Full text: Sozialismus und Regierung

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Mit diesen Einschränkungen ergab sich für das Bekleidungs- 
gewerbe eine ähnliche Zwangslage wie für das Webstoffgewerbe. 
Schon im Februar 1916 wurde die Forderung einer entsprechenden 
Arbeitslosenftirsorge von der Reichsregierung als berechtigt aner 
kannt; einige Zeit später stellte das Reich Mittel zur Unterstützung 
arbeitsloser Konsektionsarbeiter zur Verfügung. Doch erst sehr 
zögernd gingen die Gemeinden an diese neue Aufgabe. Die Arbeits 
losenunterstützung von .'oeittKjr'bcitern war ein novum, an das sich 
selbst die Arbeiterorganisationen bislang nicht gewagt hatten, und die 
Schwierigkeiten schienen unübersteiglich. Ist es doch schlechterdings 
unmöglich, beiin .Heimarbeiter eine wirksame Kontrolle der Arbeits 
losigkeit durchzuführen; Gelegenheitsarbeit und nebenberufliche Be 
schäftigung spielen eine große Rolle in dieser Schicht; auch die 
Feststellung des Durchschnittsverdienstes ist nicht leicht. Indes 
darf nicht übersehen werden, daß die gleichen Schwierigkeiten, na 
mentlich die Unsicherheit der Kontrolle, auch beim Kurzarbeiter be 
stehen. Bei Festsetzung der Verdiensthöhe muß man sich ebenso lote 
die Krankenkassen mit Annäherungssätzen begnügen; die Lohnstufe, 
der der Unterstützte bei der Krankenkasse angehört, kann brauchbare 
Winke geben, wie auch das Kvankenkassenregifter über etwaiges 
Fortbestehen anderlveitiger verschwiegener Beschäftigung Ausschluß 
erteilen kann. 
So bedauerlich es ist, so müssen doch aus naheliegenden Grün 
den die Gelegenheitsarbeiter ausgeschaltet und zur Voraussetzung 
der Unterstützung regelmäßige Arbeit während eines bestimmten 
Zeitraumes gemacht werden und zwar Arbeit, deren Ergebnis we 
sentlich für -den Unterhalt ist. Ohne Unterstützung wird also etwa 
jener Personenkreis bleiben, der im Sinne des § 168 RVO. nur 
vorübergehende Dienstleistungen verrichtet — fraglos ein recht er 
heblicher Prozentsatz der Heimarbeiter. Aber besser, es geschieht 
etwas, als daß der Hinweis auf diese Gruppe jede 'Hilfstätigkeit 
lahmlegt. 
Während in manchen Städten, so Leipzig, die Heimar 
beiter einfach den Fabrikarbeitern gleichgestellt werden, sieht Stutt 
gart eine Reihe tunt Sonderbestimmungen vor, die namentlich die 
Festsetzung der Verdiensthöhe betreffen. Es heißt hier:
	        
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