Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

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ie  Auflösung  -er  bei-en  slmter.^.
^  Durch  SunSesgesetz  vom  21.  Juni  ISbä  wurSe  Sie  Gewerbefreiheit
  unS  Zrekzügigkeit  eingeführt,  welche  einfchneiSen-e
flnSerungen  Ser  Zunstrechte  zur  §olge  hatte.  Das  Gesetz  sollte  zwar
-en  LeftanS  Ser  Zünfte  nicht  unmittelbar  unterSrücken,  machte  aber
Sie  Ausübung  eines  Gewerbes  unabhängig  von  Ser  bis  Sahin  wenigstens ­
  noch  als  Regel  festgehaltenen  Lehr-  unS  wanSerzeit  unS  Sem
formalen  Erwerbe  Ser  Meisterschaft,  überhaupt  von  Ser  Zugehörigkeit ­
  zu  einer  Zunft.  J\\it  Einrichtungen  Ser  Zunft,  Sie  in  früheren
Zeiten  irgenSwie  Sie  Existenz  Ser  Zunstangehörigen  gesichert  hatten,
waren  Somit  beseitigt.  Es  blieb  Sen  Ämtern  nichts  als  Sie  Erinnerung ­
  unS  Ser  Name.  Das  bis  Sahin  stattgehabte  gute  Verhältnis ­
  zwischen  Meister  unS  Gesellen  horte  auf  unS  machte  Sen  fozkal-Semokcatifchen
  Seftrebungen  Platz.
VaSurch,  Saß  sich  mehrere  Gesellen  etablierten,  wuchs  Sie  Konkurrenz ­
  Serartig,  Saß  Ser  verSienst  sehr  geschmälert  wurSe;  ebenso
waren  Sie  Unternehmungen  Surch  Sie  von  Ser  Sozialüemokratie  eingeführten ­
  Arbeitseinstellungen  stets  gefährSet.
Die  MitglieSer  -esMts  Ser  Hauszimmerleute,  Sie  Ztmmermeister
£>.  W.  peterfen,
v.  Schumacher,
J.  tj.  Köllner  unS
Joh.  Lösch,
sowie  Sie  vom  Mt  -er  Maurer  unS  Steinhauer  noch  vorhanSenen
-rei  Maurermeister
H.  Lohmann,
H.  Hagelberg  unS
Kipp
traten  Saher  am  2b.  Juli  1S7Z  zusammen  unS  beschlossen  -ie  Auflösung ­
  -er  bei-en  genannten  Mter.

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