Full text : Sozialismus und Regierung

durch  Generationen  geführte  Kontroverse  über  die  Beziehungen
zwischen  Individuum  und  Staat,  Freiheit  und  Regierung,  meistens  nur
an  Äußerlichkeiten  haftete  und  sich  auf  Worte  richtete.  Die  Geschichte
belehrt  uns  nicht  über  jenes  angeblich  glückliche  und  freie  Individuum,
das  tut,  was  ihm  beliebt,  lebt  wie  ihm  gefällt,  in  Besitz  nimmt,  was
ihm  schmeichelt;  nur  in  Hinterwäldern  und  an  dem  Saume  der  Zivilisation ­
  kann  ein  solches  Wesen  heimisch  sein.  Vielmehr  streitet  die
allgemeine  menschliche  Erfahrung,  hauptsächlich  aber  das  moderne
Leben,  gegen  eine  Auffassung,  nach  der  Freiheit  für  jemand  die  Möglichkeit ­
  bedeuten  soll,  all  das  Erwähnte  zu  sein  und  zu  tun,  sofern  nur
seine  anarchistischen  Annehmlichkeiten  nicht  die  anarchistischen
Genüsse  der  übrigen  Genossen  beeinträchtigen.  Seine  volle  Kraft  und
Stärke  kann  der  menschliche  Intellekt  nur  in  einem  Gemeinwesen
entfalten,  das  von  einem  gemeinsamen  Geiste  angetrieben  wird,  der  sich
teils  durch  die  als  organische  Einheit  handelnde  Gemeinschaft,  teils
durch  die  Gedankenarbeit  der  auf  ihre  eigene  Entwicklung  bedachten
Einzelnen  äußert.  Das  Problem  der  Freiheit,  das  heute  nach  seiner
Lösung  drängt,  ließe  sich  etwa  so  formulieren:  Wie  kann  der  Einzelne
ausschließlich  mit  solchen  sozialen  Zwangseinrichtungen  umgeben
werden,  durch  die  auch  ein  individueller  sozialer  Wille  freiwillig  sein
Spiel  begrenzen  würde,  und  wie  kann  man  diese  Zwangsmächte  in
einem  ausführlichen  Plane  gesellschaftlicher  Wirksamkeit  systematisch ­
  gliedern  und  verbinden?  Oder  um  mit  Rousseau  zu  reden,  das
Problem  der  Freiheit  besteht  mindestens  zum  Teile  darin,  wie  der  Staat
das  Individuum  zur  Freiheit  zwingen  kann.
Daß  der  Staat  also  nur  die  Hindernisse  zu  beseitigen  habe,  die  der
Verwirklichung  eines  höheren  Lebens  im  Wege  stehen,  verrät  eine
beschränkte  Vorstellungsweise  von  seinem  Wesen,  die  nur  eine  Seite
seiner  sittlichen  Nützlichkeit  zu  würdigen  weiß.  Der  Staat  ist  nicht
minder  verpflichtet,  den  Weg  zum  Aufstieg  in  die  Höhen  zu  bahnen
und  edle  Bestrebungen,  die  zu  der  Benutzung  dieses  Weges  einladen,
zu  nähren  und  anzuspornen.  Der  Staat  erläßt  gleichzeitig  Befehle
und  spendet  Hilfe.  Die  Freiheit  im  Staate  aufrechtzuerhalten,  ist
nicht  leichter,  als  sie  in  der  Familie  zu  sichern.  Über  welche  Mittel
verfügen  wir  nun  als  Gemeinschaftsangehörige,  auf  die  Gesellschaftsordnung ­
  so  einzuwirken,  daß  ihr  regelndes  Schalten  und
Walten  nicht  in  die  Willkürherrschaft  des  Kerkermeisters  ausarte  ?
            
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