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den Südstaaten zum Lynchen der Schwarzen führt. In Natal sind die
Frauen äußerst verbittert gegen die Eingeborenen, und in Australien
findet der Entschluß der weißen Rasse, sich rein zu halten — die Lehre
vom weißen Australien — unter den Frauen die begeistertsten An
hänger. Die Furcht vor Vergeltungsmaßregeln der Japaner macht dort
die weiblichen Wähler so willfährig wie die Männer, die allgemeine
Wehrpflicht zu unterstützen. Nie haben die Frauen eines Stammes
oder einer Nation die Stammes- oder Nationalinstinkte verleugnet, nie
haben sie es unterlassen, die Leidenschaften des Kriegers zu schüren,
und die geschlechtliche Auswahl hat unter den Kriegsstürmen der
Stämme und Nationen die Männer bevorzugt, die nach Schlachten
ruhm lechzten. Bei Menschen und Tieren zeigt es sich in gleicher Weise,
daß sich Weib und Mann um die Erhaltung der streitbaren Kräfte der
Rasse bemühen.
Obgleich nun solche rastlose Mitarbeit stets als Möglichkeit in den
Unterströmungen der modernen Gemeinwesen vorhanden sein mag,
so kann sie doch nicht als die charakteristische Äußerung des ge
wöhnlichen Lebens gelten. Damit jedem ein „anständiges Leben“ ge
sichert werde, zu welchem Zweck der heutige Staat existiert, ist eine
vernünftige Staatspolitik erforderlich, die nur möglich ist, wenn der
Staat, wie ich bereits dargelegt habe, die Erfahrungen aller wider
spiegelt. Wenn daher überhaupt etwas für das Frauenstimmrecht
sprechen soll, so muß es der Beweis sein, daß die Frauen über einen
anderen Erfahrungsschatz verfügen als die Männer. Daß die Frau
unterdrückt wird, daß sie Steuern zahlt, daß sie die eine Partei gegen
die andere unterstützen wird, daß sie den Gesetzen, an deren Zustande
kommen sie nicht direkt mitwirkt, gehorchen muß, mag wahr oder
falsch sein. Soweit es richtig ist, trifft es für andere Schichten der Ge
sellschaft ebenfalls zu und berührt nicht die spezielle Frage der Wahl
unfähigkeit auf Grund des Geschlechtes. Es mögen sich alle diese
Dinge bestätigen und trotzdem nicht die Frauen zum Wählen berech
tigen. Die schimpfliche Klassifizierung der Frauen mit Kindern und
Geisteskranken könnte politisch durch die Tatsachen begründet sein;
in diesem Falle sollten wir die Frauen bedauern, ihnen aber nicht
das Wahlrecht erringen helfen.
Gibt es Gründe, warum die Erfahrung der Frauen dem Staate ge
fährlich sein sollte? Und warum sie heute für ihn notwendig ist? Die