i) Ök. 285 - -) Rtgb. 1. 51. — 8 ) Ök. 303. - «) Weltr. 196. -
5 ) Weltr. 197.
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valent«. 1 ) Die Schulden sind — sagt Kankrin an einem
anderen Orte noch — ein Unglück, wenn wirkliche Not sie
fordert ohne daß Aussicht vorhanden ist, »das Kapital oder
wenigstens die Zinsen durch eine kräftige Erhöhung der
Produktion zu decken,« und — »eine Narrheit und (ein)
Verbrechen, wenn man sie ohne Not und gar ohne obige
Aussichten macht.« 2 ) Trotzdem sei die Unvermeidlichkeit
der Schulden für das Staatsleben nicht zu verkennen, doch
müsse der Kredit des Staates »auf das sorgfältigste erhalten
werden, und zwar durch regelmäßige Auszahlung der Zinsen
in Frieden und Krieg und durch eine nicht billige Behandlung
der Gläubiger, wenn man zu den Reduktionen schreitet.« 3 )
Im »Weltreichtum« finden wir Kankrin zwei Systeme
des Schuldenmachens seitens des Staates unterscheiden:
das sog. Papiersystem, das im Papiergeld seinen Ausdruck
findet, und das Schuldensystem. Das erstere gleiche »dem
Überfall eines Räubers,« das letztere — »einem schleichenden
Gift.« 4 ) Im ganzen und großen findet dort Kankrin, daß
das Schuldensystem mit den Tilgungsfonds nur scheinbar,
aber nicht wirklich besser sei, als das Papiersystem, denn
es führe »zu nicht minder schweren Katastrophen.« Es
könne nur gerechtfertigt sein, wo »schon große Schulden
da sind,« doch sollte alles »dahin arbeiten, sich davon zu
befreien.« Es sei übrigens »ein gewöhnlich angenommener
Grundsatz, daß ein festes Schuldensystem nur in konstitutionel
len Reichen bei ständischen Verfassungen fußen könne.« 4 )
Und in dieser Hinsicht muß unser Autor trotz seiner mo
narchistischen Überzeugung das Ständewesen als ein »in
gewissen Lagen notwendiges Übel« anerkennen. 5 )
In der »Ökonomie« finden wir Kankrin nur noch von
dem Schuldensystem mit dem Tilgungsfonds reden. Die
beste Form der Tilgung von Schulden sieht er dort in den
Tilgungszinsen, die »an die Gläubiger selbst mit den ge-