■//*//«
I
I
ie Auflösung -er bei-en slmter.^.
^ Durch SunSesgesetz vom 21. Juni ISbä wurSe Sie Gewerbefreiheit
unS Zrekzügigkeit eingeführt, welche einfchneiSen-e
flnSerungen Ser Zunstrechte zur §olge hatte. Das Gesetz sollte zwar
-en LeftanS Ser Zünfte nicht unmittelbar unterSrücken, machte aber
Sie Ausübung eines Gewerbes unabhängig von Ser bis Sahin wenigstens
noch als Regel festgehaltenen Lehr- unS wanSerzeit unS Sem
formalen Erwerbe Ser Meisterschaft, überhaupt von Ser Zugehörigkeit
zu einer Zunft. J\\it Einrichtungen Ser Zunft, Sie in früheren
Zeiten irgenSwie Sie Existenz Ser Zunstangehörigen gesichert hatten,
waren Somit beseitigt. Es blieb Sen Ämtern nichts als Sie Erinnerung
unS Ser Name. Das bis Sahin stattgehabte gute Verhältnis
zwischen Meister unS Gesellen horte auf unS machte Sen fozkal-Semokcatifchen
Seftrebungen Platz.
VaSurch, Saß sich mehrere Gesellen etablierten, wuchs Sie Konkurrenz
Serartig, Saß Ser verSienst sehr geschmälert wurSe; ebenso
waren Sie Unternehmungen Surch Sie von Ser Sozialüemokratie eingeführten
Arbeitseinstellungen stets gefährSet.
Die MitglieSer -esMts Ser Hauszimmerleute, Sie Ztmmermeister
£>. W. peterfen,
v. Schumacher,
J. tj. Köllner unS
Joh. Lösch,
sowie Sie vom Mt -er Maurer unS Steinhauer noch vorhanSenen
-rei Maurermeister
H. Lohmann,
H. Hagelberg unS
Kipp
traten Saher am 2b. Juli 1S7Z zusammen unS beschlossen -ie Auflösung
-er bei-en genannten Mter.
I
*//»