Full text: Sozialismus und Regierung

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An dieser Stelle tritt ein weiterer Vorschlag in den Kreis der Be 
trachtungen. Können wir nicht ein Bildungsnierkmal ersinnen, das 
die Wirkung hätte, den Einfluß der demoralisierenden Teile der Wäh 
lerschaft zu verringern? Können wir nicht Leuten mit gewissem Bil 
dungsgrad zwei Stimmen geben und so den Grundsatz der besonderen 
Vertretung der Universitätskörperschaften ausdehnen? Oder könnten 
wir nicht von den Bewerbern um das Wahlrecht den Nachweis eines 
bestimmten Bildungsganges fordern, ähnlich wie die Behörden in den 
Vereinigten Staaten von Nordamerika die Einwanderer prüfen? 
Zuerst machen sich uns immer wieder die praktischen Schwierig 
keiten fühlbar. Was soll geprüft werden? Offenbar nicht die Kennt 
nisse allein; denn der Landstreicher würde nicht ausgejätet werden, 
und viel Wissen blüht hinter den Gefängnistoren. Soll irgend etwas 
erprobt werden, so müssen es Charakter, Urteilskraft und Begabung 
sein. Aber gerade diese Eigenschaften werden von den schulmäßig ge 
arteten Prüfungen ausgeschlossen. Die Vertreter der Universitäten 
bestehen nahezu ausnahmslos aus solchen Männern, deren aka 
demische und berufliche Distinktion sie daran gehindert zu haben 
scheint, parlamentarischen Einfluß und hervorragende politische Be 
deutung zu erringen. Und wird eine Universität durch einen Mann ver 
treten, der seltenes Talent mit unabhängigem Urteil vereinigt, so pflegt 
sie ihn gewöhnlich zu wechseln. Der fast typische Mangel an poli 
tischem Verständnis, den die Abgeordneten der Universitäten gezeigt 
haben, hat die Ausdehnung dieser Gattung von Vertretung in Verruf 
gebracht, anstatt ihr Sympathien zuzuführen, und die Hauptsache 
ist hierbei, daß nicht die Vertreter selbst zu tadeln sind; denn in ihren 
engeren Fächern sind sie oft glänzende Kapazitäten gewesen. Der 
Irrtum wurzelt in der Idee einer solchen Vertretung. Eine erfolgreiche 
Laufbahn an der Universität ist gelegentlich das Zeichen, daß sich 
über eines Menschen Geist tiefe Dunkelheit in bezug auf alle mensch 
lichen Angelegenheiten ausgebreitet hat und daß sein staatsbürger 
licher Wert nicht von hoher Prägung ist. 
Wenn wir nun mit gewissenhafter Sorgfalt untersuchen, welche 
Eigenschaften zur vernünftigen Ausübung des Wahlrechts wirklich er 
forderlich sind, so finden wir, daß Kriterien wie akademische Würden 
völlig bedeutungslos sind, weil die wohl an sich wertvollen Erfahrungen 
einer Universitätslaufbahn für gute Regierung keine überwiegende oder
	        
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