  Haus  der  Lords  in  den  Tagen  tat,  als  es  die
Mehrheit  des  Unterhauses  wählte,  oder  was  es  heute  noch  tut,  wenn  die
Konservativen  die  Geschäfte  führen.  Wählten  die  Wahlkreise  die  zweite
Kammer  nach  demselben  Wahlrecht,  wie  das  Unterhaus,  so  hätte  sie
kaum  einen  von  diesem  unterschiedenen  politischen  Charakter;  ihre  Majorität
  gehorchte  den  Einpeitschern,  die  das  Haus  der  Gemeinen  kontrollieren. ­
  Beriefe  man  sie  nach  einem  anderen  Wahlrecht,  so  zeigte  sie
dieselbe  Spaltung  in  Parteien.  Ihre  Mehrheit  könnte  dann  derselben
Partei  angehören  wie  die  Minorität  des  Unterhauses,  in  welchem  Falle
sie  gerade  eine  die  Situation  beherrschende  Opposition  wäre,  anstatt
eine  hemmende  Schranke  zu  sein.  Ihre  Mehrheit  könnte  aber  auch  mit
der  des  Unterhauses  identisch  sein;  dann  hörte  sie  auf,  als  Hemmschuh ­
  zu  dienen.  Was  aber  auch  immer  das  politische  Fazit  eines  gewählten ­
  Oberhauses  sein  möge,  so  wird  es  niemals  das  Amt  einer  konstitutionellen ­
  Hemmvorrichtung  ausfüllen  können,  weil  die  Tatsache,
daß  es  seine  Autorität  direkt  von  den  Wahlkreisen  ableitet,  ihm  eine
mit  der  des  Hauses  der  Gemeinen  konkurrierende  Macht  verleiht.  Entsteht ­
  ein  Konflikt,  so  wird  der  Kampf  zwischen  den  beiden  Kammern
            
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