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sie zum Staatskirchentum geworden; denn sie fordert Anerkennung
und Unterstützung vom Staate und begründet diesen Anspruch da
durch, daß ihr Gedeihen zur Erfüllung der Staatsaufgaben beitrage.
Zweifellos ist der Staat verpflichtet und daran interessiert, dem
Einzelnen die Kultusfreiheit zu sichern und die sittlichen und geist
lichen Errungenschaften hochzuhalten, nur liegt es in der Natur des
moralischen und geistlichen Lebens, daß der Staat ihm durch sein
aktives Eingreifen keine neuen Impulse geben kann. Vielmehr er
folgt die entgegengesetzte Wirkung: das Leben stagniert, und es ist
eine bemerkenswerte Erscheinung, daß sich das Wiedererwachen dieser
Lebensenergien jedesmal durch mehr oder weniger prononzierte Ab
weichungen von den Formeln und Gebräuchen charakterisiert hat —
ich erinnere an unsere eigene Hochkirchen-Bewegung —, auf die der
Staat, der Religionsbeschützer, als Merkmale und Zeichen der von
ihm virtuell anerkannten Sache hat bestehen müssen. Die geistliche
Freiheit der Kirche ist mit dem Staatspatronate unvereinbar. Reli
giöse Gemeinschaften, wie die Hochkirche, können wohl in geistlichen
und rituellen Dingen den Ruf nach Freiheit erheben, ja sie mögen ihre
Forderungen selbst eine Zeitlang mit Erfolg verfechten, weil der Staats
schutz kaum noch mehr als eine Formsache ist und nur fortdauert,
um politischen Parteigängern der jeweiligen Parlamentsmehrheit Kir
chenämter 1 zu reservieren, aber solange diese Assoziationen innerhalb
der Staatskirche bleiben, können sie in erwähnten Angelegenheiten
offenbar keine Freiheit beanspruchen. Im Mittelalter war die Ver
bindung zwischen der Kirche und dem Staate eine logische Folge der
damaligen Denkart, die beide Mächte als Offenbarungen von Gottes
Gegenwärtigkeit auf faßte und von ihnen die Verehrung des göttlichen
Vertreters erwartete. Doch über die Zeiten konnte dieser Geist nicht
triumphieren: heute ist das Bündnis nur noch ein Trümmerhaufen
von Zeremonien und Formen, die verwelken und dahinsiechen, nach
dem des Lebens Glut und Wärme längst erloschen ist.
In manchen Punkten reicht die Bedeutung dieser Verknüpfung
allerdings über die bloße Form hinaus und wirkt direkt schädigend.
Die verhängnisvolle Verquickung der Funktionen der Kirche und des
1 Die staatliche Anerkennung der Religion in Schottland ist noch bedeutungs
loser. Sie besteht aus einem Vertreter des Königs, der alljährlich in Holyrood
einen Empfangstag abhält, wo die Prediger, die an der Generalversammlung
der Staatskirche teilnehmen, zugegen sind.