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1. Fragen,
die Lage und Beschaffenheit der Grundstücke im Allgemeinen betreffend.
1) Welche Nummern hat das Grundstück? Auf dem Hypothekenfolium? I m Brandcataster?
Im Steuercataster?
2) Hat dasselbe noch eine besondere Benennung? Welche?
3) Wer ist der Besitzer desselben?
4) Welchem Zwecke oder welchen Zwecken dient das Grundstück vorzugsweise?
Wieviel enthält es Privatwohngebäude?
5) Befinden sich bei dem Grundstücke, als besondere Gebäude bestehende Scheunen, Schuppen, Ställe?
Wie viel zusammen?
6) Oder befinden sich bei dem Grundstücke, als besondere Gebäude bestehende Fabrikgebäude, Mühlen, Privat*
Magazine? Wie viel zusammen?
7) Welches ist wohl der gegenwärtige Werth des Grundstücks (ohne bewegliches Inventar), wenn es aus freier Hand
verkauft werden sollte?
8) Wie hoch ist dasselbe mit Hypothekenschulden (einschliesslich etwaiger Pfandbriefschulden) belastet?
Motive und Erläuterungen,
die Angaben über Lage und Beschaffenheit der Grundstücke im Allgemeinen betreffend.
Zu 1. Die Fragen nach der Nummer eines Grundstücks sind nothwendig zu seiner bestimmten Bezeichnung. Gewöhnlich laufen
mehrere Numerirungen neben einander her. Bei dem zur Zeit noch stattfindenden Mangel eines allgemeinen, über die ganze
Monarchie verbreiteten Gebäudecatasters ist daher die Angabe der oben namhaft gemachten drei verschiedenen Nummern für
jetzt noch unentbehrlich.
Zu 2. Die etwaige orts- oder gegendübliche Nebenbezeichnung des Gebäudes ist mitzutheilen, um die Ortsverzeichnisse darnach
vervollständigen, bezüglich berichtigen zu können.
Zu 3. Nach dem Namen des Besitzers des Grundstücks wird deshalb besonders gefragt, weil er durch die Unterschrift dann
nicht in Erfahrung gebracht wird, wenn das Grundstück nicht von ihm selbst verwaltet, sondern von einem Andern administrât wird.
Zu 4 — 6. Nachrichten über die Bestimmung der Grundstücke werden in Preussen schon seit mehr als 50 Jahren erhoben. Für die
Kenntniss des gewerblichen Charakters der Orte sind sie von grösster Wichtigkeit. Die bisherigen Tabellen stellen bekanntlich
2 grosse Gruppen von Gebäuden auf, öffentliche und Privatgebäude. Die oben gestellten Fragen beziehen sich aber nur auf
Privatgebäude. Hinsichtlich dieser unterscheiden jene Tabellen zwischen Privatwohngebäuden, sodann gewerblichen Gebäuden, als:
Fabriken, Mühlen, Privat-Magazinen, und endlich zwischen landwirtschaftlichen Gebäuden,'Scheunen, Schuppen und Ställen.
Diese Unterscheidungen sind auch fernerhin beizubehalten und darum sind die Fragen gestellt.
Zu 7 — 8. Die Fragen nach dem Werth und der Verschuldung der Grundstücke sind so delicater Natur, dass man sie
nicht gestellt haben würde, wenn die Nachweise, die durch ihre genaue Beantwortung erhalten werden können, nicht von der
allergrössesten Wichtigkeit und namentlich in jetziger Zeit wären. In den Städten wie auf dem Lande ist die Klage nach
mangelndem Realcredit eine gleich grosse, eine gleich dringende. Es giebt aber sehr viele Stimmen, die diese Klagen für über
trieben, eine etwaige weitere Verschuldung des Grundbesitzes für unmöglich, weil gefährlich halten. Der Streit bewegt sich indess
so lange in vagen Vermuthungen, als nicht auf eine bestimmte Weise die Realverschuldung der einzelnen Landestheile wahrheits
getreu nachgewiesen ist. Mittels der beiden gestellten Fragen und der darauf ertheilten Antworten ist zu einem solchen Nach
weise auf dem kürzesten Wege zu gelangen. Alle Die, welche die Fragen 7 und 8 richtig beantworten, leisten daher dem öffent
lichen Wohle einen wichtigen Dienst.