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ie Auflösung -er bei-en slmter.^.
^ Durch SunSesgesetz vom 21. Juni ISbä wurSe Sie Gewerbe-
freiheit unS Zrekzügigkeit eingeführt, welche einfchneiSen-e
flnSerungen Ser Zunstrechte zur §olge hatte. Das Gesetz sollte zwar
-en LeftanS Ser Zünfte nicht unmittelbar unterSrücken, machte aber
Sie Ausübung eines Gewerbes unabhängig von Ser bis Sahin wenig
stens noch als Regel festgehaltenen Lehr- unS wanSerzeit unS Sem
formalen Erwerbe Ser Meisterschaft, überhaupt von Ser Zugehörig
keit zu einer Zunft. J\\it Einrichtungen Ser Zunft, Sie in früheren
Zeiten irgenSwie Sie Existenz Ser Zunstangehörigen gesichert hatten,
waren Somit beseitigt. Es blieb Sen Ämtern nichts als Sie Er
innerung unS Ser Name. Das bis Sahin stattgehabte gute Verhält
nis zwischen Meister unS Gesellen horte auf unS machte Sen fozkal-
Semokcatifchen Seftrebungen Platz.
VaSurch, Saß sich mehrere Gesellen etablierten, wuchs Sie Kon
kurrenz Serartig, Saß Ser verSienst sehr geschmälert wurSe; ebenso
waren Sie Unternehmungen Surch Sie von Ser Sozialüemokratie ein
geführten Arbeitseinstellungen stets gefährSet.
Die MitglieSer -esMts Ser Hauszimmerleute, Sie Ztmmermeister
£>. W. peterfen,
v. Schumacher,
J. tj. Köllner unS
Joh. Lösch,
sowie Sie vom Mt -er Maurer unS Steinhauer noch vorhanSenen
-rei Maurermeister
H. Lohmann,
H. Hagelberg unS
Kipp
traten Saher am 2b. Juli 1S7Z zusammen unS beschlossen -ie Auf
lösung -er bei-en genannten Mter.
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