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An dieser Stelle tritt ein weiterer Vorschlag in den Kreis der Be
trachtungen. Können wir nicht ein Bildungsnierkmal ersinnen, das
die Wirkung hätte, den Einfluß der demoralisierenden Teile der Wäh
lerschaft zu verringern? Können wir nicht Leuten mit gewissem Bil
dungsgrad zwei Stimmen geben und so den Grundsatz der besonderen
Vertretung der Universitätskörperschaften ausdehnen? Oder könnten
wir nicht von den Bewerbern um das Wahlrecht den Nachweis eines
bestimmten Bildungsganges fordern, ähnlich wie die Behörden in den
Vereinigten Staaten von Nordamerika die Einwanderer prüfen?
Zuerst machen sich uns immer wieder die praktischen Schwierig
keiten fühlbar. Was soll geprüft werden? Offenbar nicht die Kennt
nisse allein; denn der Landstreicher würde nicht ausgejätet werden,
und viel Wissen blüht hinter den Gefängnistoren. Soll irgend etwas
erprobt werden, so müssen es Charakter, Urteilskraft und Begabung
sein. Aber gerade diese Eigenschaften werden von den schulmäßig ge
arteten Prüfungen ausgeschlossen. Die Vertreter der Universitäten
bestehen nahezu ausnahmslos aus solchen Männern, deren aka
demische und berufliche Distinktion sie daran gehindert zu haben
scheint, parlamentarischen Einfluß und hervorragende politische Be
deutung zu erringen. Und wird eine Universität durch einen Mann ver
treten, der seltenes Talent mit unabhängigem Urteil vereinigt, so pflegt
sie ihn gewöhnlich zu wechseln. Der fast typische Mangel an poli
tischem Verständnis, den die Abgeordneten der Universitäten gezeigt
haben, hat die Ausdehnung dieser Gattung von Vertretung in Verruf
gebracht, anstatt ihr Sympathien zuzuführen, und die Hauptsache
ist hierbei, daß nicht die Vertreter selbst zu tadeln sind; denn in ihren
engeren Fächern sind sie oft glänzende Kapazitäten gewesen. Der
Irrtum wurzelt in der Idee einer solchen Vertretung. Eine erfolgreiche
Laufbahn an der Universität ist gelegentlich das Zeichen, daß sich
über eines Menschen Geist tiefe Dunkelheit in bezug auf alle mensch
lichen Angelegenheiten ausgebreitet hat und daß sein staatsbürger
licher Wert nicht von hoher Prägung ist.
Wenn wir nun mit gewissenhafter Sorgfalt untersuchen, welche
Eigenschaften zur vernünftigen Ausübung des Wahlrechts wirklich er
forderlich sind, so finden wir, daß Kriterien wie akademische Würden
völlig bedeutungslos sind, weil die wohl an sich wertvollen Erfahrungen
einer Universitätslaufbahn für gute Regierung keine überwiegende oder