— 26
es sich im ersten Teile um eine »allgemeine Entwicklung«,
in welcher der Verfasser »die Hauptgrundsätze der Wissen
schaft« darlegen will, und im zweiten Teile um »spezielle
Erläuterungen«, wo der Verfasser eine »weitere Entwicklung«
zur Ausführung zu bringen verspricht. Doch scheint der
Verfasser hier gegenüber dem »Weltreichtum« nicht mehr
im klaren gewesen zu sein, was durch diese Zweiteilung
in »allgemeine Entwickelung« und »spezielle Erläuterungen«
bezweckt werden soll. Denn wenn es die Absicht des
Verfassers war, im ersten Teile die allgemeinen national
ökonomischen Begriffe zu erörtern, so ist es auffallend, daß
erst im zweiten Teile vom Kapital, vom Preise, vom Rein
erträge, und im dritten Teile, wo die Finanzlehre behandelt
wird, von der Handelsbilanz die Rede ist.
Überhaupt ist die Systematik bei Kankrin eine sehr
mangelhafte. Er ist, wie Hanssen treffend bemerkt, »fast
immer cursorisch und rhapsodisch, und doch daneben bei
dem Mangel einer geordneten Handhabung des Stoffes
oft sich wiederholend«. 1 )
Die Finanzlehre wird in den beiden Hauptwerken, und
zwar jeweils im dritten Teile, ziemlich ausführlich behandelt.
Nach diesen kurzen einleitenden Bemerkungen gehen
wir nun zur eigentlichen Darstellung der Lehre Kankrins
selber über. Und zwar wollen wir zuerst sein Verhältnis
zu den nationalökonomischen Systemen, sowie seinen
eigenen Standpunkt kennen lernen, um weiter die Grund
züge seiner Lehre darzustellen. Dabei werden wir den
Stoff so zergliedern, daß wir zunächst in einem Kapitel die
Hauptpunkte seiner Lehre kurz besprechen, um in drei
folgenden die Geldlehre, sowie die Finanzlehre und Volks
wirtschaftspolitik ausführlicher zu behandeln, da diese Teile
seiner Lehre hinsichtlich seiner finanzwirtschaftlichen Tätig
keit besonderes Interesse beanspruchen.
b »Archiv der pol. Ök.« N. F. Bd. IV. S. 100. —