Full text : Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe

Kohlensäure

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Koipufelle

Güte  als  „Fine  Champagne“  hergestellt  wird.
Weniger  wertvolle,  als  „Eau  de  vie“,  „Petit
Champagne“,  „Armagnac“  bezeichnete  Sorten
stammen  aus  den  Departements  AngouKme,
Chäteauneuf,  Languedoc.  Auch  in  Ungarn,  Spanien ­
  und  Portugal  sowie  neuerdings  vor  allem
in  Deutschland  wird  viel  K.  destilliert.  Das
frische  Weindestillat  ist  eine  völlig  farblose
Flüssigkeit  von  meist  so—6o°/o  Alkoholgehalt,
welche  erst  im  Verlaufe  der  Lagerung  auf  eichenen ­
  Fässern  ihre  gelbe  Farbe  und  die  prächtige
Blume  annimmt.  Neben  verschwindenden  Spuren
von  Furfurol  finden  sich  geringe  Mengen  Fuselöl, ­
  flüchtige  Säuren,  Aldehyde  und  Ester,  deren
Gehalte  aber  zu  großen  Schwankungen  unterliegen, ­
  als  daß  darauf  eine  sichere  Beurteilung
gegründet  werden  könnte.  Im  Laufe  der  Zeit
hatte  sich  der  Begriff  des  K.  nun  außerordentlich ­
  verschoben.  An  Stelle  des  reinen  Weindestillates
  tauchten  Mischungen  mit  Kartoffelbranntwein ­
  (sog.  Weinsprit)  in  immer  größerer
Menge  auf.  Ja,  es  wurden  ganz  offen  als  Kbgnahes ­
  senz  Auflösungen  von  echtem  oder  künstlichem ­
  Weinbeeröl  (s.  d.)  zur  Darstellung  von  K.
auf  kaltem  Wege,  d.  h.  durch  einfaches  Vermischen ­
  mit  Feinsprit,  angepriesen.  Zur  Bekämpfung ­
  der  hierdurch  hervorgerufenen  Mißstände
wurden  in  §  18  des  Weingesetzes  vom  7.  IV.  1909
folgende  Vorschriften  erlassen;  „1.  Trinkbranntwein,
  dessen  Alkohol  nicht  ausschließlich  aus
Wein  gewonnen  ist,  darf  im  geschäftlichen  Verkehr ­
  nicht  als  Kognak  bezeichnet  werden.
2.  Trinkbranntwein,  der  neben  Kognak  Alkohol
anderer  Art  enthält,  darf  als  Kognakverschnitt
bezeichnet  werden,  wenn  mindestens  V10  d es
Alkohols  aus  Wein  gewonnen  ist.  3.  Kognak
und  Kognakverschnitte  müssen  in  100  Raumteilen ­
  mindestens  38  Raumteile  Alkohol  enthalten. ­
  4.  Trinkbranntwein,  der  in  Flaschen  oder
ähnlichen  Gefäßen  unter  der  Bezeichnung  Kognak
gewerbsmäßig  verkauft  oder  feilgehalten  wird,
muß  zugleich  eine  Bezeichnung  tragen,  welche
das  Land  erkennbar  macht,  wo  er  für  'den  Verbrauch ­
  fertiggestellt  worden  ist.  Die  näheren
Vorschriften  trifft  der  Bundesrat.  5.  Die  vom
Bundesrate  vorgeschriebenen  Bezeichnungen  sind
auch  in  die  Preislisten  und  Weinkarten  sowie  in
die  sonstigen  im  geschäftlichen  Verkehr  üblichen
Angebote  mit  aufzunehmen.  Die  in  §  10,  16  des
Weingesetzes  verbotenen  Stoffe  (s.  Wein)  dürfen
auch  zur  Herstellung  von  Kognak  nicht  benutzt
'Verden.“  —  Gemische  von  Kognak  mit  Spiritus
dürfen  nur  als  Kognakverschnitt  in  den  Handel ­
  gebracht  werden.  Künstliche  Färbung  mit
Teerfarbstoffen  ist  unzulässig.  Die  Bezeichnung
Kunstkognak  oder  Fassonkognak  wird  von  der
neueren  Rechtsprechung  durchweg  verworfen.
Kohlensäure  (Kohlensäureanhydrid,  Kohlendioxyd, ­
  lat.  Acidum  carbohicum,  frz.  Acide
carbonique,  engl.  Carbonic  acid)  bildet  zwar
nicht  im  gasförmigen  Zustande,  wohl  aber  als
komprimierte,  sog.  flüssige  K.  einen  wichtigen ­
  Handelsartikel.  Sie  gehört  zu  den  verbreitetsten ­
  Stoffen  der  Erdoberfläche.  Als  regelmäßiges ­
  Erzeugnis  der  Verbrennung  organischer
"toffe  sowie  der  tierischen  und  pflanzlichen  Atmung ­
  findet  sie  sich  beständig  in  der  Atmosphäre ­
  in  Menge  von  etwa  0,039  °/o.  Ferner  wird
S1 e  von  den  tätigen  Vulkanen  ausgestoßen,  entströmt ­

  aus  Erdrissen  und  Spalten  und  gelangt,  in
Wasser  gelöst,  in  Form  von  Säuerlingen  zutage.
Ihre  Verbindungen  mit  Basen,  die  Karbonate,
wie  Kalkstein,  Marmor,  Kreide,  Dolomit  und
Magnesit,  sind  verbreitete  Mineralien,  die  sogar
gesteins-  und  gebirgsbildend  auftreten.  Zur  Darstellung ­
  der  K.  zersetzt  man  Karbonate  (Marmor,
Magnesit)  entweder  mit  verdünnten  Säuren  oder
durch  Glühen,  oder  gewinnt  sie  durch  Verbrennung ­
  von  Koks.  Die  reine  K.,  C0 2 ,  ist  ein
färb-  und  geruchloses  Gas  von  deutlich  saurem
Geschmack.  Sie  vermag  weder  selbst  zu  brennen, ­
  noch  die  Verbrennung  zu  unterhalten,  löscht
vielmehr  brennende  Körper  aus  und  führt,  eingeatmet,
  Erstickung  herbei.  Sie  dient  in  den
Zuckerfabriken,  in  denen  sie  beim  Glühen  des
Kalksteins  als  Nebenprodukt  entsteht,  zum  Saturieren, ­
  ferner  zur  Darstellung  von  Ammoniaksoda ­
  und  von  Bleiweiß.  Auf  ihrer  hohen  Löslichkeit ­
  in  Wasser  (1  Vol.  Wasser  nimmt  bei  o°
1,8  Vol.  K-  auf)  beruht  ihre  Verwendung  zur  Herstellung ­
  kohlensaurer  Getränke.  Zu  letzterem
Zwecke  führt  man  sie  jedoch  zunächst  in  dqn
flüssigen  Zustand  über.  Das  nach  den  angegebenen ­
  Verfahren  dargestellte  pder  auch  natürlich
vorkommende  K.-Gas  wird  durch  Überführung
in  Bikarbonat  oder  Waschen  mit  Kaliumpermanganat ­
  gereinigt,  getrocknet  und  in  Zylindern
aus  Schmiedeeisen  oder  Stahl  bei  so—60  Atmosphären ­
  komprimiert.  Die  schmiedeeisernen  Flaschen ­
  haben  9  mm  dicke  Seitenwände  und  15  mm
dicken  Boden  und  sind  auf  einen  Überdruck  von
250  Atmosphären  geprüft.  Sie  enthalten  8,  10,.
20  oder  30  kg  K.  zum  Preise  von  je  25—30  Pfg.
und  werden  den  Abnehmern  leihweise  überlassen.
Die  flüssige  K.  ist  eine  wasserhelle,  bewegliche
Flüssigkeit,  welche  bei  —78,2°  siedet  und  sich
bei  schneller  Verdunstung  in  eine  lockere  schneeähnliche ­
  Masse,  die  feste  K.,  verwandelt.  Die
flüssige  K.  findet  äußerst  mannigfaltige  Verwendung. ­
  Sie  dient  in  den  Gastwirtschaften  zum
Bierausschank,  ferner  zur  Herstellung  von  kohlensaurem ­
  Wasser,  beim  Gießen  von  Gußstahl  und
anderen  Metallen  zur  Erzielung  dichter,  blasenfreier ­
  Gußstücke,  zum  Betriebe  von  Feuerspritzen
und  als  Feuerlöschmittel.  Krupp  in  Essen  benutzt
sie  außerdem  bei  Wiederherstellung  von  beschädigten ­
  Kanonen  zum  Loslösen  der  konischen
Mantelrohre  von  dem  zylindrischen  Kernrohre.
Der  Versand  der  flüssigen  K.,  der  früher  auf
Feuerzüge  beschränkt  war,  ist  jetzt  auf  allen
Eisenbahnzügen  gestattet,  aber  an  folgende  Bedingungen ­
  geknüpft:  Die  Behälter  müssen  aus
Schweißeisen,  Flußeisen  pder  Gußstahl  hergestellt
und  amtlich  auf  einen  Druck  von  250  Atmosphären ­
  geprüft  sein.  Ein  amtlicher  Vermerk
auf  den  Flaschen  muß  darauf  hinweisen,  daß
diese  Prüfung,  und  zwar  innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,  erfolgt  ist.  Zum  Schutze  der  Ventile ­
  müssen  Kappen  aufgeschraubt  sein,  die  mit
einem  Kranze  zur  Verhinderung  des  Rollens  versehen ­
  sind.
Koipufelle  (Nutria).  Das  Koipu,  eine  biberartige, ­
  große  Seeratte,  lebt  in  großer  Menge
in  den  südamerikanischen,  La-Platastaaten.  Sein
Fell,  das  ohne  den  wertlosen  Schwanz  4V2  dm
oder  mehr  in  der  Länge  mißt,  wird  teils  zu
Pelzwerk,  teils  bei  der  Herstellung  von  Hüten
verwandt,  wöbei  das  meist  braunrote  Oberhaar
            
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