nicht fest gezogen werden können. Da die nationale Einheit stetig an
Einfluß zunimmt, dank der Verwischung der örtlichen Verschieden
heiten, der räumlichen Beweglichkeit des Arbeitsangebots, der Uni
formität des Staatsbürgerlebens und der größeren Flächenausdehnung,
über die hinweg uns die kommunalen Leistungen, Beschäftigungsmög
lichkeiten etc. angeboten werden — welchen sozialen Veränderungen
wir unterliegen, ob wir sie willkommen heißen oder nicht —, so wird die
Zentralregierung im Laufe der Zeit vermutlich viel von dem übernehmen,
was man heute zu den Aufgaben der Gemeinden rechnet. Zum Beispiel
sind heute die Vorkehrungen für die Erziehung vollkommen unhaltbar
sowohl vom Standpunkt des gesunden Menschenverstandes als auch an
den Grundsätzen der Regierungspflichten gemessen. Ursprünglich eine
reine Privatsache, erhielt der Unterricht im Jahre 1832 Zuschuß aus
öffentlichen Geldern. Das Geld wurde durch die damals existierenden,
auf freiwillige Spenden angewiesenen Schulgesellschaften zu Schul
bauten verwandt. Im Jahre 1839 wurde die Verwaltung der Staats
subvention einem engeren Ausschuß des geheimen Kronrats (Privy
Council) überwiesen, aber wiederum wurde das Geld nicht Erziehungs
zwecken gewidmet, sondern wegen religiöser Schwierigkeiten nur für
die Errichtung von Schulen bestimmt. Dann wurden Summen bewil
ligt, um die Lehrer auszubilden, ihre Gehälter zu erhöhen und die Unter
richtskosten zu vermindern (in Form von Zahlungen per Kopf des die
Schule besuchenden Kindes). Schließlich wurde ein System der öffent
lichen Kontrolle geschaffen. Das Staatsministerium wurde in seinen
Ansprüchen an die Gemeinden immer rigoroser, bis gegenwärtig das
System und die Norm des Unterrichts national geworden sind, wäh
rend nur ungefähr die Hälfte der Kosten vom Schatzamt getragen und
die andere Hälfte aus den Gemeindesteuern bestritten wird 1 . Zur
Zeit, wo ich dieses schreibe, ist eine Art vollständiger Stockung ein
getreten. Das Parlament hat den Lokalbehörden neue Pflichten auf
erlegt, wie ärztliche Untersuchung und Verabreichung von Speisen,
ohne hierfür die genügenden finanziellen Mittel zu gewähren. Tat
sächlich ist die Frage, die das Unterrichtsministerium und die örtli
chen Schulbehörden zwischen sich zu regeln haben, nicht länger rein
finanzieller Natur, sondern eine Frage guter Verwaltung. Wie weit
1 Ein vom Stadtrat in Leeds im Jahre 1909 herausgegebenes Memorandum
zeigt, daß das Schatzamt 50.31 Proz. der Kosten des Elementarunterrichts und
43.15 Proz. der Kosten des höheren Unterrichts deckt.
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