Full text : Sozialismus und Regierung

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Staates  tritt  uns  mit  glänzender  Anschaulichkeit  und  kräftiger  Gebärde
in  der  Forderung  entgegen,  daß  in  den  Staatsschulen  Religionsunterricht ­
  erteilt  werden  sollte,  noch  plastischer  aber  in  dem  Anspruch,  daß
der  Glaube  der  Eltern  dort  auch  ihren  Kindern  zu  lehren  sei.  Schon  der
Ausdruck:  Religionsunterricht  —  „Religion“,  die  Domäne  der  Kirche;
„Unterricht“,  das  Gebiet  des  Staates  —  symbolisiert  die  irreligiöse
Narrheit  des  Versuches,  die  charakteristischen  Funktionen  der  beiden
Organisationen  zu  vereinigen.  Zwei  Richtungen  vertreten  in  dieser
Frage  klare  und  folgerichtige  Ansichten:  i.  der  römische  Katholik,  der
lehrt,  daß  die  Schule,  weil  sein  Staat  seiner  Kirche  untergeordnet  sein
muß,  ein  Vorzimmer  und  ein  Glied  seiner  Kirche  und  von  dem  Dufte
ihres  Weihrauches  erfüllt  sein  soll  und  daß  die  Lehrkräfte  seine
Glaubensgenossen  sein  müßten.  2.  Der  Anhänger  der  weltlichen
Erziehung,  der  für  Moralunterricht  plädiert,  den  allein  eine  bürgerliche ­
  Gewalt  erteilen  kann.  Die  katholische  Auffassung  streitet
wider  die  bürgerliche  Freiheit,  und  ein  Kompromiß  zwischen  ihr  und
ihrem  Antipoden  wäre  eine  Säkularisierung  des  religiösen  Geistes.
Der  von  der  staatlichen  Autorität  eingeführte  „Religionsunterricht“
gibt  den  Gemütern  entgeistigte  religiöse  Werte,  reicht  ihnen  die
Schale  ohne  den  Kern,  die  Spreu  ohne  den  Weizen.  Und  wer  kann
den  verheerenden  Einfluß  auf  das  seelische  Leben  ganzer  Generationen ­
  einer  Nation  erfassen,  der  die  bloße  Kenntnis  von  Tatsachen
eingedrillt  wird,  welche  als  die  besonderen  Träger  der  religiösen  Überzeugungen ­
  gelten,  denen  aber  die  schöpferische  Begeisterung,  die
alles  verwandelnden,  alchemistischen  Eigenschaften  mangeln,  die  das
eigentliche  Wesen  der  Religion  ausmachen  ?  Hierdurch  wird  einem
Volke  nur  die  Möglichkeit  geraubt,  daß  ein  verjüngendes  religiöses
Leben  in  ihm  schäume  und  sprudele.  Der  geistige  Wahn  und  die
seelische  Nacht,  worin  Leute  leben,  die  auf  einen  in  den  Staatsschulen
erteilten  „Religionsunterricht“  Wert  legen,  können  einen  in  ihrer  zwingenden ­
  und  bündigen  Klarheit  nur  darüber  entsetzen,  wie  wenig  wir
überhaupt  auf  dem  Wege  des  geistlichen  Lebens  fortgeschritten  sind.
Immerhin  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  die  verschiedenen  Sphären  der
unterschiedenen  gesellschaftlichen  Organe,  wie  Kirche  und  Staat,
keine  deutlich  bestimmbaren  Grenzen  haben.  Sie  verschwimmen  ineinander, ­
  und  hier  und  da  umfassen  sie  dasselbe  Gebiet.  Der  Staat  und
die  Kirche  haben  z.  B.  beide  in  der  Pädagogik  Pflichten  zu  erfüllen,
            
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