Full text : Sozialismus und Regierung

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tierischen  Organismus,  so  muß  auch  die  politische  Funktion  in  dem
sozialistischen  Staate  spezialisiert  sein.  Sie  kann  nicht  von  der  Masse
des  Gemeinwesens  ausgeübt  werden.
Von  größter  Bedeutung  bleibt  es,  daß  dieses  Organ  den  höchsten
Grad  der  Leistungsfähigkeit  erreiche,  damit  seine  Tätigkeit  nicht  den
Willen  der  Staatsbürger  hemme,  sondern  deren  Zwecke  erfülle.  Deshalb ­
  ist  es  angebracht,  daß  wir  uns  an  dieser  Stelle  darüber  klar  werden, ­
  was  die  Funktionen  dieses  politischen  Organes  sind  und  wie  sie
wirkungsvoll  gestaltet  werden  können.
Zu  oft  wird  behauptet,  daß  der  einzige  Zweck  des  Parlamentes  sei,
Gesetze  zu  machen,  und  weil  es  sich  hierin  nicht  überstürzt,  wird  es
eine  Schwatzanstalt  genannt.  Aber  so  glänzend  auch  das  Genie  eines
Staatsministers  oder  so  geschickt  der  Urheber  von  Gesetzentwürfen
sein  möge,  erst  die  im  Parlamente  gepflogene  Diskussion  verbessert
die  Vorlagen  und  macht  das  Land  mit  ihren  Grundsätzen  und  Details
bekannt.  Deshalb  muß  das  Parlament  beraten,  bevor  es  Gesetze
schafft.  Nicht  allein,  daß  zwei  Umstände  es  an  dieser  Pflichterfüllung
hindern,  sondern  sie  drohen  sogar,  ihm  dies  überhaupt  unmöglich  zu
machen.  Der  erste  Umstand  ist  die  Anzahl  der  Abgeordneten  und  der
zweite  ist  die  ungebührliche  Parteisucht  der  Opposition.  Die  Anwesenheit ­
  von  670  Deputierten  im  Westminsterpalast  vernichtet  das  Parlament ­
  als  beratende  Körperschaft.  Die  Hälfte  der  Mitgliederanzahl  wäre
ein  großer  Gewinn  für  die  gesetzgeberische  Tätigkeit  und  sicherte  obendrein ­
  erheblich  bessere  Gesetze.  Die  unbeholfene  Größe  des  Hauses  der
Gemeinen  veranlaßt  einen  guten  Teil  der  an  ihm  geübten  Kritik,  und
einige  der  von  Zeit  zu  Zeit  gemachten  Reformvorschläge  —  z.  B.  die
Redezeit  abzukürzen  —  werden  an  der  Situation  ganz  und  gar  nichts
ändern,  solange  eben  die  jetzige  Anzahl  der  Abgeordneten  aufrechterhalten ­
  bleibt.  Das  Unterhaus  ähnelt  zu  sehr  einer  Menge  und  nimmt
deren  Gebrechen  an:  Geschwätzigkeit,  saloppe  Vernachlässigung  der
Einzelheiten,  Verschwommenheit  der  Zwecke,  Unterwerfung  unter
Autoritäten,  Mangel  an  persönlicher  Auszeichnung,  an  individuellem
Hervorragen.  Ein  vielköpfiges  Parlament  ist  gleichbedeutend  mit
Herrschaft  des  Kabinetts  und  der  Einpeitscher,  was  die  Ausschaltung
des  einzelnen  Abgeordneten  zur  unvermeidlichen  Folge  hat.  Gewöhnlich ­
  werden  diese  Dinge  auf  das  Sündenregister  des  Parteisystems  gesetzt. ­
  Die  Parteimaschine  kann  sich  ihrer  wohl  bedienen  und  sie  für
            
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