Full text : Sozialismus und Regierung

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Staaten  bestimmte  gesetzgeberische  Vollmachten  zweiter  Ordnung
überträgt.  Die  Gesellschaft  dagegen  ist  der  Inbegriff  aller  Beziehungen ­
  ihrer  Mitglieder  in  deren  mannigfaltigen  Betätigungen  und  Unternehmungen ­
  und  umspannt  Einrichtungen  wie  die  Familie,  die  der
Staat  nicht  in  sich  schließt,  obwohl  er  sie  gesetzlich  anerkennt.
Spricht  der  Sozialist  von  dem  Staate  und  der  Staatshoheit,  so  unterstellt ­
  er  demnach  die  politisch  organisierte  Gemeinschaft,  die  nicht  nur
durch  eine  oberste  Inhaberin  der  Gewalt,  sondern  auch  durch  die
munizipalen  Vertretungskörperschaften  handelt  oder  sich  eines  von
der  höchsten  Staatsautorität  geschaffenen  Leitungsorgans  bedient,
um  dem  Willen  dieser  Autorität  konkrete  Wirklichkeit  zu  verleihen.
Aber  diese  Begriffsbestimmung  bedarf  noch  der  Ergänzung.  Diese
Organisation  der  Gemeinschaft  ist  nicht  einfach  ein  loses  Gefüge  einzelner ­
  Personen,  das  sich  für  spezielle  Zwecke  bildet  und  sich  nach
deren  Erfüllung  auflöst.  Es  ist  keine  bloße  Versammlung,  sondern
eine  Form  gemeinsamen  Handelns,  die,  wie  andere  Institute  menschlichen ­
  Zusammenwirkens  (Familie,  Kirche),  auf  eine  Geschichte  zurückschaut, ­
  in  stetem  Werden  ist,  zu  einer  Gewohnheit  ward  und  von
einem  Zwecke,  d.  h.  einer  Idee  erfüllt  ist.  Religion,  nationale  Erfahrung, ­
  wirtschaftliche  und  gewerbliche  Entwicklung  haben  den
Staat  in  eine  Persönlichkeit  verwandelt,  die  auf  den  Individualwillen
wirkt,  dessen  Richtung  und  Beweggründe  verändert.  Die  Staatspersönlichkeit ­
  tritt  also  dem  einzelnen  Willen  selbsttätig  entgegen;
der  Einzelne  als  Gesellschaftsmitglied  bewegt  sich  eben  nicht  in  einem
leeren  Raume.  Es  ist  deshalb  ein  Irrtum,  zu  glauben,  daß  der  Staat
nur  eine  Schöpfung  der  in  ihm  lebenden  Personen  sei  oder  auf  Freiwilligkeit ­
  der  menschlichen  Tätigkeit  beruhe;  auch  die  Vergangenheit
hat  an  seinem  Aufbau  gearbeitet.  Der  Staat  ist  eine  der  Bedingungen
der  Willenshandlungen  zusammenlebender  Individuen.  Wie  die  Verrichtungen ­
  der  Körperzellen  des  Menschen  von  der  Entwicklung  des
Menschenkörpers  abhängen,  so  beeinflussen  die  sich  am  Staatskörper
vollziehenden  Wandlungen  auch  die  Aktivität  des  Einzelnen,  der  ein
Teil  des  Staates  ist.  Die  Entwicklung  des  Staates  wie  des  Einzelnen
ist  tatsächlich  die  Entwicklung  beider.
Die  staatliche  Organisation  sollte  daher  als  ein  Organismus  betrachtet ­
  werden.  Doch  sei  dem  nun  wie  ihm  auch  wolle,  jedenfalls
behauptet  sich  die  Tatsache,  daß  die  von  politischen  Theoretikern
            
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