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dieser wirtschaftlichen Ungerechtigkeit nachzudenken, die sich mit
unserem Gesellschaftsleben so unentwirrbar verknüpft hat. Um diesen
Zweck zu erreichen, befürwortet der Sozialist nicht die Abschaffung
des Privateigentums, sondern die Beschränkung seiner Operations
basis. Und die moderne Gesetzgebung bewegt sich denn auch in dieser
Richtung: Gesetzesvorlagen, die die Munizipalisierung der Straßen
bahnen begünstigen, wie auch das Budget von 1909 sind von diesem
Geist beseelt. Wenn diese Neuordnung der Eigentumsverhältnisse
die weitere Entwicklungslinie bleibt, so ist es vollkommen klar,
daß die Beständigkeit, die eine nach dem Besitz abgestufte Wahl
fähigkeit der Gesetzgebung verleihen soll, keine Dauerhaftigkeit des
Lebens, sondern Todesstarre wäre. Zum Wesen des Fortschritts ge
hört ein Wechsel in der Methode und dem Geiste des Eigentums, ver
bunden mit einer veränderten Auffassung über das, was als Privat
eigentum zu behalten ratsam ist und was nicht — z. B. Privatbesitz
an Menschen, Sklaven. Wenn deshalb der Staat den Besitz als Prüf
stein der Wahlberechtigung erklären wollte, so gliche er einem Manne,
der durch sein ganzes Leben die Gepflogenheiten der Jugend zu be
obachten sich entschlossen hätte, oder den amerikanischen Südstaaten
vor dem Bürgerkrieg, hätten sie darauf bestanden, daß nur Sklaven
besitzer wählen dürften. Wollte man die Gebräuche der Zukunft
im voraus festlegen, so wären die vorübergehenden sozialen Gewohn
heiten mit der höchsten Gewalt ausgestattet.
Von derselben fundamentalen Bedeutung ist das Argument, daß
jeder Bürger an der moralischen und politischen Leistungsfähigkeit
seines Staates interessiert ist, was die Sonderinteressen der besitzenden
Klassen an Wichtigkeit und Wert weit überschattet. Einem wohlge
fügten Staatswesen sind die Erfahrungen der besitzlosen und der ver
mögenden Klassen in gleichem Grade unentbehrlich. Die Lebenspraxis
des Armen, dem niedriger Lohn, unregelmäßige Beschäftigung oder
sonstiges Mißgeschick nie die Möglichkeit zur Eigentumserwerbung ge
boten haben, ist politisch so hoch zu werten wie die Erfahrung des
Millionärs, dessen einzige Beschwerden und Plackereien der Überfülle
von Besitz entsprungen sind. Beim expropriierten und landlosen Kät
ner ist viel eher eine sozial vernünftige Ansicht über Landbesitz vor
auszusetzen, als beim Grundbesitzer, der dem Jagdvergnügen frönt,
and der beschäftigungslose Lohnarbeiter, dem ein Unterstützungs