Full text : Sozialismus und Regierung

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wo  er  tätig  ist,  als  der  Eigentümer  selbst.  Doch  wie  kann  diese  Tatsache ­
  die  Industrie  beeinflussen?  Unter  der  Herrschaft  des  Privateigentums ­
  kann  sie  es  augenscheinlich  nicht;  denn  es  handelt  sich  hier
um  eine  sittliche  Anschauungsweise,  die  sich  in  das  Schema  der  heutigen ­
  Industrieordnung  nicht  einfügt.  Wir  mögen  dies  zusammen  mit
einer  anderen  Reihe  von  Umständen,  an  die  wir  denken,  ausdrücklich ­
  betonen.  Es  kann  ein  Staat,  wo  mit  größter  Unparteilichkeit
Recht  gesprochen  wird,  dennoch  von  der  Gerechtigkeit  weit  entfernt
sein,  weil  die  Lebensbedingungen  der  einen  Klasse  im  Vergleich  mit
einer  anderen  so  ungleich  sind,  daß  das  Walten  der  Gesetzlichkeit
unbillig  wird.
Der  Staat,  der  die  politische  Persönlichkeit  des  Ganzen  darstellt,
ist  in  diesen  Dingen  der  allein  mögliche  Richter,  er  denkt  und  fühlt
für  die  Gesamtheit,  deren  Leben  sein  eigenes  ist.  Deshalb  ist  er  am
geeignetsten,  die  Wirkung  der  individuellen  Handlung  auf  das  Ganze
und  auf  andere  Individuen  abzuschätzen.  Und  in  seinem  Tun  sollte  er
nicht  einem  Richter  nacheifern,  der  Verdienst  und  Vergehen  nach
vollbrachter  Tat  ausmißt,  sondern  er  sollte  die  Umstände  so  organisieren, ­
  daß  er  Übeln  vorbeugt.  Der  kollektive  Wille  und  das  gemeinsame ­
  Interesse  sollten  sich  die  gesellschaftlichen  Mächte  in  einer
Weise  unterordnen,  daß  sie  nur  dem  Wohle  und  nicht  der  Ausbeutung
des  Ganzen  dienten.  Hier  stoßen  wir  auf  die  felsige  Schicht,  die  das
Fundament  des  Sozialismus  trägt.
Das  soziale  Verantwortlichkeitsgefühl,  die  Schwachen  zu  schirmen,
entspringt  einem  anderen  Umstande.  Gewisse  Rücksichten  auf  die
rein  menschlichen  oder  geistigen  Eigenschaften  der  Individualität
sind  mit  der  Pflicht  verknüpft,  dem  sozialen  Individuum  Schutz  und
Freiheit  zu  sichern,  was  sich  deutlich  daran  zeigt,  daß  der  Widerwille,
den  das  soziale  Individuum  bei  dem  Anblick  von  unverschuldet  in
Not  geratenen  Mitmenschen  empfindet,  nach  der  Staatshilfe  ruft.
Der  Staat  handelt  also  als  treue  Stütze  der  vorwärtsschreitenden
Menschheit,  indem  er  sich  der  Waisen,  der  Lahmen,  der  Krüppel,  der
Blinden  und  der  Geisteskranken  annimmt,  die  Kinder  durch  Gesetze
schützt,  bejahrten  Männern  und  Frauen  den  Genuß  einer  Rente
verbürgt  und  dem  wirtschaftlich  Schwachen,  wie  dem  Arbeitslosen
z.  B.,  helfend  die  Hand  reicht.
Hier  erhebt  sich  aber  ein  nicht  unwichtiges  Problem.  Es  könnten
            
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