peinlich genug sein kann. Die Menge ist ihrem Wesen nach nicht zum
Gesetzgeber geschaffen.
Wenn wir nun erwägen, welche Einflüsse durch solchen Wechsel
verstärkt werden, so wird unsere Unruhe nur gesteigert. Die Presse
wird an Einfluß, die sich mit Sonderinteressen befassenden Organisatio
nen werden an Macht gewinnen; die Parteien werden daher mehr und
mehr von Interessen bestimmterWirtschaftskreise beherrscht werden 1 .
Bestätigt wird dies durch die Erfahrung, die mit der Initiative, dem
Vorschlagsrecht, gemacht worden ist. Die eifrigsten Verteidiger des
Referendums stellen es als Grundsatz auf, daß das Vorschlags- und Ver-
werfungsrecht dem Volke reserviert werden müsse. Das Referendum
habe keinen positiven Wert, es wäre höchstens ein Schutzmittel gegen
korrupte und feile, aber keinHeilmittel gegen nachlässigeGesetzgebungs-
körperschaften. Deshalb solle das Volk die Macht haben, die Legislative
an Instruktionen zu binden, ähnlich wie es in der Züricher Verfassung
etwas gezwungen heißt: „Das Volk übt die gesetzgebende Gewalt unter
Beihilfe der Staatslegislative aus.“ Doch auch hier erschüttern die Tat
sachen den Schein. Durch welchen Vorteil zeichnet sich die Macht der
Initiative vor dem Einfluß derWahlen aus ? Die Kandidaten müssen sich
über die Wünsche des Volkes orientieren, sich nach ihnen richten und
versprechen, dem Verlangen des Volkes zu entsprechen. Wohl weiß ich,
daß sich die Handlungen eines Abgeordneten nicht immer mit dem
Willen seiner Wähler decken. Will man dies aber dadurch erklären, daß
der Vertreter seine Verpflichtungen absichtlich verletzt, die Volksfor
derungen mißachtet und sich Immunität erwirkt, indem er die Öffent
lichkeit entweder täuscht oder kauft, so muß sicherlich jede Hoffnung
erlöschen, daß die Initiative bessere Resultate als das Repräsentativ
system zeitigen werde, weil man damit denBankerott desRepräsentativ-
systems durch den Zusammenbruch der Demokratie selbst erklärt 2 .
1 Dies beobachtet man schon bei Nachwahlen, wo die Regierung manchmal wegen
einer Frage bekämpft wird, um die sich zurzeit gerade die Verhandlungen im
Unterhause drehen. Als die Schankkonzessions-Bill erörtert wurde, war es die
Agitation der Schankwirte, und als die Achtstundenbill der Bergarbeiter zur De
batte stand, war es die Kampagne der Coal Consumers’ League (die Liga der Koh-
tenkonsumenten), die bei den Nachwahlen den Ausschlag gaben. 2 Lloyd und
Hobson: The Swiss Democracy, p. 221: „Die Initiative hat sich sicherlich bis
r? ute noch nicht als ein besonders taugliches Werkzeug bewiesen. Das einzigste
Mal . wo man es erfolgreich erprobte, war die am wenigsten ehrenvolle gesetz
geberische Tat der schweizer Demokratie in den letzten Jahren, nämlich die
Annahme des berüchtigten „Schlachthausartikels“, der unter dem Einflüsse einer
antisemitischen Agitation abgefaßt wurde.
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