x*
3
Staaten bestimmte gesetzgeberische Vollmachten zweiter Ordnung
überträgt. Die Gesellschaft dagegen ist der Inbegriff aller Beziehungen
ihrer Mitglieder in deren mannigfaltigen Betätigungen und Unternehmungen
und umspannt Einrichtungen wie die Familie, die der
Staat nicht in sich schließt, obwohl er sie gesetzlich anerkennt.
Spricht der Sozialist von dem Staate und der Staatshoheit, so unterstellt
er demnach die politisch organisierte Gemeinschaft, die nicht nur
durch eine oberste Inhaberin der Gewalt, sondern auch durch die
munizipalen Vertretungskörperschaften handelt oder sich eines von
der höchsten Staatsautorität geschaffenen Leitungsorgans bedient,
um dem Willen dieser Autorität konkrete Wirklichkeit zu verleihen.
Aber diese Begriffsbestimmung bedarf noch der Ergänzung. Diese
Organisation der Gemeinschaft ist nicht einfach ein loses Gefüge einzelner
Personen, das sich für spezielle Zwecke bildet und sich nach
deren Erfüllung auflöst. Es ist keine bloße Versammlung, sondern
eine Form gemeinsamen Handelns, die, wie andere Institute menschlichen
Zusammenwirkens (Familie, Kirche), auf eine Geschichte zurückschaut,
in stetem Werden ist, zu einer Gewohnheit ward und von
einem Zwecke, d. h. einer Idee erfüllt ist. Religion, nationale Erfahrung,
wirtschaftliche und gewerbliche Entwicklung haben den
Staat in eine Persönlichkeit verwandelt, die auf den Individualwillen
wirkt, dessen Richtung und Beweggründe verändert. Die Staatspersönlichkeit
tritt also dem einzelnen Willen selbsttätig entgegen;
der Einzelne als Gesellschaftsmitglied bewegt sich eben nicht in einem
leeren Raume. Es ist deshalb ein Irrtum, zu glauben, daß der Staat
nur eine Schöpfung der in ihm lebenden Personen sei oder auf Freiwilligkeit
der menschlichen Tätigkeit beruhe; auch die Vergangenheit
hat an seinem Aufbau gearbeitet. Der Staat ist eine der Bedingungen
der Willenshandlungen zusammenlebender Individuen. Wie die Verrichtungen
der Körperzellen des Menschen von der Entwicklung des
Menschenkörpers abhängen, so beeinflussen die sich am Staatskörper
vollziehenden Wandlungen auch die Aktivität des Einzelnen, der ein
Teil des Staates ist. Die Entwicklung des Staates wie des Einzelnen
ist tatsächlich die Entwicklung beider.
Die staatliche Organisation sollte daher als ein Organismus betrachtet
werden. Doch sei dem nun wie ihm auch wolle, jedenfalls
behauptet sich die Tatsache, daß die von politischen Theoretikern